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Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

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Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von riedfritz » Do 27. Feb 2025, 21:45

Schön wärs ja, wenn mal ein Präzedenzfall von Nacktheitspflicht geschaffen würde.
Dann kann ich mich mit dem "Blockwart" (Eine Vorschrift ist keine Vorschrift, wenn die Einhaltung nicht kontrolliert wird!) streiten, ob der Pulli, den ich wegen des für mich zu kalten Windes anhabe, auf dem Gelände schon erlaubt ist, oder ob ich noch zwei Stunden nackt frieren oder in den Textilbereich umziehen muss!

 
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Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von riedfritz » Fr 28. Feb 2025, 07:43

Präzedenzfall von Nacktheitspflicht
Noch schlimmer wäre es, wenn sich Übereifrige der Sache annehmen, und Unwillige mit körperlicher Gewalt von der Nacktpflicht überzeugen würden, wie es das angeblich zu DDR-Zeiten gegeben haben soll.

 

Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von OSKAR » Fr 28. Feb 2025, 08:05

Ynda, dass, wenn man sich rechtskonform verhält, wie ich es von mir behaupte, man die fraglichen Rechtsnomen nicht immer bestätigt bekommt oder auch leben kann - auch nicht immer vor einem Gericht – ist doch Alltagswissen.

Ich habe aber in den Jahrzenten, die ich „redliche Nacktheit“ viele 1.000fach praktiziert habe, die Erfahrung gemacht, dass auch das hiesige Amtsgericht im Zusammenhang mit einem Verfahren gemäß OWiG § 118 keinen Anlass für ein Urteil sah, weil ich mit meinen Hunden nackt wanderte. Die hiesige Polizeistation in St. Goarshausen hat das auch inzwischen realisiert. Nach ihrem letzten Besuch bei mir in Weidenbach hatte ich wie folgt geschrieben:
-----
Guten Tag,
nun kommen Sie innerhalb der letzten vielen Jahren wieder – drei Abordnungen waren schon aus Ihrem Institut einmal hier - mit dem gleichen Thema und glauben, es gäbe ein „Fait accompli"! Welch ein Irrtum. Es hat sich am Sachverhalt nichts geändert. Die Polizeiinspektion in St. Goarshausen weiß seit vielen Jahren, dass ich regelmäßig nackt wandere und dass ich allen Grund habe, es für rechtmäßig zu halten. Da Sie wohl glauben, aktiv werden zu müssen, wenn die Nachricht bei Ihnen eingeht: „Ich habe einen Nacktwanderer gesehen“, ist dieses in den vielen Jahren, die ich hier in der Landschaft – aber auch in anderen Gegenden – nackt laufe, tatsächlich ganze vier Mal passiert. Offensichtlich „bewegt“ Nacktheit im öffentlichen Raum noch nicht einmal die sogenannte Allgemeinheit gemäß OWiG § 118, sondern lässt diese völlig unberührt. Noch viel weniger fühlt sich die Allgemeinheit durch solche natürlichen Erlebnisse – nacktes Wandern – belästigt. Nur die Polizeiinspektion in St. Goarshausen wird geweckt und glaubt aktiv werden zu müssen, wenn sich tatsächlich einmal ein Einzelner meldet, dass er was gesehen hat.

Die schlichte Behauptung Ihrerseits, Nacktheit i. ö. Raum sein eine Belästigung der Allgemeinheit, taugt selbstverständlich nicht für Ihre aktuelle Aktivität. Von Nacktheit ist im ganzen Paragrafen 118 OWiG keine Rede. Es ist vorab Ihre Aufgabe, darzulegen, warum eine solche Nacktheit für relevante Andere eine nicht hinzunehmende Belästigung ist. Das wird Ihnen nicht gelingen. Und damit sind Sie nicht am Ende der Arbeit, die der § 118 OWiG von Ihnen abverlangt. Sie müssen sich noch mit den weiteren Anforderungen eines Verstoßes gemäß § 118 OWiG beschäftigen Und bei dieser „Arbeit“ bitte immer an den Art. 2 Grundgesetz denken. Dieser Artikel beinhaltet auch eine Pflicht zur Toleranz. Übrigens, gestern wurde dieses vorzügliche Grundgesetz 75 Jahre alt und wurde gefeiert.

