Sunfriends hat geschrieben:Wir befinden uns aktuell auf dem Gelände des FSG Osnabrück. Hier hat man sich unsere DFK-Ausweise nicht nur zeigen lassen, sondern bis zu unserer Abreise einbehalten. Ob es damit zu tun hat, dass der Wohnwagen hier fast zwei Monate stehen bleibt, und wir zwischendurch mehrmals nach Hause fahren, keine Ahnung.
FNW ♫ hat geschrieben:Befremdlich: Ausweise sind wohl dazu da, vorgezeigt zu werden - sie ohne Begründung für die Dauer des Aufenthalts einzubehalten, scheint ziemlich arrogant. Könnte mir das nur damit erklären, dass der Verein vielleicht Konkurrenz fürchtet und daher zu derseben Zeit Besuche in anderen Vereinen erschweren möchte.
Ich kann und will nicht für den FSG Osnabrück sprechen, aber hier ging es nicht ums Kopieren, sondern ums Einbehalten des DFK-Verbandsausweises. Im von dir verlinkten Artikel heißt es dazu u.a. im Abschnitt "Neuregelung seit 2017: Erlaubnis bei Einwilligung": "... der Inhaber des Ausweises [kann] selbst entscheiden, ob er sein Ausweisdokument als Pfand hinterlegen mag ..."
Lewi58 hat geschrieben:Das Einbehalten von Ausweisen und grundsätzlich rechtlich bedenklich. Ein Mitgliedsausweis ist Eigentum des Mitglieds, es sei denn, die Satzung sagt etwas anderes. Aber auch dann wäre er definitiv nicht Eigentum des gastgebenden Vereins, sondern des Herausgeberin Vereins oder Verbandes. Stattdessen sollte der Verein lieber eine Kaution - für was auch immer - hinterlegen lassen. Das würde in meinen Augen mehr Sinn machen.
Der DFK-Verbandsausweis (oder Ausweis eines FKK-Verein) ist natürlich kein Eigentum des gastgebenden Vereins (hier: des FSG Osnabrück). Er wird es auch nicht, wenn Gäste diesen Ausweis als Pfand hinterlegen. Der Vereins/Verbands-Ausweis ist vielmehr im Eigentum des Mitglieds, das darüber nach Gutdünken verfügen kann - z.B. den Ausweis bemalen, zerstören usw. (Bei amtlichen Ausweisen ist das wohl etwas anders. Dort ist der Träger meines Wissens nach nicht Eigentümer sondern nur Besitzer). Als Eigentümer darf der Gast den DFK-Ausweis also auch als Pfand hinterlegen. Eine andere Frage ist natürlich, ob der gastgebende Verein auf die Hinterlegung des DFK-Ausweises als Pfandleistung bestehen, oder nicht - z.b. auf Verlangen des Gastes - alternative Möglichkeiten anbieten sollte. Generell aber muss man es dem gastgebenden Verein überlassen, in welcher Form das von ihm verlangte Pfand beigebracht werden soll.
regemacher, der sich darüber freut, dass die afd voraussichtlich nicht mehr und die Grünen gestärkt im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertreten sein werden.
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