Dabei geht es nicht nur darum, „was sich gehört“ oder „was sich nicht gehört“, sondern so etwas ist sogar eine strafrechtliche Sache. Und nicht zu knapp. Im Sinne der Fürsorge sei also der Hinweis an Interessierte eingeschleust, dass das im günstigsten Fall für den Straftäter mit einem Strafbefehl endet, der zwar von einem Gericht abgezeichnet werden muss, aber definitiv im Bereich von mehreren Tausend Euro liegt. In aller Regel wird das dann von Straftätern fast schon gerne gezahlt, nur um irgendwelchen Verhandlungen vor Gericht zu entgehen. Vorbestraft im Sinne des Gesetztes sind sie dann aber trotzdem.Natürlich gehört es sich nicht auf einem öffentlichen FKK Platz rum zu Vögeln oder wenn Kids es sehen könnten.
Lustig. Wer kann denn gegen offene Liebe sein ? Jeder ist doch frei darin, zu lieben wen auch immer. Insofern ist es definitiv nicht verwerflich. Verwerflich sind aber Straftaten. Nebenbei: Gegen einen Aufkleber der Art „Bordelle sind klasse“ oder „Swingerclubs sind Klasse“ ist genau so wenig einzuwenden wie gegen einen Aufkleber „ADAC-Fan“ oder „Modelleisenbahn-Fan“.Aber ich finde jetzt nicht verwerflich wenn ein FKK Freund an seinem Fahrzeug ein Zeichen für offene Liebe hat.
Das was du mit „offene Liebe“ schamhaft zu umschreiben suchst (lustige Frage: gibt es eine verschlossene Liebe ? Was soll das sein ?) hat aber genau so wenig mit FKK zu tun wie Modelleisenbahnbau. Wo also sind da die „gleichen Grundprinzipien“ ?Weil im Grunde haben beide Sachen gleiche Grundprinzipien.
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