Kölner Stadtanzeiger hat geschrieben:"Ein Bürgerantrag, im Umfeld des Forsthauses Telegraf, einen Nacktwanderweg einzurichten, wurde im Stadtrat [ von Troisdorf, einem Ort nahe Köln ] abgelehnt"
https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-b ... -ab-989218
Ich weiß nicht, wer den Antrag gestellt hat und bin in die Details nicht involviert, aber wenn ich den Artikel richtig verstehe, dann wurde eigentlich (nur) die weitere Beratung in den Troisdorfer Gremien abgelehnt. Während Hans Leopold Müller den "Fachausschuss für Kultur und Sport" zuständig sah, dachte Bürgermeister Alexander Biber an den "Haupt- und Finanzausschuss".
Da im Ergebnis nur die Fraktionen "Die Fraktion" und "Volksabstimmung" mit ihren je 2 Stimmen und Sven Schlesinger, von der Fraktion "Die Linke" und Einzelratsmitglied Bernhard Schindler zustimmten, gab es nur 6 von 50 Stimmen.
Das zeigt uns ein weiteres Mal, dass es ungleich schwieriger ist, einen "offiziellen" Nacktwanderweg zu etablieren, als "offizielle" und "weniger offizielle" Nacktwanderungen zu organisieren. Einfach nur einen Antrag (hier in der Form des "Bürgerantrags") reicht vermutlich nicht. Es ist viel an Vorbereitung und noch mehr an Geduld nötig.
Aber auch für unsere Freunde aus Köln und Umgebung gibt es Möglichkeiten. In einem anderen Artikel zur Troisdorfer Sache ( den ich allerdings online nicht zur Verfügung habe) wird z.B. die Zuständigkeit des Stadtrates für den angesprochenen Wald angezweifelt. Ich würde dem Initiator empfehlen, mit den Zuständigen Kontakt aufzunehmen und eine zeitlich punktuelle Nacktwanderung in aller-einsamster Gegend unter der Woche zu initiieren.
ps: Im zitierten Artikel des Kölner Stadtanzeigers äußert sich Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Rechtsportals „anwaltauskunft.de“, zur Frage "Nackt im Wald? Was erlaubt ist und was nicht". Seiner Meinung nach reicht es für die Anwendung des §118 OWiG bereits, wenn Nachbarn durch Nackte im nachbarschaftlichen Garten/auf der Terrasse etc. gestört werden. Das ist so sicherlich nicht der Fall, wie bekanntlich der wissenschaftliche Dienst des Bundestages auf Anfrage eines CSU-Abgeordneten feststellte.
Als Laie fragt man sich: Soll ich der Auskunft des Rechtsanwalts oder der hier häufig verlinkten, gutachterlichen Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vertrauen, zu der vermutlich deutlich mehr Mittel und Zeit zur Verfügung standen, als für die schnell bearbeitete Anfrage an Rechtsanwalt Swen Walentowski ?