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Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erlaubt

Alles rund um das Thema FKK
 

Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von elfe » Mi 11. Aug 2021, 10:33

Zu https://www.nacktjoggen.de

Jaja, die gute, alte FKK-Zeit. Ich verspüre seit längerer Zeit schon eine zunehmende, schleichende Kriminalisierung unseres Lebensalltages.

Historische, privat gedrehte Schmalfilme aus der ehemaligen DDR zeigen in eindrucksvoller Weise, wie selbstvertändlich und unbelastet Nacktheit unter mitteleuropäisch zivilisierten Menschen sein kann und wie überflüssig der Zwang ist, zu jeder Zeit und an jedem Ort im öffentlichen Raum bekleidet zu sein.

Siehe: https://open-memory-box.de/archive

Suchwort FKK

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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von ynda » Mi 11. Aug 2021, 23:12

Hans H. hat geschrieben:Und es war auch so locker, egal, ob man Forst-Leuten begegnet ist, oder Polizeiautos, die immer im Wald im Westen der Startbahn-West, Ffm. umherfahren (und natürlich andere Beobachtungsaufgaben haben, als ausgerechnet sich um Nacktjogger zu kümmern).

Das erinnert mich an die Erzählungen eines FKKlers aus dem Raum Frankfurt, welchen ich mal bei einem Treffen
in Münster (vor ca 10-12 Jahren) kennen lernte.
Er erzählte von einer Wandergruppe, welche nahezu regelmäßig im Taunus nackt wanderte. Einmal seien Ihnen
auf einen Waldweg ein Streifenwagen entgegen gekommen, die Cop's stiegen mit fragenden Gesichtern aus und
fragten: "Was macht Ihr hier?" "Wanderm, wir wandern gern nackt" Die Cop's darauf: "Macht Ihr das öfter?" "Ja"
war die Antwort. Darauf die Staatsmacht: "Tut uns nen Gefallen, ruft uns vorher an und sagt wo Ihr her laufen wollt.
Dann wissen wir Bescheid und brauchen nicht wegen so was im Wald rum fahren, schönen Tag noch"

Also, es ist nicht mein Erlebnis, aber ich hatte keinen Grund diesem FKK'ler die Geschichte nicht zu glauben, der war
nicht der Typus für Märchen erzählen. ;)

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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von Mandragora » Do 12. Aug 2021, 08:17

Ich kenne jemanden, der ist früher, als er noch hier wohnte, öfters in der Wahner Heide "nudic gewalkt".
Der hat jedesmal, bevor er losgezogen ist, der Polizei kurz Bescheid gegeben, dass er wieder unterwegs ist und sie bei Beschwerden nicht ausrücken müssen da er ja ein harmloser Nacktwanderer war.
Das hat wohl gut funktioniert und es ist noch nicht sehr lange her, vielleicht drei oder vier Jahre.

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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von regenmacher » Do 12. Aug 2021, 08:31

ynda hat geschrieben:Also, es ist nicht mein Erlebnis, aber ich hatte keinen Grund diesem FKK'ler die Geschichte nicht zu glauben, der war
nicht der Typus für Märchen erzählen. ;)

Ja, was war eine der Taunus-Wanderungen. Ich war dabei. Nur ein (total unwichtiges) Detail ist nicht ganz richtig wiedergegeben : Der Streifenwagen kam uns nicht entgegen - sondern kam "von hinten".

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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von ynda » Do 12. Aug 2021, 13:32

Aber zumindest hat er rechtzeitig gebremst ;)
Wie gesagt, hat mir wer, ein überaus netter FKKler, etwas älter wie ich, vor ca 10 Jahren erzählt.
Leider ist der Kontakt irgendwann eingeschlafen, auch weil die Seite über die das Treffen statt fand, nicht
mehr existiert. Ich mein mich zu entsinnen, sein Name wäre Reiner und er war med. Masseur, grübel.

 

Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von elfe » Di 28. Dez 2021, 20:58

@riedfritz vom 6.August 2021

„Eine völlig an der Realität vorbeigehende und durch nichts beweisbare Behauptung. Richter sind an keine Weisungen gebunden und lediglich die Bezahlung ist dem Beamtenrecht vergleichbar.“

@PundV vom 6.August 2021

„Diese Beamtenbeleidigung ist zum Kotzen.

Ich gehe davon aus, dass die Höhe deiner Rente egal ist. Wenn du zuviel hast, gebe ich dir gern meine Kontonummer.“


https://www.rundblick-niedersachsen.de/ ... igkeit-an/

Ein brandaktuelles Beispiel, das zeigt, wie es um die vielbeschworene Unabhängigkeit der Justiz wirklich bestellt ist. Sobald ein Richter eine Entscheidung trifft, die entweder unpopulär oder nicht auf Regierungslinie ist, „darf“ er seine Zuständigkeit abgeben.
Der 13.Senat des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg hatte vor 2 Wochen eine Corona-2-G-Regel gekippt und postwendend wird er gemaßregelt.

Nun darf der Shitstorm wieder über mich hinwegfegen.

