Mein Beitrag war nicht auf Mandragora „gemünzt“, sondern allgemein gehalten, weil ich das Verhalten vieler sogenannter „FKKler“ nicht ganz begreife.
Also: Man möchte schon und hält es für angemessen, aber eigentlich trauen, ist doch nicht drin – das Nacktsein betreffend. Es sei denn im geschützten Raum. Das sollte sich ändern! Es gibt nichts Gutes, außer man tut es (Erich Kästner)!
Wenn Nacktheit im öffentlichen Raum – nackt Schwimmen, nackt Sonnen, nackt Wandern, nackt Sporttreiben, nackt Gärtnern usw. – mehr Akzeptanz oder mindestens mehr Toleranz finden soll, sollten alle an diesem Thema Interessierten dafür auch viel tun. Also offensiv nackt sein und das mit viel Selbstbewusstsein. Und Voraussetzung dazu ist die Überzeugung, dass reine Nacktheit – also ohne sexuellen Bezug – keine Missbilligung finden kann, da der nackte Mensch schlicht ein Naturereignis ist.
Eine Vorstufe zum tatsächlichen Nacktsein in der Öffentlichkeit ist die aktive Diskussion zu diesem Thema z. B. im Freundes- und Bekanntenkreis. Aber auch publizistisch kann der Sache geholfen werden. In Diskussionsforen des Internets auch außerhalb von reinen FKK-Foren, Beteiligung per Mails den Verwaltungen gegenüber, wenn es dort um die Verhaltensregelungen in Bereichen geht, wo Nacktheit eben auch angemessen ist und durch Leserbriefe. Es gibt sicher weitere hilfreiche Ansätze dem oben definierten Interesse auf die Sprünge zu helfen.
Das Geschriebene sind keine Empfehlungen ohne entsprechende eigene Bemühungen und Erfahrungen. Seit ca. 15 Jahren gilt für mich, dass Nacktheit bei vielen der o. e. Gelegenheiten selbstverständlich ist. Dazu zählen ca. 3.000 Spaziergänge oder Wanderungen vornehmlich mit meinen Hunden. Aber auch mehrere Polizeibesuche meinen nackten Wanderungen wegen hat es gegeben; auch die hiesigen Ordnungsämter sind tätig geworden und wollten gerne ein Bußgeld der nackten Wanderungen wegen gezahlt bekommen. Selbstverständlich habe ich nicht gezahlt. Der Bußgeld-Vorgang ist dann beim Amtsgericht gelandet und das Verfahren eingestellt worden. Und noch etwas Bemerkenswertes: Es hat niemanden in der ganzen Zeit aus der sogenannten „Allgemeinheit“ gegeben, der sich meiner Nacktheit wegen „belästigt“ gefühlt („Voraussetzungen des § 118 OWiG) und dieses mir gesagt hat.
Also Mut zu aktivem Handel ist geboten.