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Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

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Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von OSKAR » Mi 26. Feb 2025, 18:17

Noch ein Nachlass zum weiteren Nachdenken.

Wenn ich oben geschrieben habe: „Und Freiheit und Toleranz war und ist ein Geschenk unseres Grundgesetzes aus 1949 basierend auf ganz schlechten Erfahrungen.“
Dann habe ich an solche Vorfälle der Vergangenheit gedacht (aus Wikipedia zitiert):

Als Zwickelerlass wurde im Volksmund ein vom stellvertretenden Reichskommissar Franz Bracht erarbeiteter und am 28. September 1932 vom preußischen Innenministerium herausgegebener zweiter Erlass zum öffentlichen Baden bezeichnet, der vorschrieb, welche Kleidung beim Baden zu tragen war. Er wurde so genannt, weil darin das Wort Zwickel mehrfach vorkam.

„§ 1. Das öffentliche Nacktbaden oder Baden in anstößiger Badekleidung ist verboten.
Als öffentlich im Sinne dieser Bestimmung gilt das Baden, wenn die Badenden von öffentlichen Wegen oder Gewässern aus sichtbar sind.“[1]
Da jedoch die in Brachts Erlass gewählte Formulierung „in anstößiger Badekleidung“ sehr unterschiedlich interpretiert werden konnte, verfehlte der Erlass das angestrebte Ziel und ein neuerlicher Erlass – die am 28. September 1932 erlassene Polizeiverordnung zur Ergänzung der Badepolizeiverordnung vom 18. August 1932,[2] der sogenannte „Zwickelerlass“ – wurde für erforderlich erachtet, der detailliert vorgab, wie die Badebekleidung von Männern und Frauen auszusehen hatte. Der am 1. November 1932 in Kraft getretene Erlass änderte § 1 der Badepolizeiverordnung, welcher folgende neue Fassung erhielt:
„§ 1. (1) Das öffentliche Nacktbaden ist untersagt.
(2) Frauen dürfen öffentlich nur baden, falls sie einen Badeanzug tragen, der Brust und Leib an der Vorderseite des Oberkörpers vollständig bedeckt, unter den Armen fest anliegt sowie mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel versehen ist. Der Rückenausschnitt des Badeanzugs darf nicht über das untere Ende der Schulterblätter hinausgehen.
(3) Männer dürfen öffentlich nur baden, falls sie wenigstens eine Badehose tragen, die mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel versehen ist. In sogenannten Familienbädern haben Männer einen Badeanzug zu tragen.
(4) Die vorstehenden Vorschriften gelten nicht für das Baden in Badeanstalten, in denen Männer und Frauen getrennt baden.
(5) Die Vorschriften des Abs. 2 gelten entsprechend für den Strandanzug der Frauen.“[2]

fett markiert von mir
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Solche Zeiten sollten nach den Ideen der Verfasser des Art. 2 Grundgesetz (unmittelbares Recht) nicht wieder Wirklichkeit werden. Also heißt es:
1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Daran muss man sich auch in Rostock halten. Nackt oder bekleidet Baden ist an allen öffentlichen Strände erlaubt. Auch eine Kommunalverwaltung darf nicht machen, was sie möchte! Wo ist die Aufsicht über solche abwegigen Ideen?

 

Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von naturbande » Mi 26. Feb 2025, 18:22

Ja, wo ist hier die Aufsicht???
HORST !

 
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Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von Trixi » Mi 26. Feb 2025, 18:41

Konrad R. hat geschrieben:
Bei den Stränden soll es sich ihrer Ansicht nach künftig um gemischte Textil- und FKK-Strände handeln. Begründet wird der Antrag damit, dass eine Strandnutzung ausschließlich für FKK-Nutzer nicht mehr zeitgemäß sei. "
Man beachte den letzten Satz :twisted: und das im FKK beliebten Osten. :?

Man beachte aber auch die Personen, welche hinter diesem Änderungsantrag stehen. Frau Dr. Bachmann z.B. ist eine Kirchentante. Das die (Kirche) ein Problem mit Nacktheit hat, ist doch bekannt. Man soll ja Rücksicht auf andere Kulturen nehmen. :roll:

Nee - nicht mit mir. Am ausgewiesenen FKK Strand habe ich nackt zu sein - Basta.

