riedfritz hat geschrieben:Das halte ich für eine völlig widersinnige Behauptung! Wer hätte dich denn aufgrund einer solchen Aussage und auf welcher gesetzlichen Grundlage verklagen können?Wir konnten uns erst zu meinem Nachteil einigen, als ein Rechtsstreit drohte.
Du magst Recht haben. In diesem speziellen Fall hat aber dieser kleine Ort große überregionale Bedeutung, vor allem durch seinen Obstanbau. Jährlich kommen zehntausende Besucher dorthin. Sicher wäre ein Klageversuch gescheitert, aber die vorhergehende Aufregung muss ich auch nicht haben.