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Re: ohnaturist - wer ist in dem FKK Netzwerk noch angemeldet

BeitragVerfasst: So 3. Feb 2019, 16:10
von nacked
manchmal dauert es tatsächlich bis das Foto geprüft wurde und man die Bestätigung erhält!
Die sind dort sehr genau was das angeht! Es soll sich halt nicht einfach jemand mit einem Fake-Profil anmelden nur um Bilder zu schauen.

Re: ohnaturist - wer ist in dem FKK Netzwerk noch angemeldet

BeitragVerfasst: So 3. Feb 2019, 23:11
von stardust
Paare sind dort anscheinend nicht vorgesehen.

Re: ohnaturist - wer ist in dem FKK Netzwerk noch angemeldet

BeitragVerfasst: Mo 4. Feb 2019, 14:57
von nacked
ich denke du kannst Dich dort schon als Paar anmelden.
Aber im Endeffekt ist es wie bei anderen Portalen mit Profil auch: idR sind es Einzelpersonen :)

Re: ohnaturist - wer ist in dem FKK Netzwerk noch angemeldet

BeitragVerfasst: Mo 4. Feb 2019, 15:06
von Nudi
nacked hat geschrieben:manchmal dauert es tatsächlich bis das Foto geprüft wurde und man die Bestätigung erhält!
Die sind dort sehr genau was das angeht! Es soll sich halt nicht einfach jemand mit einem Fake-Profil anmelden nur um Bilder zu schauen.

Finde es gut, daß es Fakern möglichst schwer gemacht wird ...

Re: ohnaturist - wer ist in dem FKK Netzwerk noch angemeldet

BeitragVerfasst: Mo 4. Feb 2019, 22:18
von stardust
nacked hat geschrieben:ich denke du kannst Dich dort schon als Paar anmelden.

Ich nicht. Kann da nichts finden.

Re: ohnaturist - wer ist in dem FKK Netzwerk noch angemeldet

BeitragVerfasst: Di 5. Feb 2019, 02:14
von Hans H.
nacked hat geschrieben:... .Und auch mit der DS-VGO ist alles i.O.

Das ist ein Irrtum, denn die Pflicht-Information zur Datenspeicherung gemäß Artikel 13 (und wenn zutreffend Artikel 14) DS-GVO ist nicht vorhanden. Diese recht umfassende Information muss zur Verfügung gestellt werden, sobald die ersten Daten gespeichert werden, also auch für Cookies und ggf. Google-Analytics. Das OK zur Cookie-Speicherung ersetzt diese Information nicht, sondern ist zusätzlich erforderlich. Dann muss natürlich auf der Anmeldungsseite die Information gem. Artt. 13, 14 DS-GVO zur Verfügung stehen, also deutlich sichtbar ein Link dazu nahe bei der Anmelde-Formularmaske vorliegen.

Nach Interpretation der deutschen Behörden muss die Information ebenso wie das Impressum von jeder Unterseite einer Webseite aus leicht zu finden und mit max. zwei Klicks erreichbar sein. Am besten man setzt oben oder unten im Webseitenrahmen neben die Haupt-Links einen mit dem Wort "Impressum" und einen mit dem Wort "Datenschutz", gliedert aber die mit letzterem Link aufgerufene Seite klar so, dass ein Abschnitt mit der Überschrift "Information zur Datenspeicherung gemäß Artikel 13 DS-GVO" (ggf. auch mit Nennung des Art. 14) klar als solcher für diese Pflichtinformation zu erkennen ist.

Diese Pflichtinformation darf nicht verwechselt werden mit einer Datenschutzerklärung, also einer freiwilligen Erklärung, dass und wie man den Datenschutz einhält. Die Pflichtinformation enthält z.B.: Wer speichert Daten (Name, Kontaktadresse), welche Daten (im Detail), zu welchem Zweck (also, was wird genau damit gemacht?), auf Basis welcher Rechtsgrundlage entspr. Nennungen in Art. 6 DS-GVO werden die Daten gespeichert?, wie lange werden die Daten gespeichert? (also welche Löschfristen sind festgelegt und werden sicher eingehalten?), außerdem wird eine detaillierte Auskunft über evtl. Empfänger der Daten und über die Einräumung der pflichtgemäßen Rechte der Betroffenen gefordert.

Ja: es ist kompliziert! Und auch ja: die Forderung gilt auch für Forenbetreiber! Das Risiko bei Nichteinhaltung ist nicht gerade unerheblich, ebenso bei fehlendem Impressum.

Re: ohnaturist - wer ist in dem FKK Netzwerk noch angemeldet

BeitragVerfasst: Di 5. Feb 2019, 11:09
von Ocean
@Hans H.
Da es sich nicht um eine deutsche Seite zu handeln scheint, warum sollten sie einem deutschen Gesetz nachkommen ?

Re: ohnaturist - wer ist in dem FKK Netzwerk noch angemeldet

BeitragVerfasst: Di 5. Feb 2019, 11:41
von hajo
Nur zur Information:

Die DSGV (Verordnung Nr. 2016/679) ist in allen 28 Mitgliedsstaaten der EU gültig.
Auch außereuropäische Unternehmen unterliegen der Verordnung, sobald sie durch Profiling auf EU-Bürger abzielen oder Waren und Dienstleistungen für europäische Einwohner anbieten.
Artikel 3

Territorialer Geltungsbereich

1. Diese Verordnung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters im Gebiet der Union durchgeführt werden, unabhängig davon, ob oder nicht in der Union.
2. Diese Verordnung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen im Gebiet der Union durch einen für die Verarbeitung Verantwortlichen oder einen Auftragsverarbeiter, der nicht in der Union niedergelassen ist. Wenn die Behandlungsaktivitäten miteinander verbunden sind:
a)
die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an die betroffenen Personen in der Union, unabhängig davon, ob diese Personen zahlen müssen oder nicht; oder
b)
das Verhalten dieser Menschen zu überwachen, sofern es sich dabei um ein Verhalten handelt, das innerhalb der Union stattfindet.
3. Diese Verordnung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen für die Verarbeitung Verantwortlichen, der nicht in der Union niedergelassen ist, aber an einem Ort, an dem das Recht eines Mitgliedstaats völkerrechtlich anwendbar ist Öffentlichkeit.

Hat also mit dem Anschein nichts zu tun.


Ach ja:

Diese Informationen sind für jeden im Netz zugänglich...

Und:
Die Seite "Oh!" gibt an, sich daran zu halten.

Re: ohnaturist - wer ist in dem FKK Netzwerk noch angemeldet

BeitragVerfasst: Di 5. Feb 2019, 11:43
von Nudi
Was ist die Konsequenz daraus :?:
... fragt Nudi

Re: ohnaturist - wer ist in dem FKK Netzwerk noch angemeldet

BeitragVerfasst: Di 5. Feb 2019, 11:48
von hajo
Woraus?

Aus der von mir gegebenen Information?

Naja, vielleicht etwas Kenntnis... ;)