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Zu viel Sex am Isabellagriend

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Re: Zu viel Sex am Isabellagriend

Beitrag von elfe » Di 3. Mai 2022, 09:21

@selfnackt

Vielen Dank für diese ausführlichen Erläuterungen aus berufenem Munde, ihr wohnt ja sozusagen auf der Grenze zu NL. Ich glaube, ich habe die uitspraak van de rechtbank Utrecht schon richtig verstanden. Die Niederlande sind uns seit Jahrzehnten in Erinnerung als ein freundliches, humorvolles Land das der FKK schon seit unserer Jugend positiv gegenübersteht. Wenn man nicht gerade in einem streng calvinistisch oder ähnlich geprägten ländlichen Bereich unterwegs ist. Bei dieser Gelegenheit meine Frage, was ist der Bible Belt?

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Re: Zu viel Sex am Isabellagriend

Beitrag von selfnackt » Di 3. Mai 2022, 11:24

Die "Bible Belt" ist eben dieser, wie du es trefflich nennst, 'streng calvinistisch oder ähnlich geprägte' Bereich, der sich quer durch die Niederlande hin zieht, etwa von der zeeländischen Provinz Walcheren südlich an Rotterdam vorbei zur Veluwe und bis Staphorst in Overijssel, mit 'Ablegern' in einigen ehemaligen Fischerdörfern wie Katwijk oder Spakenburg sowie auf der ehemaligen Insel Urk (Noordoostpolder). https://de.wikipedia.org/wiki/Bibelg%C3%BCrtel_(Niederlande)

Ein Beispiel für die dort herrschende Prüderie im Namen des Herrn: eine Gemeinde am Veluwe-Rand (ich glaube, es war Putten), hat vor einigen Jahren versucht, das Saunieren zu verbieten, weil jede Sauna ja immer nur ein "Sündenpfuhl" sei.

Womit sich der Kreis zum Thema des angeblichen "Zu viel Sex am Isabellagriend" wieder schließt ....!

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Re: Zu viel Sex am Isabellagriend

Beitrag von regenmacher » Di 3. Mai 2022, 12:04

Besagter §430a lautet:
Overtredingen betreffende de openbare orde

Artikel 430a
Hij die zich buiten een door de gemeenteraad als geschikt voor ongeklede openbare recreatie aangewezen plaats, ongekleed bevindt op of aan een voor het openbaar verkeer bestemde plaats die voor ongeklede recreatie niet geschikt is, wordt gestraft
Über diese Bestimmung ist hier schon sehr viel geschrieben worden. Leider kann ich die Beiträge dazu nicht mehr finden, aber mit dem neuerlichen Beschluss wird abermals die Rechtsauffassung der NFN bestätigt, die auch schon in den seinerzeitigen Forenbeiträgen geäußert wurde. Im Grunde landet es immer wieder bei der Frage, wer oder was letzten Endes darüber entscheidet, welche Bereiche "voor ongeklede recreatie niet geschikt" (für unbekleidete Erholung nicht geeignet) sind. Das die Gemeinden nur darüber entscheiden dürfen, welcher Bereiche "als geschikt voor ongeklede" ist, kann mit der Entstehungsgeschichte des §430a erklärt werden. Damals gab es zwei Strömungen: Die einen wollten eine Bestimmung treffen, die für die Niederlande als Ganzes gelten sollte, was den Gemeinden keinen Einfluss ermöglicht hätte. Die anderen wollten die Bestimmung darüber, welche Gebiete für die nackte Erholung bestimmt sind allein in die Hände der Gemeinden legen. Der §430a ist dann als Kompromiss herausgekommen.
Trotzdem wird es problematisch, wenn eine Gemeinde einem öffentlichen Bereich die Eigenschaft abspricht, "geschikt voor ongeklede openbare recreatie" (Geeignet für unbekleidete öffentliche Erholung) zu sein, wenn sie diesem Bereich selbige Eigenschaft zuvor noch zugesprochen hatte.
Im Fall Isabellagriend könnte es deutlich komplizierter sein, weil hier nicht nur die Gemeinde Roermond sondern auch noch die „Stichting Limburgs Landschap (SLL)“ mitspielen will.

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Re: Zu viel Sex am Isabellagriend

Beitrag von elfe » Di 3. Mai 2022, 14:24

"Trotzdem wird es problematisch, wenn eine Gemeinde einem öffentlichen Bereich die Eigenschaft abspricht, "geschikt voor ongeklede openbare recreatie" (Geeignet für unbekleidete öffentliche Erholung) zu sein, wenn sie diesem Bereich selbige Eigenschaft zuvor noch zugesprochen hatte. "

Genau an dieser Stelle könnte der Amtsschimmel laut wiehern denn das Gelände an sich hat seine Eigenschaften ja nicht verändert oder verloren, nur weil ein Verein erloschen ist. Die Stadtväter von Roermond werden tief in die argumentatorische Trickkiste greifen müssen, wenn sie die "Eignung" wieder zurückziehen wollen. Ob der Verweis auf Zunahme von Sexualstraftaten ausreicht, wird sich zeigen, denn die Verfolgung von Straftaten ist eine hoheitliche Aufgabe und kann nicht auf private Personen oder Organisationen übertragen werden auch nicht durch die Hintertüre mit dem Hausrecht. An den FKK-Stränden der Nordseeküste gibt es auch keine Vereine, die ein Hausrecht ausüben oder öffentliche Ordnungsaufgaben wahrnehmen.
Ich bin immer wieder freudig überrascht, wie lebendig die Naturisten-Dachverbände in Holland und in Spanien reagieren, wenn Gemeinden versuchen, das Bürgerrecht auf Nacktheit ohne Not einzuschränken. Da kommt dann sofort eine Verbandsklage, notfalls durch alle Instanzen. Vom deutschen Dachverband hört und sieht man nichts dergleichen. :evil:

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