Danke, riedfritz, für diese Klarstellung. Ein paar überzogene Behauptungen aufstellen, wie Bummler es hier wieder getan hat, ist ein beliebtes Mittel derer, die die Dinge dramatisieren, um gegen sie argumentieren zu können.riedfritz hat geschrieben:Da muß schon exakter formuliert werden, sonst ist es Hetze!.dass die Schulpflicht aufgehoben wird, Geschäfte schließen müssen, die Grenze dicht gemacht wird, Demonstrationen verboten werden, Besuchsverbote ausgesprochen werden, Bewegungseinschränkungen erlassen werden usw.?
Die Schulpflicht ist nicht aufgehoben, es findet nur kein Präsenzunterricht statt.
Die Grenzen sind nicht dicht, unter Umständen müssen Personen in Quarantäne.
Demonstrationen waren immer schon anzumelden, es ist lediglich eine weitere Möglichkeit zur Untersagung, nämlich der Gesundheitsschutz, hinzugekommen.
So ist das – und diejenigen, die hier demonstrativ nur das eine Recht als verletzt sehen, wissen das. So wird jedes Mal, wenn ich die Beschränkungen der Kunstfreiheit beklage, der Jugendschutz genannt, das zu berücksichtigen sei.riedfritz hat geschrieben:Auch die körperliche Unversehrtheit gehört zu den verfassungsmäigen Rechten. Nicht jedes der garantierten Rechte hat einen Absolutheitsanspruch, sondern steht mit den anderen Rechten im Widerstreit.
In Bezug auf die Schwarzen: Würde jemand einen Schwarzen wegen seiner Hautfarbe nicht bedienen wollen, verstieße gegen Bestimmungen des Art. 3 GG, denn die binden nicht nur den Staat, sondern auch jene Private, deren Angebote sich an alle Menschen richten.