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Warum jeder Wanderweg auch ein Nacktwanderweg ist

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Warum jeder Wanderweg auch ein Nacktwanderweg ist

Beitrag von Bingo » So 19. Jul 2026, 08:20

Zu den hier im Forum „Unternehmungen“ aufgezeigten Vorkommnissen gehören auch immer wieder Nacktwanderungen – gut so! Geläufig ist diesen Aktivisten insbesondere, wenn sie als Organisatoren einer Gruppenwanderung agieren, dass die fragliche Nacktheit rechtmäßig ist.

Solche Nacktwanderungen finden verteilt über ganz Deutschland statt: auf Wegen, die den Aktivisten unter den verschiedensten Aspekten geeignet erscheinen. Bundesweit gibt es gegenwärtig drei von den zuständigen Gemeinden als Naturistenweg /Naturistenstieg bezeichnete Wanderwege. Das sind keinesfalls in irgendeiner Form offizielle Nacktwanderwege. Es ist schlicht nur die Erklärung der Gemeinde, nichts gegen nackte Wanderer auf diesen Wegen unternehmen zu wollen. Nackt wandern ist auf allen anderen Wanderwegen von gleicher rechtlicher Qualität, wie auf diesen drei besonderen Naturistenwegen.

Und so, wie es keine offiziellen Nacktwanderwege gibt, sind auch alle anderen Wanderwege für Nackte keine inoffiziellen Nacktwanderwege. Nacktes Wandern in dieser fraglichen Form findet seine rechtliche Basis in Art. 2 Grundgesetz – Allgemeine Handlungsfreiheit. Der Artikel 2 gehört zu den Grundrechten der Verfassung und

Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht:
• Jede Person kann sich direkt auf sie berufen.
• Sie können vor dem Bundesverfassungsgericht eingeklagt wer-den (Verfassungsbeschwerde).
• Sie binden alle staatlichen Gewaltformen: Gesetzgebung, Ver-waltung, Gerichte.

Warum jeder Wanderweg auch ein Nacktwanderweg ist, ist auch hier zu lesen:
https://nudare-aude.com/warum-jeder-wan ... erweg-ist/

Axel Geertz

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Re: Warum jeder Wanderweg auch ein Nacktwanderweg ist

Beitrag von Bingo » So 19. Jul 2026, 14:53

Wo ist denn dieser Thread nun zu finden?

Axel Geertz

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Re: Warum jeder Wanderweg auch ein Nacktwanderweg ist

Beitrag von Bingo » Mo 20. Jul 2026, 07:56

Nachtrag:

Wenn ich geschrieben habe:
Das sind keinesfalls in irgendeiner Form offizielle Nacktwanderwege.“

will ich das gerne weiter verdeutlichen. Keine der drei fraglichen Gemeinden preist ihren Naturistenweg als offiziellen Naturistenweg an. Die Gemeinden sind auch nicht gesondert legitimiert, Wanderwege dahingehend zu erklären, dass dort offiziell nackt gewandert werden darf. Das ist an einer anderen Stelle geregelt und nicht in der Kompetenz einer Ortsgemeinde.

Dieser zusätzliche Begriff - offiziell - findet sich in Medien und bei einigen FKKlern usw. wieder. Von offiziellen Naturistenwegen sollte also nicht gesprochen werden und eben auch nicht von inoffiziellen Naturistenwegen, wie in diesem Beitrag:

viewtopic.php?f=10&t=35153

Wenn von „inoffiziellen“ Nacktwanderwegen geschrieben wird, wird insinuiert, dass das nackte Wandern dort nicht rechtmäßig ist, sondern nur auf ggf. angebotenen offiziellen Naturistenwegen. Das ist aber auch nicht i. O.

Es gibt keine Genehmigungsbehörde oder sonstige Verwaltung – auch nicht die Polizei, die Wanderwege zu offiziellen Nacktwanderwegen macht und deshalb kann es auch keine inoffiziellen Nacktwanderwege geben.

