von Bingo » Di 7. Jul 2026, 18:46
Wenigen, vielen oder allen redliches Nacktsein sehen lassen?
Redliches Nacktsein - rechtlich erlaubtes und sozialadäquates Nacktsein im öffentlichen Raum - wird immer häufiger - aber immer noch nur von wenigen - praktiziert. Nacktwandern, nackt Baden in Flüssen, Seen und an Stränden der Meere, nacktes Gärtnern, nackt Sonnen usw. Wer sich solches Vergnügen in der Öffentlichkeit leistet, wird dabei auch gesehen. Gesehen auch von denjenigen, die solchen Vergnügungen nicht nachgehen.
Wem das Gesehenwerden nicht zusagt, aus welchen Gründen auch immer, wird für solche „Abenteuer“ Gelegenheiten suchen, wo das Gesehenwerden möglichst gering ist. Aber: Da solche „Abenteuer“ „grundsätzlich nicht verboten“ (siehe GNG e.V.) sind, ist das Gesehenwerden der Nacktheit durch wenige, viele oder alle Mitbürger unter rechtlichen Gesichtspunkten völlig irrelevant. Wer keine Scham mit dem Gesehenwerden empfindet, kann sich selbstverständlich sehen lassen; von wenigen, vielen oder allen.
Trotzdem werden immer wieder Empfehlungen betreffend des z. B. nackten Wanderns oder nackten Badens publiziert, es nur dort zu tun, „wo du nicht damit rechnen musst, dass dich viele sehen.“
Beispielsweise auf der Website des GNG e. V.:
„Andere Nacktivitäten sind in Deutschlands Wäldern, auf seinen Seen und Flüssen grundsätzlich nicht verboten – immer dort, wo du nicht damit rechnen musst, dass dich viele sehen.“
Es ist schlicht Unsinn, wenn behauptet wird, dass „Nacktivitäten“ nur dort nicht verboten sind, wo nur wenige diese Aktivitäten sehen können. Und was sind „wenige“ oder „vielen“ in diesem Zusammenhang?
Die eigentliche Frage: Was ist der Grund, dass solche untauglichen Empfehlungen, wie die von GNG e.V. zitierte aber von etlichen anderen auch immer wieder erwähnten Verhaltensweisen hier im Forum Erwähnung finden?
Das möglichst nicht oder nur von wenigen Gesehenwerdenwollen bei nackten, erlaubten Aktivitäten bezeugt zum einen wenig Selbstbewusstsein dieser Aktivisten und nährt zum anderen das Vorurteil der Kritiker – ggf. auch der Gerichte, dass Nacktheit im öffentlichen Raum nicht erlaubt ist.
Also: Was können wir gegen das „Nichtgesehenwerdenwollen aktiv tun?
Denn: Rechtlich erlaubte und sozialadäquat praktizierte Nacktheit soll im Interesse dieser Aktivisten gesehen werden, damit diese für alle eine selbstverständliche Lebensart wird. Diese rechtlich geregelte Freiheit muss öffentlich sichtbar gelebt werden, weil:
„Freiheit ist ein Gut, das durch Gebrauch wächst und durch Nichtgebrauch dahinschwindet!“ - Carl-Friedrich von Weizäcker
Das gilt insbesondere für zugestandene Freiheiten für Minderheiten – den Freunden der Freude am Nacktsein.
Axel Geertz