Ohne jetzt im Landeswaldrecht nachzuschauen bin ich mir absolut sicher, dass es da keine Ausnahmeregeln für FKKler gibt, die sich wie Rehe und Wildschweine verhalten.Otti hat geschrieben:Es gibt das so genannte Landeswaldgesetz
Friedjof hat geschrieben:Ohne jetzt im Landeswaldrecht nachzuschauen bin ich mir absolut sicher, dass es da keine Ausnahmeregeln für FKKler gibt, die sich wie ........... Wildschweine verhalten.
das ist wohl schon eine Motivation der Fkkler, sich nicht unbedingt an Massenbadestellen aufzuhalten. Aber wenn man sich dann durch Wald und Wiese schlagen muß und will, kann man ja mit der Natur achtsam umgehenFKKpaar-BaWü hat geschrieben:… Es gibt aber dennoch genügend Badestellen die an warmen Tagen ziemlich überfüllt sind. FKK ist da noch kaum möglich, außer man schlägt sich ein paar Kilometer durch die Wiese.
Friedhof hat geschrieben:bin ich mir absolut sicher, dass es da keine Ausnahmeregeln für FKKler gibt, die sich wie Rehe und Wildschweine verhalten.
Zett hat geschrieben:Es ist ein durchaus logischer Gedanke, dass, wo die übrige Natur geschützt wird, es eigentlich den Schutz des sich in Naturzustand befindenden Menschen mit einbeziehen müsste, sprich der unbekleidete Mensch müsste demnach automatisch einen besonderen Schutz genießen, z.B. dass man ihn in Ruhe lassen muss und dass er in einem "Naturschutzgebiet" das Recht hat, im Naturzustand, sprich unbekleidet, zu sein.
Zett hat geschrieben:Friedhof hat geschrieben:bin ich mir absolut sicher, dass es da keine Ausnahmeregeln für FKKler gibt, die sich wie Rehe und Wildschweine verhalten.
Diddel sprach von: "mit nackten Füßen wie ein Reh oder Wildschwein". Auf den kleinen Unterschied möchte ich gern mal hinweisen, von "Verhalten wie Rehe und/oder Wildschweine" war - zumindest bei ihm - nicht die Rede.
Es ist ein durchaus logischer Gedanke, dass, wo die übrige Natur geschützt wird, es eigentlich den Schutz des sich in Naturzustand befindenden Menschen mit einbeziehen müsste, sprich der unbekleidete Mensch müsste demnach automatisch einen besonderen Schutz genießen, z.B. dass man ihn in Ruhe lassen muss und dass er in einem "Naturschutzgebiet" das Recht hat, im Naturzustand, sprich unbekleidet, zu sein.
In der Art dürfte Didddl gedacht haben. Und mir gingen solche Gedanken auch schon durch den Kopf.
Zett hat geschrieben:Es ist ein durchaus logischer Gedanke, dass, wo die übrige Natur geschützt wird, es eigentlich den Schutz des sich in Naturzustand befindenden Menschen mit einbeziehen müsste, sprich der unbekleidete Mensch müsste demnach automatisch einen besonderen Schutz genießen, z.B. dass man ihn in Ruhe lassen muss und dass er in einem "Naturschutzgebiet" das Recht hat, im Naturzustand, sprich unbekleidet, zu sein.
In der Art dürfte Didddl gedacht haben. Und mir gingen solche Gedanken auch schon durch den Kopf.
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