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Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Hans H. » Mi 14. Jun 2023, 21:34

ynda hat geschrieben:Ich hab nur gelesen wo der Artikel steht (Merkur), das reicht schon um alles zu wissen. :x
Das steht nicht nur im Merkur. Da schreibt wieder mal einer vom anderen ab. Die beziehen sich auf das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Entweder hat dieses die Sache falsch dargestellt oder die Abschreiber haben es falsch verstanden. Beides kommt oft vor. Die Dummheit stirbt nicht aus, nein, sie steigert sich in den letzten Jahren bei der starken Zunahme an schnell verfassten und ungeprüften Berichten, die ins Netz geschossen werden.

Richtiger berichtet t-online bereits in mehreren Beiträgen über die vergangenen Jahre, auch mit Zitaten von Urteilen, auch wenn man auf die weiteren verlinkten Texte geht. https://www.t-online.de/heim-garten/wohnen/id_100041616/nackt-auf-dem-balkon-duerfen-sie-so-freizuegig-sein-.html

Allerdings wie vielschichtig die Sache 9st und wie verschieden auch die Rechtsaussagen, sieht man hier:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/nackte-tatsachen-wie-viel-haut-ist-wo-erlaubt_086438.html

 

Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Butterfly » Mi 14. Jun 2023, 21:50

Das bei t-online ist ja nun noch viel größerer Quatsch.

So ist es beispielsweise verboten, zu freizügig zu sein, wenn das Grundstück direkt neben einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte, einer Schule oder einer kirchlichen Einrichtung liegt.
Wenn die umliegenden Gebäude keine derartigen Institutionen sind, kann Nacktheit zur Straftat werden: beispielsweise wenn es darüber hinaus zu exhibitionistischen Handlungen kommt (§183 Strafgesetzbuch (StGB)) oder sexuelle Handlungen vorgenommen werden (§ 183a StGB "Erregung öffentlichen Ärgernisses"). Dann droht dem Mieter eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu einem Jahr).


D.h. damit Nacktheit nicht zur Straftat wird, müssen die umliegenden Gebäude entweder Schulen, Kindertagesstätten oder Kirchen sein. Sicher ?

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von ynda » Do 15. Jun 2023, 00:59

Ich hab in der letzten Zeit im Internet so oft schludrig hin getippte "Presseergüsse" zu allen möglichen Themen
gelesen, das es mich schaudert. Vor allem wenn es um irgendwelche Ratschläge ging. Es ist unglaublich was da
manchmal für ein Mist steht.
Da wird dann, wie in dem von Butterfly zitierten Textauszug, alles lustig durcheinander geworfen, fürchterlich!

 

Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Butterfly » Do 15. Jun 2023, 06:54

Ja. Da geht es anscheinend oft nicht mehr um Qualität, sondern nur noch darum, wer am meisten in die Tasten haut, egal wieviel Fehler drin sind. Korrekturlesen ist anscheinend nicht mehr angesagt. Besonders in den Onlinemedien. Ich lese täglich meist mehrere solcher sinnentstellenden Verdrehungen..

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Hans H. » Do 15. Jun 2023, 21:41

Butterfly hat geschrieben:D.h. damit Nacktheit nicht zur Straftat wird, müssen die umliegenden Gebäude entweder Schulen, Kindertagesstätten oder Kirchen sein. Sicher ?
Das steht eindeutig nicht in dem Text! Beachte mal die Bezüge der einzelnen Sätze.

 
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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von ElisabethMühlb » Fr 16. Jun 2023, 00:03

Hallo,

das kommt darauf an, wo man wohnt denke ich. Und wer man ist und wie die anderen so sind. Ich kenne beides, von erfreute Nachbarn bis zu welchen, die das nicht gut finden. Und im Uniwohnheim macht das die mega Runde, wenn man da nackig war im Zimmer oder mal kurz am Briefkasten oder Balkon.. VG, Elle

 

Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Butterfly » Fr 16. Jun 2023, 07:33

Hans H. hat geschrieben:
Butterfly hat geschrieben:D.h. damit Nacktheit nicht zur Straftat wird, müssen die umliegenden Gebäude entweder Schulen, Kindertagesstätten oder Kirchen sein. Sicher ?
Das steht eindeutig nicht in dem Text! Beachte mal die Bezüge der einzelnen Sätze.


In dem Text steht wortwörtlich:

„Wenn die umliegenden Gebäude keine derartigen Institutionen sind, kann Nacktheit zur Straftat werden: beispielsweise wenn es darüber hinaus zu exhibitionistischen Handlungen kommt (§183 Strafgesetzbuch (StGB)) oder sexuelle Handlungen vorgenommen werden (§ 183a StGB "Erregung öffentlichen Ärgernisses").“

Und der Satz ist einfach Blödsinn. Und wenn ein Satz Blödsinn ist, kann der Rest des Textes es auch nicht mehr richten. Dann wird aus „ganz falsch“ maximal noch „verwirrend“. Übrigens kann ich in dem Merkurartikel nichts entdecken, was direkt Blödsinn ist. Da ist bloß die Überschrift irreführend.

 
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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Campingliesel » Fr 16. Jun 2023, 09:34

Ich weiss nicht, was an dem Titel des Artikels irreführend ist. Es steht doch deutlich da, daß s passieren KANN, das ein Bußgeld droht, falls sich eben jemand belästigt fühlt. Es kann eben der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt. Das sagte schon Goethe.
Ist schon echt lustig, mit welchen Spitzfindigkeiten sich hier einige zu rechtfertigen suchen, nur weil sie unbedingt nackt auf Balkon oder Terrasse sein wollen.

 

Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Wäller » Fr 16. Jun 2023, 10:03

Butterfly hat geschrieben:Und der Satz ist einfach Blödsinn.

Sorry, das mit dem Textverständnis solltest Du aber noch etwas üben.
Da steht, Nacktheit kann zur Straftat werden, wenn darüber hinaus der Tatbestand Exhibitionismus oder sexuellen Handlungen vorliegt.
Nacktheit alleine ist hier also nicht der Straftatbestand, sondern die sexuelle Komponente.

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Seelöwe » Fr 16. Jun 2023, 10:56

Nein, der Satz ist mit dem Wenn…so konstruiert, dass die Bedingung „keine derartigen Institutionen“ erfüllt sein muss, damit die Aussage „kann Straftat werden“ wahr wird. Einfache Logik, wenn … dann ist nun mal Logik.
Sonst hätte da z.B. „Auch wenn“ stehen müssen.


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