Tim007 hat geschrieben:Doch um welche Fälle geht es überhaupt?
Genau das ist die Frage. Wenn man sich, wie in dem von Ynda zitierten Text, darüber freut, dass etwa "in Schweden nach der Reform die Verurteilungen um 75 Prozent gestiegen" sind, müsste man sich auch genauer anschauen, welches Verhalten, das zuvor straflos war, anschließend hier mit 2 Jahren Gefängnis als Mindeststrafe geahndet würde und welche Tätergruppe betroffen ist.
Wenn man sich an die Petition hält, dann geht es m.E. um zwei Problematiken:
i. Das eine ist der Fall, dass ein entgegenstehender Wille gar nicht äußerlich erkennbar wird, weil weder verbal noch non-verbal der der sexuellen Handlung entgegenstehende Wille kundgetan wird (Fall "Schockstarre"). Die Petition löst diesen Fall, in dem sie Ausdrücklichkeit für den zustimmenden Willen verlangt. Die Konsequenz ist dann aber, dass jedes stillschweigende, schlüssige Verhalten,
sei es auch noch so eindeutig zustimmend, die Strafbarkeit
nicht entfallen lässt.
ii. Die zweite Problematik ist letztlich eine Frage der Beweisschwierigkeiten wenn etwa Vergewaltigungen zur Anzeige kommen. Wenn es nur die Aussagen von zwei Menschen gibt und Aussage gegen Aussage steht, dann fehlen objektive Beweismittel und das schlägt sich natürlich auf die Verurteilungsquoten durch. Die Petition löst diesen Fall, in dem sie für jede vollzogene sexuelle Handlung und für jeden Fall des vollzogenen Verkehrs eine (ausdrückliche) rechtfertigende Einwilligung verlangt, analog etwa wie der Arzt für die OP eine Einwilligung des Patienten braucht bevor er das Skalpell ansetzt. Die Konsequenz ist, dass jede vollzogene sexuelle Handlung den Tatbestand des sexuellen Missbrauch und jeder vollzogene Verkehr den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt. Und der Täter muss jetzt sich dahingehend (glaubhaft) einlassen können, dass eine (vorherige/ausdrückliche) rechtfertigende Einwilligung vorlag, damit die Strafbarkeit entfällt. Das ist untechnisch gesprochen so etwas wie eine Beweislastumkehr.
Die Konsequenz aus i. und ii. für uns als Paar wäre, dass unser
einvernehmliches Geschlechtsleben zukünftig weit überwiegend strafbar wäre, weil wir regelmäßig nicht ausdrücklich über Sex, unsere Wünsche etc sprechen (müssen) um dieses Einvernehmen zu erzielen, und weil dann auch als Konsequenz keiner von uns beiden ehrlicherweise behaupten könnte, es sei vor Vollzug immer zu ausdrücklichen, verbalisierten Einwilligungen gekommen. [Wir brauchen darüber regelmäßig nicht zu sprechen, weil wir wissen und merken, was der jeweils andere gerade will (oder nicht will). Das wird doch bei anderen Paaren auch nicht anders sein.]
Tim007 hat geschrieben:Was bleibt, ist ein seltsames Männerbild.
Mich wundert eigentlich eher das Bild von Frauen und das Bild von weiblichem Geschlechtsleben, das hier mitschwingt, weil es irgendwie anklingt, dass penetrativer Verkehr per se etwas sei, was eine Frau quasi passiv erdulden oder ertragen muss und das man ihr, der Frau, also dem Opfer, daher nur nach gehöriger vorheriger Einwilligung zumuten und antun darf und dies etwa in der Weise, in der der Arzt einen Patienten aufklären und belehren muss vor einer OP. Was ist das für ein Frauenbild?