Zu Ihren Vorträgen am 09.05.2024 auf meinem Parkplatz in Weidenbach mein nacktes Wandern betreffend möchte ich also hier ausdrücklich wiederholen, dass seit vielen Jahren auch dieser Polizeiinspektion bekannt ist, dass ich von meinem Recht Gebrauch mache, unbekleidet in der hiesigen Landschaft zu wandern. Seit ca. 30 Jahren – ca. 5.000 Mal. Nacktes Wandern, wie ich es praktiziere, ist ausdrücklich erlaubt. Dazu lesen Sie bitte meine beigefügten Ausführungen „OWiG § 118“.

Die vielen Personen, die mich bei den o. e. Nacktwanderungen in den letzten 30 Jahren gesehen und auch gesprochen haben, haben sich bei Ihnen offensichtlich – 4 Personen ausgenommen – nicht gemeldet, weil sie keinen Tatbestand den § 118 OWiG betreffend im Nacktwandern gesehen haben. Richtig so!

Bei also ca. 5.000 Nacktwanderungen und ca. 10 getroffene Personen je Wanderung haben wir dann, was die „Allgemeinheit“ betrifft, folgende Relation:

49.996 Personen haben sich zustimmend bzw. tolerant verhalten / 4 Personen melden - vermeintlich Gehorsams - eine nackte Person beim Wandern gesehen zu haben.

Wie hat man nun eine solche Relation zu bewerten, wenn man die Frage zu prüfen hat, wie sich wohl die Allgemeinheit verhält, wenn es um Nacktheit i. ö. Raum geht?


Ich habe schon mehrfach Ihrer Inspektion gesagt und geschrieben, dass Sie sich hinreichend rechtskundig machen sollten, wenn Sie über eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 118 nachdenken. Es ist grotesk, wenn Sie glauben, der fragliche Paragraf sei anwendbar, wenn eine Frau bei Ihnen anruft und vermeldet, dass sie einen Nacktwanderer gesehen hätte. Auch wenn eine Frau sich tatsächlich durch mein nacktes Wandern belästigt fühlt - dass dem so ist, haben Sie nicht vorgetragen - ist noch lange nicht der § 118 erfüllt. Es gibt kein belästigungsfreies Leben und eine Frau ist nicht die Allgemeinheit usw…

Vergleichsweise zu Ihren Vorträgen verweise ich auf den Ihnen sicher bekannten Vorgang aus dem Herbst 2019. Was sich damals abgespielt hat, lesen Sie bitte in der beigefügten Anlage „LaermumNichts“. Dieser Text ist Ihnen von mir damals zugesandt worden.

Meine Einlassungen zum Verfahren vor dem Amtsgericht in Lahnstein – das Verfahren wurde hinsichtlich der Verfahrenskosten zu Lasten des Ordnungsamts eingestellt – füge ich unter „NacktwandernAGLahnstein“ ebenfalls bei.

Selbstverständlich kann ich Ihnen auch Polizeikollegen namhaft machen, die das Nacktwandern ausdrücklich für erlaubt erklären. Aber Ihr Verhalten in den letzten Jahren – mein Nacktwandern ist Ihnen bekannt und Sie halten es für akzeptabel, da ich hierzu von Ihnen auch die letzten 4 Jahre nichts mehr gehört habe - entspricht der gleichen Einstellung; abgesehen von den erwähnten vier Eruptionen.

Sie lesen hier, dass sehr viel zum Lernen für Sie vorliegt. Bei Bedarf will ich es gerne ergänzen. Ihren hiergelassenen Vordruck „“Vernehmung/Anhörung“ habe ich ausgefüllt und auch beigefügt.

Und zum Abschluss noch ein Tipp von mir, wenn Sie sich zum Thema „Nacktheit i. ö. Raum“ etwas einlesen und informieren wollen. Hier lesen: Home (natury.de) Gutinformierte Kollegen von Ihnen kennen den dortigen Inhalt.

-----
Es gab keine weitere Reaktion aus St. Goarshausen. Das hat mich dann zu weiteren Aktivitäten veranlasst, die Sie „wohlwollend“ kommentiert haben. Dazu ist hier im Forum hier zu lesen:

viewtopic.php?f=10&t=31883#p276258

Diese Replik ist sehr lang geworden; aber ich bin davon ausgegangen, dass es doch etliche Leser hier gibt, die dieser Sachverhalt interessiert.

