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Abgelehnt

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Re: Abgelehnt

Beitrag von thomas8811 » So 6. Jun 2021, 17:19

Es wird halt so sein gegen alleinstehende Männer hat man ein gewisses misstrauen. Frauen gegenüber nicht.
Die Welt ist halt voller Vorurteile mal mehr mal weniger berechtigt.

 
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Re: Abgelehnt

Beitrag von Tim007 » So 6. Jun 2021, 18:22

Dodo hat geschrieben:sie haben den Erstkontakt per email favorisiert, ...


Vielen Dank für die Erläuterung.
Ja, dass man sich dann vor den Kopf geschlagen fühlt, verstehe ich auch.

Als ich mich in Schwanewede bei Bremen anmelden wollte, waren unsere drei minderjährigen Kinder nicht das Problem, sondern unser winziger Hund. Angesichts der Nachwuchssorgen bin ich immer noch verwundert über die mangelnde Flexibilität.

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Re: Abgelehnt

Beitrag von Dodo » Sa 12. Jun 2021, 12:40


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Re: Abgelehnt

Beitrag von Klaus Trophobie » Mo 21. Feb 2022, 15:13

riedfritz hat geschrieben:
Ich jedenfalls wurde nicht gefragt. Was die Beteiligung bzw. Belastung angeht, empfehle ich die einfachen Grundrechenarten. 
Daß du, nach Wochen des Stillschweigens auf einem seltsamen Trip bist, haben wir bereits in anderen Threads gemerkt!
Du solltest dich aber erst mal über das Vereinsrecht informieren, welche Inhalte Vereinssatzungen haben, welche Organe ein Verein hat und nicht einfach irgendwelche unhaltbare Behauptungen aufstellen. Welche Vereine gefördert werden, wird im Normalfalle von den Gemeinden in öffentlich zugänglichen Gemeinderatssitzungen beschlossen, an denen du dich gerne beteiligen kannst, d.h. du brauchst nicht gefragt zu werden.


Dies ist, mit Verlaub, so ziemlich der grösste Unsinn, den ich bisher zu Vereinsrecht, Gemeinnützigkeit und Steuerbegünstigung gelesen habe. Ich bin selbst Gründungsmitglied, früher Mitglied des erweiterten Vorstands und inzwischen auch 1. Vorstand eines (gemeinnützigen) Vereins, der sich an der gesellschaftlichen Entwicklung und auch an der Fortbildung der Gesetzgebung beteiligt.
Die Kommunen und Gemeinden haben mit der Förderung von Vereinen i.s. der Gemeinnützigkeit ABSOLUT NICHTS zu tun. Inwiefern sie in ihrem Stadt-/Gemeindegebiet ansässige Vereine fördern und unterstützen, ist eine hiervon vollkommen unabhängige Geschichte, denn auch nicht gemeinnützige Vereine können durch ihre Kommunen gefördert werden. Dies liegt allein im Ermessen und in der Liquidität der Kommunen. So unterhält unsere Verbandsgemeinde z.Bsp. eine Wanderhütte, die sie den VG-ansässigen Vereinen per Los zur Nutzung und Bewirtschaftung an den Wochenenden kostenfrei überlässt. Somit können sich unsere Vereine (Sport-, Karnevals-, Brauchtumsvereine usw.) ihre Vereinskassen aufbessern. Sofern an bestimmten Terminen kein VG-ansässiger Verein Ansprüche anmeldet, können sich auch Vereine aus Nachbargemeinden bewerben.
Auch kann man als Bürger zwar an den öffentlich zugänglichen Gemeinderatssitzungen als Zuschauer teilnehmen, jedoch hat man hier kein Mitsprache-, noch nicht einmal ein Rederecht.

Gemeinnützigkeit wird allein durch das zuständige Finanzamt anerkannt und das (fortgesetzte) Vorliegen der Voraussetzungen i.d.R. alle drei Jahre durch das zuständige Finanzamt geprüft.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind u.a.:

Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.


Dies bedeutet:
Gemeinnützig ist ja wohl klar, dass dies der Allgemeinheit dienen muss, nicht nur einer (kleinen) Randgruppe. Dass ein Naturisten-/Nudistenverein nicht für Jedermann gedacht ist, liegt in der Natur der Sache. Aber er erhält seine Gemeinnützigkeit nicht dadurch, dass er seinen Mitgliedern die Möglichkeit einräumt, unter sich zu sein. Er muss vielmehr gemeinnützig sein, z.Bsp. dadurch, dass er das Verständnis für FKK und Naturismus fördert und sich in der Gesellschaft für deren Akzeptanz einsetzt. Hierzu zählt nicht, sich abzuschotten - weder gegen Nicht-Naturisten/FKKler, noch gegen bestimmte Personengruppen innerhalb der FKK-/Naturistenszene. Ich bitte davon abzusehen mich darauf hinzuweisen, dass es auch andere Möglichkeiten der Gemeinnützigkeit gibt, deswegen habe ich extra "z.Bsp." eingefügt.