 

Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von OSKAR » Mi 26. Feb 2025, 18:54

Wenn Konrad R. schreibt:

Bei den Stränden soll es sich ihrer Ansicht nach künftig um gemischte Textil- und FKK-Strände handeln. Begründet wird der Antrag damit, dass eine Strandnutzung ausschließlich für FKK-Nutzer nicht mehr zeitgemäß sei. "

ist für mich sehr unklar was hier formuliert wird. Wenn Strände „gemischte Textil- und FKK-Strände“ sein sollen, wäre es doch völlig rechtskonform, da es dort dann gilt: nackt und bekleidet ist erlaubt. Das muss aber eine Kommune nicht erklären und mit Schildern annoncieren, denn es ist grundsätzlich so geregelt. Und zwar an allen öffentlichen Stränden. Wer macht dieses den dortigen Kommunen deutlich?

 
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Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von riedfritz » Mi 26. Feb 2025, 19:19

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es eine "Bevorzugung" von FKK-lern an Stränden, die von Kommunen verwaltet werden, also der Allgemeinheit gehören, nicht geben kann. Spätestens nach dem ersten Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Nicht-FKK, der vor Gericht landet, wird eine entsprechende Vorschrift aufgehoben. Freier Zugang zum Strand ist ein Grundrecht. Evtl. ließe sich ein Badesee durch Einzäunen entsprechend abteilen, darauf wird man aber mangels genügend Publikum verzichten, da Freibäder sowieso defizitär sind und eine Beschränkung auf eine bestimmte Klientel kaum gewollt und finanzierbar sein dürfte. Auch private Bäder, die früher mal ausschließlich für FKK-ler gedacht waren, haben ihre Zugangsbeschränkung gelockert.

 
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Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von Trixi » Mi 26. Feb 2025, 19:29

Es ist aber mal wieder typisch Deutsch. Immer kompliziert und umständlich.

 

Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von OSKAR » Mi 26. Feb 2025, 19:56

Spießbürger sind wieder am Werk. Heinrich Mann nannte diesen den „Untertan“!

Und wenn geschrieben wird: „Ich bin mir ziemlich sicher, dass es eine Bevorzugung von FKK-lern an Stränden, die von Kommunen verwaltet werden, also der Allgemeinheit gehören, nicht geben kann.“

ist dieses zu ergänzen: Eine Bevorzugung der Bekleideten an Stränden darf es auch nicht geben. Also: Alle öffentlichen Strände gehören den Nackten und Bekleideten mit gleichen Rechten gemeinsam! Das müssen auch alle FKKler lernen. Denn auch die Nackten gehören zu der erwähnten Allgemeinheit!

 
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Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von Trixi » Mi 26. Feb 2025, 20:48

@riedfritz:

Zitat aus der Ostsee-Zeitung. "Ob es an den Stränden von Warnemünde, Diedrichshagen und Markgrafenheide ab Sommer also wirklich nackter zugehen soll, oder ob ein Kompromiss in der Bürgerschaft gefunden wird, entscheidet sich am Mittwoch in der vermutlich finalen Sitzung und Abstimmung zu dem Thema."

Warten wir mal diese Abstimmung ab. Es gibt auch eine Bürgerbefragung. Bis jetzt sind über 60% für eine FKK Pflicht an den ausgewiesenen Bereichen.

 
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Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von PundV » Mi 26. Feb 2025, 22:03

riedfritz hat geschrieben:Ich bin mir ziemlich sicher, dass es eine "Bevorzugung" von FKK-lern an Stränden, die von Kommunen verwaltet werden, also der Allgemeinheit gehören, nicht geben kann. Spätestens nach dem ersten Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Nicht-FKK, der vor Gericht landet, wird eine entsprechende Vorschrift aufgehoben. Freier Zugang zum Strand ist ein Grundrecht. Evtl. ließe sich ein Badesee durch Einzäunen entsprechend abteilen, darauf wird man aber mangels genügend Publikum verzichten, da Freibäder sowieso defizitär sind und eine Beschränkung auf eine bestimmte Klientel kaum gewollt und finanzierbar sein dürfte. Auch private Bäder, die früher mal ausschließlich für FKK-ler gedacht waren, haben ihre Zugangsbeschränkung gelockert.


Ist das wirklich ein Grundrecht? Wenn ja, kann man daraus ableiten, dass man überall nackt baden darf? Wohl nicht. Warum nicht? Jemand hat sich beschwert usw. Aber warum gilt das nicht umgekehrt, wenn jemand sich über Textile an einem Strand, wo FKK üblich ist, beschwert?

 
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Re: Jetzt kommt die Nackt-Pflicht an einigen Ostsee-Stränden

Beitrag von Konrad R. » Mi 26. Feb 2025, 22:42

riedfritz hat geschrieben:Freier Zugang zum Strand ist ein Grundrecht. .

Dieses aber dadurch eingeschränkt, dass die Gemeinden den Zugang nur gestatten, wenn Kurtaxe bezahlt wird.

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