Wir müssen doch einmal folgendes festhalten: FKK-Zonen an unseren heimischn Seen und Flüssen haben sich in aller Regel ganz ohne Zutun von Behörden etabliert. Die sind meist nicht einmal als solche ausgewiesen, so an „meinem“ geliebten Baggersee. Bis auf wenige Ausnahmen halten sich die Seebesucher an die ungeschriebene Regel. Die Textilbader sonnen und baden in ihrer Ecke, wir FKKler genau gegenüber des Sees.
An vielen Nord-und Ostseestränden ist das ähnlich. Die meisten Besucher akzeptieren einander die imaginären Grenzen zwischen nackt und textil. Wenn allerdings die Grenzen in den letzten Jahren immer mehr verwässern und sich an manchen FKK-Stränden immer mehr Bikinis und Badehosen einfinden liegt das schlicht und einfach am Rückgang der FKK.
Was nun die angesprochene Regel am FKK-Strand betrifft, wann und ab wo Mann/Frau sich auszuziehen hat: Es sollte selbstverständlich sein, dass FKK-Areale nur dann aufgesucht werden, wenn auch der Wille besteht, nackt sonnen und/oder baden zu wollen. Ob ich mich nun direkt in Höhe des ersten nackten den ich treffe ausziehe oder erst an meinem Liegeplatz ist völlig egal. Hauptsache wir machen es!
Nur darf eines nicht vergessen werden: Nacktheit kann an öffentlichen Seen, Flüssen und Stränden nicht erzwungen werden, auch nicht von Kommunen, die die an ihren Stränden Schilder wie "Ab hier FKK" oder ähnlich aufgestellt haben. Strände an Nord- und Ostsee beispielsweise sind öffentlich, es sei denn, es handelt sich um militärisches Sperrgebiet oder ähnliches. Öffentlich bedeutet, dass der Strandbesuch nicht auf besondere Personengruppen beschränkt werden kann, so auch nicht auf Nackte. Entsprechende Hinweisschilder der Gemeinden und Kurverwaltungen sind einzig als Hinweis für die Kur- und Badegäste zu verstehen, dass sie in dem ausgewiesenen Strandbereich der FKK nachgehen und Textilbadende dies nicht als anstößiges Verhalten womöglich zur Anzeige bringen können. ("Ab hier bin ich Mensch, hier darf ich’s sein!")
Eine Verpflichtung zum nackten Baden, Sonnen und wandern besteht allerdings nicht, sollte aber für alle Besucher dieser Areale selbstverständlich sein.Eine Verpflichtung zur Nacktheit besteht nur auf entsprechenden Vereinsgeländen, privaten FKK-Badeseen oder auch privat betriebenen und kommunalen FKK-Einrichtungen wie Schwimmbäder, Thermen und Saunen, wo die Hausordnung Nacktheit für seine Gäste vorschreibt.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass keine Politesse, kein Polizist und kein Mitarbeiter der Kurverwaltung Textilbadende am öffentlichen FKK- Badestrand des Platzes verwiesen werden kann. Allenfalls können diese darum gebeten werden, den 300 Meter weiter beginnenden Textilstrand zu nutzen oder sich auszuziehen.
Also liebe FKKler, macht euch keine Kopf dahingehend, ab welcher imaginären Strandlinie ihr euch beim Ankommen am FKK-Strand auszuziehen habt.