Hallo Wilhelm,
danke für Deine spontane Antwort.
Ich wollte Dich als sozusagen altgedientes Mitglied im Forum wieder herabsetzen, noch beleidigen.
Vielleicht war meine Formulierung etwas zu spontan; dazu neige ich leider manchmal.
Aber: Die von Dir verlinkten Internetseiten bestätigen ja im Wesentlichen meine Aussage, dass man solche Einrichtungen eben nicht auf eigene Gefahr benutzt und das eben Hinweise und Schilder allein nicht genügen, sondern, abhängig vom Einzelfall und vom Gefährdungspotenzial der jeweiligen Einrichtung, Sicherungsmaßnahmen und konkrete Warnhinweise nötig sind und auch überwacht werden müssen.
Mein Hinweis auf die Rechtsprechung zu den Badeseen sollte nur verdeutlichen, wie absurd zwischenzeitlich die Anforderungen der Rechtsprechung sind. Natürlich sind diese Sachverhalte nicht unmittelbar mit Einrichtungen wie Wasserrutschen zu vergleichen.
Übrigens: Meine kleinen grauen Zellen funktionieren trotz meines Alters noch ganz prima.
Beste Grüße
Ernst