Hans H. hat geschrieben:So ist es: einige EU-Länder wollen nur den (angeblich) fälschungssicheren digitalen Impfnachweissehen, egal ob auf Papier oder im Handy (ist paradox, weiß ich). Aber gemeint ist, wenn auf Papier, dann den QR-Code, den man zum Beispiel über die Apotheken bekommen kann (kostet dem einzelnen nichts, da vom Staat finanziert). Wir bekommen den per E-Mail geschickt (waren heute in der Apotheke), und können den auf Papier ausgedruckt vorlegen oder ins Handy einscannen und über die App vorlegen. Das ist gleichwertig.
Der gilt aber nur in Verbindung mit dem Personalausweis, auch wieder egal, ob der QR-Code auf Papier oder im Handy. Mit dem Personalausweis wird die Identität überprüft und der QR-Code zeigt dem, der ihn ausliest, dass und wann man geimpft wurde.
Den alten Impfpass wollen die in einigen Ländern nicht akzeptieren, weil sie nicht überprüfen können, ob die Klebemarken vom Impfstoff tatsächlich von einem Arzt eingeklebt worden sind und der Stempel ein echter Arztstempel ist. Unsere Apotheke kennt den Stempel des Arztes. Andere sollten das im Zweifelsfall überprüfen, wenn sie den Arzt nicht kennen - ob sie das tun ??? Wenn nicht, wird´s ja nicht sicherer, als nur die Vorlage des alten Impfpasses.
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