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Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erlaubt

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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von Tim007 » Di 15. Jun 2021, 19:09

ynda hat geschrieben:Aber wenn bei einem konkreten Fall bei verschiedenen Gerichten, z.B. Amts oder Landgerichten schon rechtsgültige Urteile in gleich gelagerter Sache an anderen Gerichten gefällt wurden, kann und soll das der Beklage anführen. Dann schaut es meist so aus, das sich das Gericht den Urteilen anderer Gerichte anschließt.


Im angloamerikanischen Recht mag es so sein.

In Deutschland sind die Richter (zu recht) auf ihre Unabhängigkeit stolz. Hinzu kommt, dass Fälle oft nicht deckungsgleich sind. Schließlich ist es zu pauschal, auf andere Entscheidungen zu verweisen, da es einen Unterschied macht, ob ein einsamer Amtsrichter in Zwiesel eine Entscheidung gefällt hat oder das (in Fachkreisen anerkannte) Oberlandesgericht Bremen.

Ein Verweis auf ähnlich gelagerte Fälle kann darüber hinaus auch für den Kläger (oder Antragsteller) von Vorteil sein, wobei sich auch Gerichte der Fallsammlungen/Kommentare bedienen, um gegebenenfalls auf Überlegungen zurückgreifen zu können, an die sie zuvor nicht gedacht hatten. Immerhin wollen auch sie vermeiden, dass ihnen eine Entscheidung von der nächsthöheren Instanz um die Ohren geschlagen wird, etwa wegen "handwerklicher" Mängel.

 
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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von Eule » Di 15. Jun 2021, 20:27

@ Regenmacher
Mit dir gehe ich völlig einig, dass eine sehr unbestimmt gehaltene Gesetzesnorm auch ihre Vorteile hat. Nur für einen Menschen, der es nicht gewohnt ist, Gesetzestexte zu lesen und zu interpretieren, fällt es dann ausgesprochen schwer, sich hier zurecht zu finden.

Gerade im Bezug auf die Nacktheit als solches ist die Juristerei viel toleranter, als manch ein sehr braver Bürger. Es kommt immer darauf an, wie sich ein unbekleideter Mensch den bekleideten Menschen gegenüber verhält. Soweit wir die Nacktheit als ein natürliches So-Sein leben, dürfte uns dieses keine großen Probleme machen.

 

Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von elfe » Fr 6. Aug 2021, 09:34

Richter sind in erster Linie Beamte, d. h. sie wollen befördert werden und am Ende ihrer Berufslaufbahn eine möglichst hohe Pension kassieren. Das lässt den Schluss zu, dass sie alles unterlassen werden, was auch nur annähernd das Erreichen dieser Lebensziele behindern könnte. Welcher Amtsrichter lehnt sich für ein paar Nacktwanderer weit aus dem Fenster, indem er für Recht erkennt, dass bloßes Nacktwandern in freier Natur, fernab von Wohnbebauung, fernab von Verkehrsstrassen, keinen Handlungsbedarf für Behörden und Justiz begründet. Oder dass der bloße Anblick nackter Menschen an diesen Orten – auch unvorbereitet – hinzunehmen ist und keine unzumutbare Belästigung darstellt. Das müsste ein Richter sein, der nur wenig ehrgeizig ist oder der bereits die höchstmögliche Besoldungsstufe erreicht hat. Das mit der Unabhängigkeit der Justiz darf man ruhig auch mal vor diesem Hintergrund sehen.

 
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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von riedfritz » Fr 6. Aug 2021, 09:40

Richter sind in erster Linie Beamte, d. h. sie wollen befördert werden und am Ende ihrer Berufslaufbahn eine möglichst hohe Pension kassieren.
Eine völlig an der Realität vorbeigehende und durch nichts beweisbare Behauptung. Richter sind an keine Weisungen gebunden und lediglich die Bezahlung ist dem Beamtenrecht vergleichbar.

 
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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von PundV » Fr 6. Aug 2021, 10:04

elfe hat geschrieben:Richter sind in erster Linie Beamte, d. h. sie wollen befördert werden und am Ende ihrer Berufslaufbahn eine möglichst hohe Pension kassieren. Das lässt den Schluss zu, dass sie alles unterlassen werden, was auch nur annähernd das Erreichen dieser Lebensziele behindern könnte. Welcher Amtsrichter lehnt sich für ein paar Nacktwanderer weit aus dem Fenster, indem er für Recht erkennt, dass bloßes Nacktwandern in freier Natur, fernab von Wohnbebauung, fernab von Verkehrsstrassen, keinen Handlungsbedarf für Behörden und Justiz begründet. Oder dass der bloße Anblick nackter Menschen an diesen Orten – auch unvorbereitet – hinzunehmen ist und keine unzumutbare Belästigung darstellt. Das müsste ein Richter sein, der nur wenig ehrgeizig ist oder der bereits die höchstmögliche Besoldungsstufe erreicht hat. Das mit der Unabhängigkeit der Justiz darf man ruhig auch mal vor diesem Hintergrund sehen.


Diese Beamtenbeleidigung ist zum Kotzen.

Ich gehe davon aus, dass die Höhe deiner Rente egal ist. Wenn du zuviel hast, gebe ich dir gern meine Kontonummer.

 

Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von elfe » Fr 6. Aug 2021, 11:30

Ich nehme trotz meines Alters gerne Lehre an und bitte diesbezüglich um Erleuchtung, falls es den Rahmen dieses Forums nicht sprengt. Wo liegt der signifikante Unterschied zwischen einem Beamten und einem Richter?

 
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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von riedfritz » Fr 6. Aug 2021, 11:44

Meinst du vielleicht, daß ein Rechtsanwalt, und die meisten Verfahren laufen mit Rechtsanwälten, nicht jede Gelegenheit wahrnimmt, ein nicht gut begründetes Urteil vor die nächste Instanz zur Überprüfung zu bringen?

 

Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von elfe » Fr 6. Aug 2021, 12:58

riedfritz hat geschrieben:Meinst du vielleicht, daß ein Rechtsanwalt.......

Ich glaube, das hängt vom Geldbeutel des Mandanten ab, nicht jeder hat unbegrenzt Kleingeld :mrgreen:

 
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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von Tim007 » Fr 6. Aug 2021, 15:31

Und nicht gegen jede Entscheidung sind Rechtsmittel möglich.

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Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

Beitrag von Aria » Fr 6. Aug 2021, 17:32

Tim007 hat geschrieben:Und nicht gegen jede Entscheidung sind Rechtsmittel möglich.
Es geht hier nicht um die Theorie, sondern um ein Amtsgericht, und da ist es wohl möglich, in einem solchen Fall zur nächsten Instanz zu gehen.
elfe hat geschrieben:Welcher Amtsrichter lehnt sich für ein paar Nacktwanderer weit aus dem Fenster, indem er für Recht erkennt, dass bloßes Nacktwandern in freier Natur, fernab von Wohnbebauung, fernab von Verkehrsstrassen, keinen Handlungsbedarf für Behörden und Justiz begründet.

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