Die am 1.8.21 erlassenen Rückreiseregeln sorgen erneut für Probleme.
Sie sagen aus, dass nur Kinder unter 12 Jahren keinerlei Nachweis, egal welcher Art, für die Einreise benötigen.
Das scheint noch einigermaßen überlegt zu sein.
Wie aber sieht die Realität aus ?
Im Falle mit Frankreich scheint das nicht geregelt worden zu sein.
In einem mir bekannten Fall haben es auch die auf der Seite
https://www.sante.fr/cf/centres-depistage-covid/departement-33-gironde.html
aufgeführten Teststellen abgelehnt eine Jugendliche zu testen, die unmittelbar vor ihrem 12. Geburtstag stand.
Antwort : impfen ja, testen nein, das sei in Frankreich nicht möglich !
Ist das nicht hirnrissig ?
Zur Einreise ( vor dem 1.8.21 ) einen negativen Test oder G,G,G zu verlangen und zur Ausreise dieses Dokument nicht zu gewähren.
So, Herr Spahn, Sie sind gefordert !
Sind weitere Fälle bekannt ?
MfG
Prellbock049