Aber Achtung
: Das ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung von mir.

Axel Geertz

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Re: Warum jeder Wanderweg auch ein Nacktwanderweg ist

Beitrag von Wendelin1971 » Mo 20. Jul 2026, 08:44

Wenn das so ist und ich es richtig verstanden habe, ist jeder Waldweg weder ein offizieller noch ein inoffizieller Nacktwanderweg. Somit, beträfe dies auch jede, öffentliche Straße. Egal, ob zwischen zwei Ortschaften oder mitten in einer Ortschaft/Stadt (Hallo Trixi, darfst dich wieder aufregen. ;) ).
So lange die normale Nacktheit, ohne Erregung eines öffentlichen Ärgernisses, nicht verboten ist, ist es, zwar nicht explizit erlaubt, aber statthaft und obliegt jedem selbst, wie er/sie es mit Leben erfüllt.

Dann mal fröhliches Nacktwandern.

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Re: Warum jeder Wanderweg auch ein Nacktwanderweg ist

Beitrag von MOCKSI2 » Mo 20. Jul 2026, 09:08

... im Bereich des Straßenverkehrs kann es dir aber als Erregung ausgelegt werden, was verständlich ist, da schon aufreizende Werbeposter manchen hat Unfälle bauen lassen. Nicht direkt verboten aber gesunder Menschenverstand und vielleicht der Gedanke was der öffentlichen Wahrnehmung im Bereich FKK hilft und was vielleicht absolut nicht hilfreich wäre. Es ist auch nicht zu viel verlangt einen Bogen um Ortschaften und Hauptstraßen zu machen. Wir haben für dieses Jahr nun die 500 km Marke im Nacktwandern erreicht und es geschafft über keine befahrene Straße und durch keine Ortschaft zu kommen. Dabei laufen wir sehr ungern Strecken doppelt, also es ist genug Weg zum Nacktwandern da.
Naja zum Thread, der ist halt aufgebauscht und zum Teil unverständlich formuliert, auch gibt es kein neues Wissen zum Thema FKK wieder, aber er gibt sich redliche (hier mal denken es ist fett geschrieben aber hab keine Lust diese Boomer*ei mitzumachen^^) Mühe!!!

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Re: Warum jeder Wanderweg auch ein Nacktwanderweg ist

Beitrag von Bingo » Mo 20. Jul 2026, 09:20

Hallo. Wendelin,

dazu: „ .....ist jeder Waldweg weder ein offizieller noch ein inoffizieller Nacktwanderweg.....

Jeder Waldweg ist eben auch kein offizieller noch ein inoffizieller "Raucherweg" oder "Eislutscherweg"! Es ist eben ein einfacher Wanderweg für alle rechtlich erlaubten Lebensarten. Also z. B.:

https://drive.google.com/file/d/1K-tRyv ... sp=sharing

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Re: Warum jeder Wanderweg auch ein Nacktwanderweg ist

Beitrag von Bingo » Mo 20. Jul 2026, 09:52

MOCKS2 mag zur Kenntnis nehmen, dass, wenn ich von rechtlicher Erlaubnis bestimmter Nacktheit schreibe, auch immer wieder auf sozialadäquate Verhaltensart hinweise.

Rechtsnormen haben auch eine sozialadäquate „Sichtweise“. Das habe ich insbesondere bei Professor Dr. Hans Friedrich Zacher gelernt. 1962 habilitierte er sich und wurde zum ordentlichen Professor für Staats-, Verwaltungs- und Kirchenrecht an die Universität des Saar-landes berufen, wo er von 1963 bis 1971 lehrte. Damals war in dort Student.

Also gehört zum redlichen Nacktsein in der Öffentlichkeit nicht nur die Zulässigkeit gemäß Art. 2 Grundgesetz, sondern auch die angemessene Sozialadäquanz. Und für solche Überlegungen steht insbesondere Zacher in der Jurisprudenz.

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