riedfritz hat geschrieben:Dies scheint in Bayern anders zu sein. Hier muß ein Antrag auf Hartz4 gestellt werden, eine Verzichtserklärung ist deshalb nicht nowendig und nicht möglich!
Es gibt keine Pflicht zur Abgabe eines Antrags auf Sozialleistungen. Wenn man Privatier ist und seinen Lebensunterhalt aus Eigenmitteln finanziert und auch seine Krankenversicherung und andere Sozialbeiträge selber zahlt, erübrigt sich das. Du musst nur dem Amt mitteilen, daß du keinen Antrag stellst, sonst gehen die dir ständig auf den Keks. Ich kenne zwei Leute, die es so gemacht haben.
Auch musst man die Grenzbeträge und andere Vermögenswerte bedenken, die in so eine Antragsbearbeitung einfließen. Oder anders gesagt, haste dick Kohle auf dem Konto bekommste eh keine Leistung.