Und dann will ich doch einmal dieser völlig unwissenden Schreiberin, Trixi, behilflich sein. Sie hat wieder ihr Unwissen mit diesem Text im Forum dargelegt:

Aber da kommt einer daher, der sicher niemals diesen Landstrich besuchen wird, stellt unlogische (radikale) Forderungen und fängt umgehend wieder mit diesem sozialadäquat und redlich an. Er merkt einfach nicht, dass er damit auf verlorenem Posten steht.“

Der besagte „einer“ bezieht sich auf [b]OSKAR.

 
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Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von Trixi » Fr 28. Feb 2025, 09:10

Wie oft willst Du dieses Pamphlet noch einstellen? :roll:

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Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von ynda » Fr 28. Feb 2025, 11:47

@ Oskar, das braust du mir alles nicht erzählen! Zum einen hast du es unter verschiedenen Namen schon
mehrfach kund getan und zum anderen weiß ich das aus eigener Erfahrung.
Irgendwelche Amtsträger sind auch gar nicht mal das Problem, das Problem sind eher zivile ungehobelte
Artgenossen (anders kann ich bestimmte Menschen nicht bezeichnen, und das war äußerst höflich!).
Es ist ja auch nur selten, aber es kommt vor.
Und, ganz wichtig: Mein Beitrag vom Do 27. Feb 2025, 19:55 war auch nur beispielhaft zu Verstehen und
bedurfte keiner weiteren "Belehrung" für mich. Ich bitte das auch in Zukunft zu beachten, OK.

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Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von Klausi60 » Fr 28. Feb 2025, 16:17

NackeDuDaDei hat geschrieben:Schön wärs ja, wenn mal ein Präzedenzfall von Nacktheitspflicht geschaffen würde.


Ich kann hier nur zustimmen.
und es geht auch nicht nur darum wer die Einhaltung überwacht, sondern einfach wie es früher auch gehandhabt wurde.
Ein Paar oder mehrere Personen gehen zu den Textilen und weisen Diese einfach auf die NACHTPFLICHT hin.
Ging früher und würde heute genauso gehen wenn eine " Pflicht " mit auf dem Schild stehen würde.
Und vielleicht noch mal für alle C O ler, wie sich hier halt oft gewisse Herren melden oder nennen wollen, fragt mal eure Frauen
( wenn vorhanden ) oder andere Frauen oder Familien wie sie sich vorkommen unter Textilern und pocht nicht nur wieder
mal auf eure Toleranz, oder Meinung als Zeigefreudige.
Nur meine Meinung, oder auch die von anderen ?
Gruß Klaus

 

Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von OSKAR » Fr 28. Feb 2025, 17:38

Wer solchen Unsinn fordert: - „Ein Paar oder mehrere Personen gehen zu den Textilen und weisen Diese einfach auf die NACHTPFLICHT (exaktes Zitat nach Klausi60 fett von mir) hin.“ – sucht Dumme und übersieht dabei auch noch die eigene Dummheit.

1. Ich habe noch nie von einer NACHTPFLICHT gehört; und was sollen sogenannte „Textilen“ von sogenannten „FKKlern“ denken, die über eine NACHTPFLICHT ggf. in Streit geraten werden.
2. Der öffentliche Raum gehört weder „FKKlern“ noch „Textilern“ sondern der gesamten Bürgerschaft gemeinsam. Selbstjustiz, wie sie hier anklingt, passt nicht zum Rechtsstaat, auf den wir stolz sein sollten. Die Regelverantwortung hat in diesem Fall nur der Staat!

Axel Geertz

 
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Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von riedfritz » Fr 28. Feb 2025, 17:53

pocht nicht nur wieder mal auf eure Toleranz, oder Meinung als Zeigefreudige.
Einfach absurd, tolerante Menschen als Zeigefreudige abzustempeln. Warum sollten gerade Zeigefreudige sich unter gemischtem Publikum wohler fühlen?
Ich habe einfach etwas gegen Vorschriften! Was machen Paare, bei denen ein Partner/-in nicht nackt sein will?

 

Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von OSKAR » Fr 28. Feb 2025, 18:02

Hatte Albert Einstein es richtig gesehen, wenn er geschrieben hat:

Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.“

Ich bin mir da sehr sicher!

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Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von Klausi60 » Fr 28. Feb 2025, 18:28

" Ich habe einfach etwas gegen Vorschriften! Was machen Paare, bei denen ein Partner/-in nicht nackt sein will? "

Da hat bestimmt keiner was dagegen wenn die sich am Rande des FKK Strandabschnittes aufhalten.
Aber hast Du mal deine Frau gefragt ?? oder hast du diesbezüglich meinen Satz dazu nich vertehen können ?

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