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Nacktwandern - als "Leitkultur"

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Re: Nacktwandern - als "Leitkultur"

Beitrag von HTJ » Fr 3. Apr 2026, 08:44

Arno Nühm hat geschrieben:Ich würde da etwas anders argumentieren. Die Grenzen der Toleranz sind, soweit sie über das grundgesetzlich garantierte Minimum hinausgehen, immer Gegenstand gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse.


Also ich bin da auch sehr skeptisch, in Sachen Nacktheit in die Richtung zu gehen, Toleranz einzufordern. Es ist doch so, je mehr die Angelegenheit von den eigenen Vorstellungen vom Leben entfernt ist, desto schwieriger fällt es da, tolerant zu sein. Nein, erst wenn Nacktheit als nichts schlimmes empfunden wird, dürfte sich eine gewisse Toleranz einstellen.

 
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Re: Nacktwandern - als "Leitkultur"

Beitrag von Bingo » Fr 3. Apr 2026, 09:08

Zur Meinungsbildung empfehle ich dringend den von mir aufgezeigten Aufsatz zu lesen:

Leitkultur Verfassungskultur
Menschenwürde, Gewaltverzicht, Freiheit, Rechtsstaat, Demokratie,
Gleichberechtigung, sozialer Schutz, Trennung von Staat und Religion –
unsere Identität.
FAZ 21.07.2017, von Christof Gramm (Ehemals Chef vom MAD)

Unzweifelhaft gibt es eine bestimmte Pflicht zur Toleranz im Sinn von Lebensarten zu dulden – tolerieren -, die rechtlich zulässig sind, aber subjektiv von Einzelnen nicht „geliebt“ werden.
Z. B. sozialadäquate Nacktheit in der Öffentlichkeit. Diese muss nicht von Allen „geliebt“ aber toleriert werden.

 
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Re: Nacktwandern - als "Leitkultur"

Beitrag von Bingo » Fr 3. Apr 2026, 09:26

@FKK-Hugo

Das verstehe ich nicht:
Das geht schon allein wegen der starken muslimischen Zuwanderung nicht.“

Es ist doch völlig unerheblich unter dem Gesichtspunkt der Gültigkeit unserer Rechtsnormen, wer in Deutschland zuwandert. Diese Rechtsnormen - angefangen bei unserem Grundgesetz - gelten für alle Bürger in Deutschland; auch für alle Muslime!

 
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Re: Nacktwandern - als "Leitkultur"

Beitrag von Bingo » Fr 3. Apr 2026, 09:52

Damit nicht jeder den von mir angesprochenen Aufsatz von C. Gramm suchen muss, kommt hier der Link und die relevante Textstelle zur Pflicht der Toleranz:

http://www.faz.net/aktuell/politik/staa ... 13243.html

Auszug aus diesem Aufsatz, soweit er die Pflicht zur Toleranz formuliert:

Hinzukommen muss aber ein Zweites: Eine offene Gesellschaft mit unterschiedlichsten Lebensentwürfen kann nur funktionieren, wenn wir akzeptieren, dass nicht nur wir, sondern auch alle anderen in gleicher Weise frei sind wie wir selbst. Die Anerkennung nicht nur der eigenen Freiheit, sondern der Freiheit aller ist deswegen die zweite elementare, wenn auch ungeschriebene Grundpflicht der Verfassung. Anders gesagt: Das Grundgesetz garantiert an keiner Stelle eine quasi naturrechtliche, unbegrenzte und rücksichtslose Freiheit des Stärkeren, sondern die Freiheit des Einzelnen steht stets im sozialen Kontext der Freiheit der anderen. Die Freiheit der anderen setzt der eigenen Freiheit deswegen bestimmte Grenzen. Das klingt simpel, ist aber im wirklich gelebten Leben hochanspruchsvoll. Dies stellt aber nur die eine Seite der Medaille dar.



Auf der anderen Seite steht die Pflicht zum Respekt vor den anderen Menschen – und damit vor der Freiheit aller anderen. Dabei handelt es sich um eine elementare verfassungsrechtliche Duldungspflicht. Jeder muss nämlich den erlaubten Freiheitsgebrauch der anderen auch tatsächlich aushalten, wohlgemerkt: den rechtlich erlaubten Freiheitsgebrauch der anderen. Man kann das auch so formulieren: Weil man die Komplexität der Gesellschaft nicht beseitigen kann, ohne die auf der gleichen Freiheit aller beruhende offene Gesellschaft abzuschaffen, ist ein gewisser Respekt vor den anderen Grundpflicht. Dies schließt auch die Pflicht ein, die rechtlich zulässigen Freiheitsgebräuche anderer zu dulden. Dieser Respekt erfordert ein Mindestmaß an innerer Distanz zu den eigenen Überzeugungen und Meinungen.
Die Pflicht zum Respekt und zur Duldung hat weitreichende Konsequenzen. So gibt es unter dem Grundgesetz kein Recht darauf, in seiner Privatheit in jeder Hinsicht in Ruhe gelassen zu werden. Ein Grundrecht, von den als lästig empfundenen Freiheitsgebräuchen Dritter verschont zu werden, kennt die Verfassung nicht. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Wir alle müssen den erlaubten Freiheitsgebrauch der anderen ertragen, die Christen zum Beispiel ziemlich üble Karikaturen des Papstes oder von Jesus Christus. Für fromme Muslime gilt im Übrigen nichts anderes. Auch sie müssen Mohammed-Karikaturen aushalten, selbst wenn dies ihre religiösen Gefühle verletzen mag. Demonstratives Beleidigtsein hilft dabei genauso wenig weiter wie der empörte Grundton einer sich für besonders hochstehend haltenden Moralität. Beides belegt nur, dass die Betroffenen das Grundprinzip der offenen Gesellschaft nicht verstanden haben. Die offene Gesellschaft ist ganz sicher nicht die Gemeinschaft der moralisch Überlegenen – beziehungsweise derjenigen, die sich dafür halten. Differenzen, auch solche moralischer Art, werden in ihr nicht aufgehoben, sondern sind auszuhalten. Erst wenn rechtlich greifbare Grenzen überschritten werden, wird der Freiheitsgebrauch eingeschränkt.

 
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Re: Nacktwandern - als "Leitkultur"

Beitrag von Konrad R. » Fr 3. Apr 2026, 10:49

Bingo hat geschrieben:@FKK-Hugo

Das verstehe ich nicht:
Das geht schon allein wegen der starken muslimischen Zuwanderung nicht.“

Es ist doch völlig unerheblich unter dem Gesichtspunkt der Gültigkeit unserer Rechtsnormen, wer in Deutschland zuwandert. Diese Rechtsnormen - angefangen bei unserem Grundgesetz - gelten für alle Bürger in Deutschland; auch für alle Muslime!

So ist es, und unsere Rechtsnormen basieren letztlich auf Werten, die unsere kulturelle Entwicklung hervorgebracht hat. Man kann die "Leitkultur" auch unter diesem Bezug sehen.

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