Konrad R. hat geschrieben:aber manchmal scheint sie durchaus geeignet, ihre Leser zu umstrittenen Themen sachlich zu informieren.
Wie Regenmacher bereits angerissen, ist das Rechtliche sehr wenig "sachlich".
"In Deutschland gibt es kein Gesetz gegen Nacktheit in der Öffentlichkeit. Nacktbaden oder sich oben ohne Sonnen ist überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten – es sei denn, jemand fühlt sich durch den Anblick nackter Haut belästigt. Dann droht ein Bußgeld."
a) falsch, dass es kein Gesetz gegen Nacktheit in der Öffentlichkeit gibt. Das ungeschriebene Sittengesetz schränkt ein. Es gibt also nur kein »geschriebenes« Gesetz dazu.
b) Genau wegen diesem Sittengesetz (und damit dem OWiG 118) ist Nacktheit nicht überall erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist.
c) Wie Regenmacher schon feststellte, spielt es keine Rolle, ob sich ein einzelner belästigt fühlt, um ein Bußgeld zahlen zu müssen. Meines Wissens zählt hier der imaginäre "gemeine" Bürger, den man sich als weder besonders prüde noch besonders freizügig vorstellen muss.
Es sind also von den drei Aussagen von BILD zum Rechtstand alle drei falsch. Dies nenne ich dann doch nicht "sachlich" informieren.