Ich war schon Anf. Februar nackt im Garten/auf Terrasse. Wenn gerade kein Wind ist und die Sonne scheint, ist es warm genug, dass man schon sitzen kann.Tomnude hat geschrieben:Was für ein schöner Tag heute. Das erste Mal in diesem Jahr nackt im Garten.....herrlich
Daneben müssen die betroffenen Interessen, also hier die Interessen des Nacktbadenden und die des dadurch Gestörten abgewogen werden. Damit ist auch die Intimsphäre des Nacktbadenden, als Teil seines allg. Persönlichkeitsrechts, von erheblicher Bedeutung. Im Ergebnis kommt es auch hier wieder auf den Einzellfall an. Im Regelfall wird eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht vorliegen. Ebensowenig wird man in der Regel von einer Beeinträchtigung oder gar einer Verletzung der Gesundheit allein aufgrund des Anblicks Nacktbadender auf dem benachbarten Grundstück ausgehen können.
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