ynda hat geschrieben:Aber wenn bei einem konkreten Fall bei verschiedenen Gerichten, z.B. Amts oder Landgerichten schon rechtsgültige Urteile in gleich gelagerter Sache an anderen Gerichten gefällt wurden, kann und soll das der Beklage anführen. Dann schaut es meist so aus, das sich das Gericht den Urteilen anderer Gerichte anschließt.
Im angloamerikanischen Recht mag es so sein.
In Deutschland sind die Richter (zu recht) auf ihre Unabhängigkeit stolz. Hinzu kommt, dass Fälle oft nicht deckungsgleich sind. Schließlich ist es zu pauschal, auf andere Entscheidungen zu verweisen, da es einen Unterschied macht, ob ein einsamer Amtsrichter in Zwiesel eine Entscheidung gefällt hat oder das (in Fachkreisen anerkannte) Oberlandesgericht Bremen.
Ein Verweis auf ähnlich gelagerte Fälle kann darüber hinaus auch für den Kläger (oder Antragsteller) von Vorteil sein, wobei sich auch Gerichte der Fallsammlungen/Kommentare bedienen, um gegebenenfalls auf Überlegungen zurückgreifen zu können, an die sie zuvor nicht gedacht hatten. Immerhin wollen auch sie vermeiden, dass ihnen eine Entscheidung von der nächsthöheren Instanz um die Ohren geschlagen wird, etwa wegen "handwerklicher" Mängel.