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Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erlaubt

BeitragVerfasst: Mo 14. Jun 2021, 14:38
von nackterEMSER

Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

BeitragVerfasst: Mo 14. Jun 2021, 15:31
von Kartunger
Soweit ich das beim schnellen Überfliegen sehe sind einige Fehler enthalten. Siehe auch die Expertise von Regenmacher zum nackt sein auf dem eigenen Grundstück.

Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

BeitragVerfasst: Mo 14. Jun 2021, 15:34
von Tim007
Das sehe ich auch so.

Weiß das allerdings auch der grimmige Polizist, der mich nackt ins Revier befördert?

Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

BeitragVerfasst: Mo 14. Jun 2021, 16:29
von Eule
Das Problem ist hier, es handelt sich hier um einen recht unbestimmte Gesetzesnorm. Das, was heute erlaubt oder geduldet wird, muss morgen nicht mehr so sein und umgekehrt. Der Streit hierüber wird uns also erst noch einmal erhalten bleiben.

Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

BeitragVerfasst: Di 15. Jun 2021, 10:12
von PundV
Eule hat geschrieben:Das Problem ist hier, es handelt sich hier um einen recht unbestimmte Gesetzesnorm. Das, was heute erlaubt oder geduldet wird, muss morgen nicht mehr so sein und umgekehrt. Der Streit hierüber wird uns also erst noch einmal erhalten bleiben.


Genau. Und wenn die Beschwerde einer Person dazu ausreicht, dass das Ordnungsamt die Leute auffordert, sich anzuziehen (habe ich selbst erlebt; es handelte sich um ca. 10 Leute, die in der Mitte einer sehr großen Wege, weit von den Gehwegen, liegend gesonnt haben), dann ist FKK genau so verboten wie vieles andere: so lange man nicht erwischt wird, passiert nichts.

Wie lange wird es dauern, bis vollverschleierte Menschen (habe 2 gestern im Park in Frankfurt bei ca. 30 Grad gesehen) sich als Öffentlichkeit oder Allgemeinheit begreifen und sich von kurzen Hosen belästigt fühlen?

Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

BeitragVerfasst: Di 15. Jun 2021, 13:22
von regenmacher
Eule hat geschrieben:Das Problem ist hier, es handelt sich hier um einen recht unbestimmte Gesetzesnorm. Das, was heute erlaubt oder geduldet wird, muss morgen nicht mehr so sein und umgekehrt. Der Streit hierüber wird uns also erst noch einmal erhalten bleiben.

Generell sind Gesetzesnormen (Gesetzestexte, hier spezifischer: Ordnungswidrigkeitsgesetzte) nicht in Stein gemeißelt und können/sollten auch immer wieder überprüft und gegebenenfalls verbesser werden. Sie sind also eh schon immer "im Fluss" gewesen.
Nebenbei: Die angesprochene "Unbestimmtheit" kann man - zur Abwechslung - auch positiv sehen. Es mag auf den ersten Blick seltsam erscheinen, aber vermutlich war es genau diese Unbestimmtheit, die es uns ermöglichte z.B. Nacktwanderungen aus dem Illegalen herauszubewegen: Aus dem "auf gar keinen Fall geduldet" ist ein "geduldet" und in Teilen auch ein "behördlicherseits gefördert" geworden.
Das "und umgekehrt" im Zitat würde ich daher in großen Buchstaben schreiben, also:
"Das, was heute erlaubt oder geduldet wird, muss morgen nicht mehr so sein UND UMGEKEHRT. "

wenn die Beschwerde einer Person dazu ausreicht, dass das Ordnungsamt die Leute auffordert, sich anzuziehen
Die Beschwerde einer Person reicht unstrittig nicht dazu aus, dass das Ordnungsamt die Leute auffordert, sich anzuziehen. Tatsächlich muss das Ordnungsamt - ganz unabhängig von Beschwerdeführen - zu der Überzeugung kommen, dass eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 118 OWiG vorliegt. Im Grunde kommt es dabei sogar auf den Beschwerdeführer gar nicht an. Das führt zu der interessanten Konstruktion, dass - wenn denn tatsächlich irgendeine Ordnungswidrigkeit vorliegt - das Ordnungsamt auch dann tätig werden dürfte, wenn es gar keinen Beschwerdeführer gibt. Letzteres ist natürlich eine eher theoretische Überlegung, denn wenn es kein Beschwerde gibt, dann taucht die Frage "Ordnungswidrigkeit oder keine Ordnungswidrigkeit ?" beim Ordnungsamt gar nicht erst auf.

Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

BeitragVerfasst: Di 15. Jun 2021, 13:34
von Aria
regenmacher hat geschrieben:Generell sind Gesetzesnormen (Gesetzestexte, hier spezifischer: Ordnungswidrigkeitsgesetzte) nicht in Stein gemeißelt und können/sollten auch immer wieder überprüft und gegebenenfalls verbesser werden. Sie sind also eh schon immer "im Fluss" gewesen.
Nebenbei: Die angesprochene "Unbestimmtheit" kann man - zur Abwechslung - auch positiv sehen. Es mag auf den ersten Blick seltsam erscheinen, aber vermutlich war es genau diese Unbestimmtheit, die es uns ermöglichte z.B. Nacktwanderungen aus dem Illegalen herauszubewegen: Aus dem "auf gar keinen Fall geduldet" ist ein "geduldet" und in Teilen auch ein "behördlicherseits gefördert" geworden.
Eben. Gesetze sollen allgemein gehalten sein. Werden sie zu spezifisch, dann gelten sie nur für den einen Fall - eine kleine Abweichung bei der Tat von der dort geschilderten Spezifikation und schon kann das Gesetz nicht angewandt werden.

Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

BeitragVerfasst: Di 15. Jun 2021, 13:45
von ynda
Dazu kommt ja auch noch, zu jedem Gesetz gibt es ja auch die "Kommentare", in denen wird beschrieben wie die
entsprechenden Gesetze "zu deuten" sind. Nicht selten beziehen sich Richter auf diese Kommentare oder auch, so
weit schon vorhanden, auf schon gesprochene Urteile.
a) macht es die Arbeit leichter, und b) möchte man vermeiden, dass ohne zwingende Gründe gänzlich unterschiedliche
Urteile zu leicht vergleichbaren Fällen gefällt werden. Das würde nämlich die Gefahr bergen, die Justiz wär unglaubwürdig.

Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

BeitragVerfasst: Di 15. Jun 2021, 15:44
von Blood Moors
ynda hat geschrieben: möchte man vermeiden, dass ohne zwingende Gründe gänzlich unterschiedliche
Urteile zu leicht vergleichbaren Fällen gefällt werden.

Trotzdem passiert das häufiger. Oder wie erklärst du dir, dass z. B. das Urteil eines Amtsgerichts nach der Revision durch ein höheres Gericht einkassiert und durch ein gänzlich anderes Urteil entschieden wird, obwohl es der gleiche Sachverhalt ist?

Re: Mobiltätsmagazin: Wo ist FKK verboten und wo ist FKK erl

BeitragVerfasst: Di 15. Jun 2021, 18:46
von ynda
Das passiert schon eher, weil das nächst höhere Gericht auch die Urteilsfindung und Begründung
kontrolliert. Aber wenn bei einem konkreten Fall bei verschiedenen Gerichten, z.B. Amts oder Landgerichten
schon rechtsgültige Urteile in gleich gelagerter Sache an anderen Gerichten gefällt wurden, kann und soll das der
Beklage anführen. Dann schaut es meist so aus, das sich das Gericht den Urteilen anderer Gerichte anschließt.
Du verstehst was ich meine?
Garantie ist das allerdings auch nicht, es gibt Richter denen die Meinung anderer Richter scheißegal ist und auch
schon mal grundsätzlich .....
Hab mich vor längerer Zeit mal mit 2 damals jungen RA's über die Gewohnheiten u.ä. in der Justiz öfter unterhalten.
Da ging es zwar in eigener Sache um Wettbewerbsrecht/ unlauteren Wettbewerb, aber im Prinzip würde es in allen
Bereichen so laufen.