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Können "Diverse" Exhibitionisten gemäß §183 StGB sein

BeitragVerfasst: Fr 19. Aug 2022, 20:50
von elfe
Der ursprüngliche Thread wurde, völlig zu Recht, wegen ausufernder, unsachlicher Streitereien gesperrt. Hier aber nun etwas Juristisches von einem Strafverteidiger. Dieser Mann sieht die Absurdität der sich anbahnenden schönen, neuen ( Rechts)-Welt so ähnlich wie ich.
"Der Staat eröffnet mit diesem Gesetz auch Exhibitionisten die Möglichkeit, sich ganz legal Zutritt zu Schutzräumen für Frauen zu verschaffen"

https://www.nzz.ch/feuilleton/selbstbes ... ld.1698036

Re: Können "Diverse" Exhibitionisten gemäß §183 StGB sein

BeitragVerfasst: Fr 19. Aug 2022, 21:07
von elfe
Die britische Band "The Kinks" hat das Desaster bereits 1970, also vor 52 Jahren vorhergesehen im Text ihres NO.1-Hits "LOLA". Nicht zu verwechseln mit "LAYLA"!!
"Girls will be boys and boys will be girls
"It's a mixed up, muddled up, shook up world, except for Lola
La-la-la-la Lola"

Re: Können "Diverse" Exhibitionisten gemäß §183 StGB sein

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2022, 06:29
von norbert
Als ich von dem Gesetz das erste Mal las, kam mir auch gleich der Gedanke, das man damit die Frauenquote prima erfüllen kann:

In einer Vorstandssitzung wird ausgelost, wer alles für ein Jahr eine Frau ist, nach einem Jahr sind die nächsten dran!

Re: Können "Diverse" Exhibitionisten gemäß §183 StGB sein

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2022, 09:38
von regenmacher
Wenn der Staat jetzt die Möglichkeit eröffnet, dass man durch eine blosse Erklärung zum Beispiel keinen Exhibitionismus mehr begehen kann, dann kann das ein Exhibitionist ausnutzen. Dieser Straftatbestand ist auf Frauen nicht anwendbar.
Das entspricht nicht dem StGB 183a. Insoweit hat der interviewte Jurist, der sich vermutlich eher mit der Rechtslage in der Schweiz auskennt, nicht Recht.
In der Tat ist StGB 183a geschlechtsneutral formuliert, und daher nicht nur auf Männer sondern auch auf Frauen und Diverse anwendbar. Also: Bitte nicht nur §118 sondern auch §118a lesen.

Re: Können "Diverse" Exhibitionisten gemäß §183 StGB sein

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2022, 11:41
von elfe
§183 und § 183a unterscheiden sich deutlich in der Überschrift. Es kommt auf die inhaltliche Sinngleichheit nicht an.
Es gilt das Analogieverbot (nulla poena sine lege stricta).

Re: Können "Diverse" Exhibitionisten gemäß §183 StGB sein

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2022, 11:45
von elfe
Der Schweizer Jurist kennt an dieser Stelle die Rechtslage in Deutschland sehr genau. Nicht umsonst sagt man den Schweizern eine geradezu pingelige Pedanterie nach, das ist manchmal von Vorteil.

Re: Können "Diverse" Exhibitionisten gemäß §183 StGB sein

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2022, 13:08
von NackteBohne
Sollte das Gesetz so realisiert werden - ohne Überprüfung / Hinterfragung des Motivs zur Geschlechtswahl - könnten Unisex-Toiletten und -Umkleiden das Mittel der Wahl zur gesellschaftlichen Eindämmung von Übergriffsmöglichkeiten werden. Wie das v.a. die ältere und / oder die jüngere Generation aufnimmt, bleibt abzuwarten.

Re: Können "Diverse" Exhibitionisten gemäß §183 StGB sein

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2022, 18:29
von EineHandVoll3
Uiuiui das nächste Thema, bei dem mal wieder eingeschränkt gedacht wird ;)

Wenn man als Mann in eine Frauenumkleide/-toilette will, wird man so gut wie nirgends davon abgehalten werden. Ist die Frage ob jemand dafür beim Amt sein offizielles Geschlecht ändern würde und den Aufwand auf sich nehmen würde.

Frauenquote um an bessere Jobs zu kommen? Haha witzig. Alles nicht männliche hat generell eingeschrängtere Möglichkeiten und eine diverse Person wird bestimmt nicht einfacher an einen Job kommen als ein Mann.

Die (von Konservativen bzw CSU/CDU und Rechten) prognostizierte "Flut" an Perversen wird es nicht geben.

Re: Können "Diverse" Exhibitionisten gemäß §183 StGB sein

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2022, 19:37
von riedfritz
Frauenquote um an bessere Jobs zu kommen?
Es ist doch allgemein bekannt, dass Frauen im Allgemeinen schlechter bezahlt werden, also die Frage ob das wirklich Sinn macht!

Re: Können "Diverse" Exhibitionisten gemäß §183 StGB sein

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2022, 20:12
von Konrad R.
Es geht um berechtigte Belange einer kleinen Minderheit. Die Argumente gegen die gepanten Regelungen sind oft ziemlich abstrus, deutlich überzogen und i.S. der Betroffenen leider kontraproduktiv.