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Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erlaubt

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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von elfe » Mi 29. Dez 2021, 18:16

Zunächst mal Danke an regenmacher für seinen – wie gewohnt - sachlichen und informativen Beitrag, der auch ohne beleidigendes oder verächtlich machendes Vokabular auskommt.

Auf den ersten Blick hat die intensive Beschäftigung mit den Strukturen unserer Justiz nichts mit FKK zu tun. Bei genauerem Hinsehen aber schon.Wenn man nämlich der Frage nachgeht, warum sich die FKK in Deutschland außerhalb der ausgewiesenen Zonen nicht weiter verbreitet, in einer so aufgeklärten Gesellschaft und in einer Epoche des freien Informationsflusses, wie man ihn noch nie zuvor kannte. Wir haben ein paar deutsche Touristen gefragt, die auf Fuerteventura oder Gran Canaria wie selbstverständlich nackt sind, sich das aber in Deutschland selbst im Hochsommer bei 34°C nicht trauen. Es ist die Furcht vor der Unberechenbarkeit der Behörden und der Justiz, die Furcht vor Geldbußen, Strafen und Scherereien. Diese berechtigte Sorge scheint das hauptsächliche Hemmnis zu sein.

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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von Tim007 » Mi 29. Dez 2021, 19:06

elfe hat geschrieben:Es ist die Furcht vor der Unberechenbarkeit der Behörden und der Justiz, die Furcht vor Geldbußen, Strafen und Scherereien. Diese berechtigte Sorge scheint das hauptsächliche Hemmnis zu sein.


Dumm nur, dass Deutschland, was FKK anbetrifft, zu den liberalsten Ländern weltweit gehört.

 
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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von riedfritz » Mi 29. Dez 2021, 20:15

elfe hat geschrieben:
Es ist die Furcht vor der Unberechenbarkeit der Behörden und der Justiz, die Furcht vor Geldbußen, Strafen und Scherereien. Diese berechtigte Sorge scheint das hauptsächliche Hemmnis zu sein.
Diese Begründung wundert mich nicht, wenn man von der deutschen Justiz so ein Bild wie Elfe malt! Offensichtlich existiert gerade im Osten immer noch das durch die ehemalige DDR gezeichnete Bild der Behörden.

 
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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von Oscar » Do 30. Dez 2021, 11:20

https://m.bild.de/regional/stuttgart/st ... bile.html###wt_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F&wt_t=1640856013982

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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von Bummler » Do 30. Dez 2021, 11:39

riedfritz hat geschrieben:..., wenn man von der deutschen Justiz so ein Bild wie Elfe malt! Offensichtlich existiert gerade im Osten immer noch das durch die ehemalige DDR gezeichnete Bild der Behörden.


Nanu, der Niederrhein liegt im Osten?
Wieder was gelernt.

Im übrigen malt Elfe nicht so ein Bild, sondern die Justiz selbst. Oder wie kann man interpretieren, dass das Bundesverfassungsgericht mal eben Urteile von untergeordneten Gerichten aufhebt?
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschl ... t-100.html
Nun, das mögen Einzelfälle sein und nicht das Normal. Aber letztendlich wird das "Bild" von solchen Fällen geprägt, schon weil die Medien sich gerade auf solche Fälle stürzen.

Auf uns bezogen, also mal fiktiv, könnte das natürlich auch stressig werden, wenn man dann in so ein Verfahren mit ungewissem Ausgang rutscht. Da möchte ich nicht bei sein.

Tim007 hat geschrieben:Dumm nur, dass Deutschland, was FKK anbetrifft, zu den liberalsten Ländern weltweit gehört.


Tja, das ist auch keine Kunst, weil es "FKK" auch nur in Deutchland gibt.
:mrgreen:

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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von ynda » Do 30. Dez 2021, 12:37

Bummler hat geschrieben:dass das Bundesverfassungsgericht mal eben Urteile von untergeordneten Gerichten aufhebt?

Naja, so ganz richtig ist das nicht. Vor dem Bundesverfassungsgericht landen nur Fälle, in denen die Verfassung
falsch ausgelegt wurde; vereinfacht ausgedrückt.
Zitat aus Wiki zum Thema BVG:
"Das Gericht ist jedoch keine Superrevisionsinstanz: Eine falsche Anwendung einfacher Gesetze durch Fachgerichte
genügt nicht für eine zulässige Beschwerde, ..."

Einsprüche normaler Gerichtsurteile landen beim nächst höherem Gericht und dann erst mal beim Bundesgerichtshof,
bzw bei den jeweils zuständigen Bundesgerichten.
Siehe auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtso ... Makroebene).svg

 
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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von Tim007 » Do 30. Dez 2021, 13:46

Ich verstehe das Argument mit dem BVerfG auch nicht.

Es spricht doch gerade für einen Rechtsstaat, dass die Entscheidung eines Gerichts noch einmal überprüft werden kann. Andernfalls wäre es, übrigens auch für erstinstanzliche Richter, ein Albtraum, eine nicht mehr revidierbare Entscheidung fällen zu müssen. Im Rahmen der großen Schuldrechtsreform war beabsichtigt, die Berufungsmöglichkeiten zu beschränken. Es waren damals vor allem die Richter, die dagegen Sturm liefen.

Das BVerfG kann übrigens nur in Ausnahmefällen angerufen werden. Ynda hat darauf dankenswerterweise hingewiesen.

 
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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von riedfritz » Do 30. Dez 2021, 13:46

Im übrigen malt Elfe nicht so ein Bild, sondern die Justiz selbst. Oder wie kann man interpretieren, dass das Bundesverfassungsgericht mal eben Urteile von untergeordneten Gerichten aufhebt?
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschl ... t-100.html
Eigentlich wollte ich hier im Thread dazu nichts mehr schreiben! Leider tun sich immer wieder Bildungslücken auf!
Das BVG hebt nicht von sich aus Urteile auf! Dazu müssen z.B. zu ähnlichen Sachlagen widersprüchliche Urteile unterer Gerichte vorliegen und eine endgültige Entscheidung erfordern. Oder eine Partei (nicht politische Partei sondern Prozessbeteiligte!) ist mit der Entscheidung nicht einverstanden. Ausserdem gibt es definierte Regelungen wer das BVG anrufen darf.

 
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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von PundV » Do 30. Dez 2021, 14:19

Tim007 hat geschrieben:Ich verstehe das Argument mit dem BVerfG auch nicht.

Es spricht doch gerade für einen Rechtsstaat, dass die Entscheidung eines Gerichts noch einmal überprüft werden kann. Andernfalls wäre es, übrigens auch für erstinstanzliche Richter, ein Albtraum, eine nicht mehr revidierbare Entscheidung fällen zu müssen. Im Rahmen der großen Schuldrechtsreform war beabsichtigt, die Berufungsmöglichkeiten zu beschränken. Es waren damals vor allem die Richter, die dagegen Sturm liefen.

Das BVerfG kann übrigens nur in Ausnahmefällen angerufen werden. Ynda hat darauf dankenswerterweise hingewiesen.


Es gibt Berufungen, manchmal mehrere. Das BVerfG ist nur zuständig, wenn es um die Verfassung geht. Sagt schon der Name. Sonst gibt es den Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof, usw.

 
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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von Tim007 » Do 30. Dez 2021, 14:20

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