"Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden."
Leider (oder besser: zum Glück) nicht ganz, Elfe. Denn der niederländische Naturistenverband NFN ist gegen die Entscheidung vor Gericht gezogen und hat gewonnen:
https://www.blootgewoon.nl/nfn-wint-rechtszaak-tegen-gemeente-zeewolde/.
Begründung des Gerichts (übersetzt): (Anfang Zitat) "Nach Ansicht des Landgerichts ist der Beschluss des Rates der Gemeinde Zeewolde rechtswidrig und der Rat hat seine Befugnisse überschritten. Das Gericht machte auch deutlich, dass der NFN (als Verband) ein Interesse an der Durchführung dieser Verfahren hat. Durch den Ratsbeschluss wurde ein fetter Strich gezogen. Das Gericht entschied, dass die Entscheidung lauten sollte:
Ausweisung des Laaksestrandes als Ort in der Gemeinde Zeewolde, der für unbekleidete Erholung geeignet ist. Die Gemeinde muss diese Bezeichnung veröffentlichen und die Gerichtskosten erstatten." (Ende Zitat)
Der niederländische Strafrechtparagraf 430a erlaubt es den Kommunen, Gebiete als "für unbekleidete Erholung geeignet" auszuweisen. Was die meisten Naturisten und Nichtnaturisten jedoch nicht wissen: das heißt noch lange nicht, dass es sonstwo verboten wäre. Denn die Beurteilung der Eignung liegt letztendlich im Ermessen der Gerichte (siehe der Fall "Delftse Hout" vor einigen Jahren - hier ging die Kommune sogar bis in die höchste Instanz und hat dort verloren) und die Sache "Horsterwold" (ich glaube) 2017, als eine Nacktwandergruppe in ebendieser Gemeinde Zeewolde freigesprochen wurde). Das Gericht hat also auch jetzt wieder in ähnlichem Sinne entschieden. Wie aus dem weiteren Text der obigen Website hervorgeht, steht zurzeit noch nicht fest, ob die Gemeinde Berufung einlegen wird.
Ich selbst bin vor 2 Jahren im Naturgebiet "De Groote Peel" zwischen Roermond und Eindhoven, als ich dort in einer verlassenen Gegend nackt wanderte, vom Förster (Staatsbosbeheer) angehalten worden, mir eine Hose anzuziehen. Er fragte mich, was ich machen würde, wenn er mir ein Bußgeld aufbrummen würde, und als ich sagte, ich würde dann vor Gericht ziehen, wollte er die Sache zunächst mit dem Staatsanwalt besprechen. Der aber hat dem Förster wohl dringend geraten, nichts zu unternehmen. Worauf dieser mich angerufen hat und mir es mitgeteilt hat - wobei er noch einen Fallrückzieher versuchte, indem er mir androhte: "Aber wenn Leute / Wanderer sich beschweren, wird es anders"