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Re: Coronavirus Covid 19

BeitragVerfasst: Do 6. Mai 2021, 20:12
von ynda
Nein, so leichtfertig sperren die nix, aber bei Urheberrecht müssen sie, was im Prinzip auch richtig ist.

Re: Coronavirus Covid 19

BeitragVerfasst: Do 6. Mai 2021, 20:20
von Aria
Ein Bericht über einen an der Pandemiefront: Gegen die Welle – Zitat:

Seit 15 Monaten bekämpft der Berliner Amtsarzt Patrick Larscheid die Pandemie. Er sagt Dinge, die niemand hören will – und besucht Tote, die niemand sehen will. Ein Blick auf einen Menschen, der unermüdlich sein muss.

Re: Coronavirus Covid 19

BeitragVerfasst: Do 6. Mai 2021, 20:37
von Ha-Be
Dann sollte er mal das Video auf Servus TV anschauen, damit er endlich auf einen grünen Zweig kommt.

Re: Coronavirus Covid 19

BeitragVerfasst: Do 6. Mai 2021, 21:55
von PundV
NackeDuDaDei hat geschrieben:Wird auch besser sein.

Andere Corona-Frage: Wenn Geimpfte bei den Kontaktregeln nicht mehr zählen, wie ist das dann bei Badeseen etc. mit Zugangsbeschränkungen?

Selbst wenn voll ist, müßte ein Geimpfter noch reindürfen, weil er ja ab voraussichtlich Sonntag nicht mehr zählt.


Jein. Die zählen so nicht mit. Also bei privaten Feiern, in der Schule, usw. kein Problem. Aber es ist nicht so,dass für Geimpfte alle so ist wie früher. Abstand und Maske gelten weiterhin, nicht, weil sie für Geimpfte, oder Leute in ihrer Nähe, nötig sind, sondern weil man in der Praxis nicht sieht, wer geimpft ist und wer nicht.

Re: Coronavirus Covid 19

BeitragVerfasst: Fr 7. Mai 2021, 15:46
von NackeDuDaDei
Für das Grundgesetz war es nicht gut, daß man Parteisoldaten die Richterrobe übergeworfen hat.

https://www.nzz.ch/international/staats ... ld.1624032
https://www.lawblog.de/archives/2021/05 ... r-zappeln/

Re: Coronavirus Covid 19

BeitragVerfasst: Fr 7. Mai 2021, 16:23
von Tim007
In Art. 2 II 3 GG steht:

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Herr Lindner sagt:

Hier hingegen bleibt die entscheidende Frage ausgespart: Ob der Gesetzgeber überhaupt Freiheitsbeschränkungen unmittelbar durch Gesetz anordnen darf.


Tim: Ja, wodurch denn sonst?

Zudem:Bundesverfassungsrichter SIND unabhängig. Sie haben das auch immer wieder zum Ausdruck gebracht. Daher auch die Empörung, als Polen von diesem ehernen Grundsatz der Gewaltenteilung abgerückt war.

Re: Coronavirus Covid 19

BeitragVerfasst: Fr 7. Mai 2021, 17:17
von riedfritz
Nackedudadei hat geschrieben:https://www.lawblog.de/archives/2021/05/01/lasst-uns-nur-zappeln/
Dieser Blog ist bereits überholt, da sich das BVG bereits geäußert hat! Auch in "Eilverfahren" entscheidet das BVG selbständig und scheinbar auch unabhängig, ob und wann es eine Entscheidung, ähnlich einer "Einstweiligen Verfügung" annimmt und hier hat es entschieden, erst im Hauptsacheverfahren zu entscheiden.
Ich bin nicht so genau informiert, aber hatten wir nicht schon einmal eine Ausgangssperre und hätte man nicht damals schon Klagen einreichen können. Also scheint es mir wirklich an der Dringlichkeit zu mangeln.
Im übrigen scheinen mir Zweifel an der Unabhängigkeit der Verfassungsrichter weit hergeholt, denn sie haben schon sehr oft Entscheidungen des Gesetzgebers heftig kritisiert und Änderungen erzwungen.
Die Gewaltenteilung hat eben ihre Probleme! :roll:
Viele Grüße, Fritz

Re: Coronavirus Covid 19

BeitragVerfasst: Fr 7. Mai 2021, 23:18
von Hans H.
Wenn schon Art. 2, GG zitiert wird, dann bitte nicht selektiv! Darin steht auch:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt

Deshalb ist hier abzuwägen, wann das Recht der Anderen auf Gesundheit stärker beeinträchtigt wird, als das Recht auf Bewegungsfreiheit der Einen.

Wie abzuwägen ist, kann kein Gesetz für den Einzelfall vorgeben, aber dass abzuwägen ist, ist eine gesetzliche Pflicht nach diesem Passus. Daher ist die Art der Abwägung vom Fachwissen und der Bewertung dieses Wissens abhängig, kann also nicht von einem Juristen allein ohne Fachberater in der Infektiologie erfolgen. Und dass auch die teils härtere, teils weichere Empfehlungen herausgeben, wissen wir längst. Wie soll da ein Verfassungsrichter schnell ein klares Urteil fällen? Da die Verzögerung politisch zu sehen, ist Quatsch und zeugt von Unkenntnis der Situation. Die riskieren schließlich, dass eine auf Wissen des Tages basierende Entscheidung ein paar Wochen später durch neues Wissen revidiert werden muss. Da eine schnelle Entscheidung anzukündigen, wäre recht gewagt.

Re: Coronavirus Covid 19

BeitragVerfasst: Sa 8. Mai 2021, 07:18
von riedfritz
Nackedudadei hat geschrieben:Für das Grundgesetz war es nicht gut, daß man Parteisoldaten die Richterrobe übergeworfen hat.
Hast du einen besseren, praktikablen Vorschlag für das Auswahlverfahren?

Re: Coronavirus Covid 19

BeitragVerfasst: Sa 8. Mai 2021, 23:04
von Sommer_Sun
Liegt doch auf der Hand, unabhängige Personen von Parteien.