Die zentrale Problematik in dieser Diskussion:
Werden die „offiziellen Nacktwanderwege“ der individuellen unbeschränkten Nacktwanderei schaden, weil Polizei und Ordnungsämter glauben könnten, dass Nacktwandern auf die o. e. „offiziellen Nacktwanderwege“ beschränken zu können? Das darf nicht passieren, denn es geht dabei auch ganz grundsätzlich um Freiheit und Toleranz in der Gesellschaft; nicht nur um das Nacktwandern.
Darum: Kein Risiko eingehen mit „offiziellen Nacktwanderwegen“! Die Administration sucht immer den „unbeschwerlichen Weg“; also das Verbot der freien Nacktwanderei.