Liberté 53 hat geschrieben:Irgendwie habe ich den Eindruck, der Herr will alles falsch interpretieren, er gesteht zu, um dann zu widersprechen: Abgesehen, dass seine Kritik an meinem Beispiel sowieso nur "nebenbei" war und so vom Thema weggeführt hat, bringt er selbst abstruse Vergleiche und widerlegt hier Behauptungen, die ich nicht gemacht habe
Vergleiche hinken immer, denn es sind eben nur Vergleiche – und bilden daher nur Teilaspekte ab.
Also zurück zur Petition, die sich für eine Legalisierung der „Nacktheit in freier Natur“ einzusetzen will, dann aber gnadenlos Strafrecht mit Ordnungsrecht wild durcheinander wirft. Im schnellen post wäre das ja noch verzeihlich (das passiert auch dem „Herrn“ gelegentlich), aber nicht in in einer - sozusagen "offiziell" - eingereichten Petition.
Ich will - da mit mir im Gleichgewicht - nicht nur Kritik anbringen, sondern schnell ein aktuelles Beispiel aus Kanada für eine aus meiner
Sicht deutlich besseren (zumindest ohne juristische Fehler) FKK-Petition anführen:
https://petitions.ourcommons.ca/en/Peti ... ion=e-3999Die Petition bezieht sich richtigerweise auf den §174 des kanadischen Strafgesetzbuchs, der tatsächlich dort schon gegen einfache Nacktheit (FKK) angewandt wurde. Nach kanadischem Recht muss die Petition von einem Abgeordneten / einer Abgeordneten (um dich etwas zu ärgern, gender ich) "gegengezeichnet" werden, was hier dankenswerterweise durch Elizabeth May (von den "Grünen") geschah.
Damit kein Missverständnis entsteht: Die aktuelle kanadische Petition wird aus juristischer Sicht vordergründig ausgehen wie das „Hornberger Schießen", aber allein dadurch, dass das Thema politisch im kanadischen Parlament "aufs Plakat" kommt, ist bereits etwas gewonnen.
Auf mittlerer Sicht (5-10 Jahre) werden dann daraus hoffentlich auch konkrete juristische Verbesserungen ableitbar sein.
Liberté 53 hat geschrieben:Dass am Ende das Gericht entscheidet braucht als Selbstverständlichkeit nicht erwähnt zu werden, man kann aber wie der Herr auch ellenlange Abhandlungen als "Wissenschaftlicher Dienst" dieses Forums schreiben.
Wie schräg bist du denn drauf ?
(a) „der Herr“ legt Wert darauf, nur externes Mitglied dieses Forums zu sein.
(b) „der Herr“ ist hier nicht der "Wissenschaftliche Dienst", sondern wenn „der Herr“ hier vom "Wissenschaftlichen Dienst" schreibt, dann ist damit der "Wissenschaftliche Dienst" des Deutschen Bundestages gemeint, der - wie ausführlich dargestellt – in einer veröffentlichten Schriftsache zur Frage eines (meiner Erinnerung nach) CSU-Abgeordneten, dessen Name mir schon wieder entfallen ist, festgestellt hat, dass einfache Nacktheit allenfalls ordnungsrechtlich belangt werden kann. Der Ausschluss vom Strafrecht bezüglich einfacher Nacktheit ist ja auch nicht neu. Er galt bereits zu Zeiten Peter Niehenkes. Ich muss das wissen, denn ich saß seinerzeit im Gerichtsaal eines Freiburger Obergerichts als in einem der zahlreichen Verfahren verhandelt wurde. Damals endete das übrigens mit einem Erfolg.
Liberté 53 hat geschrieben:Solange sich der Herr mit seinen "Streiflichtern" einen gewissen Namen gemacht hat, war alles gut.
Was soll das denn ?
Die "Streiflichter" in diesem Forum waren der geringste Anteil. In der Tat waren es höchstens kurze, hoffentlich auch der Unterhaltung dienende Notizen über die Projekte mit denen ich beschäftigt war, und auch immer noch bin. Durchschnittlich 2-3 Stunden täglich.
Einige dieser Projekte müssen auch finanziell unterstützt werden. Leider verläuft manches auch "im Sande". Vieles könnte auch die INF übernehmen. Wenigstens in Europa. Ich sollte mit der INF darüber reden. Das ist hier jetzt aber egal - jedenfalls möchte ich nicht für eine Nebensache, wie die "Streiflichter" gelobt werden. Für deutlich wichtiger halte ich die damaligen Nacktwanderungen bei Bonn, die ich verantwortete - um mal ein Beispiel zu nennen, das auch in diesem Forum behandelt wurde. Das ist übrigens gar nicht einmal soooo lange her. Viele Teilnehmer/innen leben noch. Diese Nacktwanderungen in größeren Gruppen wie auch die Nacktwanderungen im Rothaargebirge (frag Horst) und der Einsatz einer damals sehr bekannten Nacktwanderin waren von weitaus größerer Bedeutung für die Entwicklung der „nackten Sache“ als die kurzen Notizen in den „Streiflichtern“.
Liberté 53 hat geschrieben:Schuster, bleibe er bei seinen Leisten. Ich habe es satt.
Keine Sorge - mein zweiter Vornahme ist "Bescheidenheit". Du kannst also ganz sicher sein, dass ich - obwohl kein Schuster - "bei meinen Leisten bleibe". Du hast es satt ? Schreibe ich zu viel ?? Das wäre mir neu, denn bisher habe ich eher das Gegenteil vernommen. Für gewöhnlich werde ich aufgefordert, mich in stärkerem Masse, also nicht nur gelegentlich (wie z.B. hier im Forum), einzubringen.
regenmacher hat geschrieben:Das durch Reden Straftatbestände erfüllt sein können, ist nichts Ungewöhnliches.
Liberté 53 hat geschrieben: Hört, hört, siehe oben
Natürlich können durch Reden (oder Schreiben) Straftatbestände erfüllt sein. Wenn ich z.B. sage/schreibe "Hubert Klosberger ist ein verurteilter Straftäter" obwohl selbiger kein verurteilter Straftäter ist, dann ist damit ein Straftatbestand erfüllt.
Oder (um näher an dem von dir hier eingebrachten Begriff „Hassrede“ zu bleiben): Wenn ich sage/schreibe „Hubert Klosberger muss erschossen/erhängt werden“, dann ist aus meiner Sicht ein Straftatbestand "Hassrede" erfüllt, obwohl es sich nicht um eine Aufforderung zu einer Straftat handelt, was sowieso für sich genommen dann natürlich bereits ein Straftatbestand erfüllt hätte.
regenmacher
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