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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von Tim007 » Mi 29. Dez 2021, 03:27

Nein, einen Shitstorm muss man sich verdienen.
Deine Unterstellungen, elfe, sind nur eines: dämlich.

Man kann sich über Urteile ärgern. Oft auch zu recht. Wir haben es mit Menschen zu tun, die nun einmal fehlbar sind. Jedoch zu unterstellen, die Justiz sei nicht unabhängig, stellt eine Unverfrorenheit dar, die sich mit meinen langjährigen Erfahrungen nicht deckt.

Wir sollten froh sein, in einem Rechtsstaat wie diesem zu leben. Und was das "Maßregeln" von Entscheidungen anbelangt: wir sollten auch froh sein, dass in diesem Land so peinliche Entgleisungen wie die von Montgomery möglich sind, ohne dass das entsprechend geahndet wird.

Doch jetzt bitte zurück zum Thema: wo ist FKK verboten, wo erlaubt?

 
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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von riedfritz » Mi 29. Dez 2021, 10:40

Ein brandaktuelles Beispiel, das zeigt, wie es um die vielbeschworene Unabhängigkeit der Justiz wirklich bestellt ist. Sobald ein Richter eine Entscheidung trifft, die entweder unpopulär oder nicht auf Regierungslinie ist, „darf“ er seine Zuständigkeit abgeben.
1. ist es ein Richtergremium!
2. wurde das Urteil nicht aufgehoben.
3. hat kein Richter sein Amt verloren oder wurde "degradiert"!
4. hat der Staat (Justizministerium) das Recht die Richterstellen nach seiner Vorstellung zu besetzen und ihnen die entsprechenden Aufgabenbereiche zuzuweisen.
5. besteht für (fast) alle Entscheidungen ein Einspruchsrecht.
6 Hat dies alles mit dem Threadthema nichts zu tun!
Ein Urteil, in dem es um die "Verhältnismässigkeit" geht, kann nie ein Fehlurteil sein. Es liegt in der Sache selbst, dass andere andere Kriterien anwenden.

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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von regenmacher » Mi 29. Dez 2021, 15:53

Mobilitätsmagazin hat geschrieben:Grundsätzlich ist auch FKK im Wald und Nacktwandern erlaubt, solange andere Wanderer hierdurch keinen Anstoß finden.
Das ist missverständlich formuliert. Tatsächlich kommt es sogar gar nicht darauf an, ob andere Wanderer Anstoß nehmen. Das liegt an der Formulierung des 118 OWiG, in dem auf den Begriff "Allgemeinheit" (und nicht auf ein Individualrecht) Bezug genommen wird. Vor wenigen Jahrzehnten hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass darum weder besonders prüde noch besonders frei denkende Passanten als Maß für eine "Störung des Allgemeinheit" genommen werden dürfen, sondern so etwas wie ein Durchschnitt zu bilden ist. Das OLG hat die - aus seiner Sicht - Extreme dabei ausgeschlossen, was die Bezugsname auf einzelne Passanten ausschließt, da ja nicht bekannt ist, ob es sich - zufälligerweise - um Extreme handelt.

Mobilitätsmagazin hat geschrieben:Möchten Sie also unbekleidet spazieren und wollen möglichen rechtlichen Komplikationen aus dem Weg gehen, dann wählen Sie eher abseitige Routen
Das ist unerfahrene Personen in jedem Fall anzuraten. Ich habe aber auch schon - ohne negative Folgen - die Nacktwanderung einer größeren Gruppe in Bonn organisieren dürfen - nur wenige Meter von der tosenden Stadt entfernt.

alle grüße
regenmacher
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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von regenmacher » Mi 29. Dez 2021, 16:26

regenmacher hat geschrieben:
Mobilitätsmagazin hat geschrieben:Grundsätzlich ist auch FKK im Wald und Nacktwandern erlaubt, solange andere Wanderer hierdurch keinen Anstoß finden.
Das ist missverständlich formuliert. Tatsächlich kommt es sogar gar nicht darauf an, ob andere Wanderer Anstoß nehmen. Das liegt an der Formulierung des 118 OWiG, in dem auf den Begriff "Allgemeinheit" (und nicht auf ein Individualrecht) Bezug genommen wird. Vor wenigen Jahrzehnten hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass darum weder besonders prüde noch besonders frei denkende Passanten als Maß für eine "Belästigung der Allgemeinheit" genommen werden dürfen, sondern so etwas wie ein Durchschnitt zu bilden ist. Das OLG hat die - aus seiner Sicht - Extreme dabei ausgeschlossen, was die Bezugsname auf einzelne Passanten ausschließt, da ja nicht bekannt ist, ob es sich - zufälligerweise - um Extreme handelt.

Mobilitätsmagazin hat geschrieben:Möchten Sie also unbekleidet spazieren und wollen möglichen rechtlichen Komplikationen aus dem Weg gehen, dann wählen Sie eher abseitige Routen
Das ist unerfahrene Personen in jedem Fall anzuraten. Ich habe aber auch schon - ohne negative Folgen - die Nacktwanderung einer größeren Gruppe in Bonn organisieren dürfen - nur wenige Meter von der tosenden Stadt entfernt.

alle grüße
regenmacher
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