Selbstlos bedeutet, dass nicht das Wohlgefühl an erster Stelle steht, sondern der Vereinzweck. Wir beklagen uns - zu Recht - immer wieder, dass bestimmte Positionen in Wirtschaft/Gesellschaft/Politik zu Gunsten einer Quote durch die zweit- oder gar drittbeste Wahl besetzt werden. Genau so sollte aber ein Verein auch nicht jemanden, der evtl. sogar enorme Power im Sinne des Vereinszwecks und des dahinterstehenden Gedankens einbringen könnte, lediglich auf Grund einer Nebensächlichkeit (da es den Vereinen ebenso wie den meisten Teilnehmern in diesem Forum nicht um Sexualität geht, ist das kleine Anhängsel zwischen den Schenkeln tatsächlich eine Nebensächlichkeit) nicht grundsätzlich mit fadenscheinigen Begründungen ablehnen. Wäre nicht der bessere Weg, diese Manpower zu nutzen, um die Akzeptanz unserer Lebensweise und -einstellung zu steigern, die mit Sicherheit vorhandenen Interessenten der untervertretenen Geschlechter für den Eintritt in die Vereine oder wenigstens für ein Engagement auf solchen Plattformen wie hier zu begeistern?

Letztendlich ist es insbesondere einem gemeinnützigen Verein ebenso wie einem Wirtschaftsbetrieb nicht erlaubt, jemanden auf Grund seines Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung oder seines Alters auszuschliessen (§ 1 AGG).
Der hier zitierte unbekannte Verein bietet seinen Mitgliedern steuerliche Vorteile. Im Gegensatz zu einem nicht-gemeinnützigen Naturisten-/Nudistenverein können diese Mitglieder ihren Mitgliedsbeitrag sowie ggfs. geleistete Spenden (z.Bsp. für Unterhalt/Erhalt/Erweiterung der Vereinseinrichtungen) steuermindernd geltend machen. Insofern verschaffen sie sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu Lasten der Steuergemeinschaft = zu Lasten von jedem von uns. Damit verstösst er gegen § 2 Abs. 1 Ziff. 6 AGG. Sofern also dieser Verein oder dessen Mitglieder gemeinschaftliche Leistungen in Anspruch nimmt/nehmen, dann darf er /dürfen sie die Gemeinschaft auch nicht ausschliessen.
Darüber hinaus verwehrt er Interessenten den Zugang zur Versorgung mit Dienstleistungen nach § 2 Abs. 1 Ziff. 8 AGG.

Die einzige Lösung für den Verein ist also, die Gemeinnützigkeit aufzugeben. Dann stehen ihm auch mehr Möglichkeiten offen, seine Satzung frei zu gestalten.

All das Vorgenannte bezieht sich ausschliesslich auf den hier unbekannten Verein und die Informationen, die der Threadstarter zur Verfügung gestellt hat. Sie erheben keinerlei Anspruch auf Korrektheit, wenn nachträglich weitere, möglicherweise abweichende Informationen und Tatsachen bekannt werden.

Schlusswort:
Ich bin zwar erst seit wenigen Wochen hier angemeldet, habe aber bereits viele Beiträge hier mit Interesse verfolgt. Der Ton, in dem hier teilweise miteinander umgegangen wird, ist eigentlich einer Gemeinschaft, die sich angeblich so ausgegrenzt und missverstanden sieht und die vor allem eine zunehmende Inakzeptanz in der breiten Masse und insbesondere der Politik festzustellen meint, nicht würdig und auch allgemein nicht angemessen.
Man kann zu jedem Thema anderer Meinung sein, als andere Forumsteilnehmer. Aber in einer Diskussion kann man immer einen sachlichen Ton anschlagen. Argumente werden nicht zutreffender, wenn man sie in ausfallendem Ton vorträgt und/oder mit Beleidigungen verbindet. Und ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass dies ein Kommunikations- und Diskussionskanal sein soll und keine sektenähnliche Bekehrungsplattform.

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Re: Abgelehnt

Beitrag von nackt und frei » Mo 21. Feb 2022, 21:43

Ich würde auch sagen, dass das eine gewisse Diskriminierung von Singlemännern darstellt.
Ich finde es nicht okay. Darf ein alleinstehender Mann nicht Spaß an der Freikörperkultur erleben.
Kann man es ihm vorwerfen keine Partnerin/Partner gefunden zu haben und ihn deswegen auszuschließen.
Er zahlt ja auch den gleichen Mitgliedsbeitrag wie Singlefrauen!
Das sollten sich die Vorstände solcher betroffenen Vereine mal überlegen.
Ist das Gleichberechtigung?

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Re: Abgelehnt

Beitrag von Klaus Trophobie » Di 22. Feb 2022, 10:26

nackt und frei hat geschrieben:Darf ein alleinstehender Mann nicht Spaß an der Freikörperkultur erleben.
Kann man es ihm vorwerfen keine Partnerin/Partner gefunden zu haben und ihn deswegen auszuschließen.


Ich würde die Frage anders formulieren.

Darf ein alleinstehender Mann nicht in den Kreisen von Gleichgesinnten nach einer Partrnerin Ausschau halten?

Wie viele User/innen hier im Forum beklagen in ihren Profiltexten, dass der/die Partner/in das Interesse an FKK nicht teilt und sie daher hier nach Freizeitpartnern suchen, um diese Vorliebe ausleben zu können? Wie oft wird hier beklagt, dass dieser art der Lebensweise der Nachwuchs fehlt?
Da darf es doch wohl absolut legitim sein, sich unter Seinesgleichen umzuschauen.

Natürlich alles immer unter der Prämisse, dass es nicht in einem Swingerclub oder einer Partnervermittlung ausartet.

 
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Re: Abgelehnt

Beitrag von Lewi58 » Mo 7. Mär 2022, 07:34

Ob eine Ablehnung möglich ist, sagt ein Blick in die Satzung.
Alles Andere wäre das Anstellen von Mutmaßungen.

Gemeinnützigkeit ist nicht gleich Gemeinnützigkeit.

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Re: Abgelehnt

Beitrag von zweiausowl » Do 7. Apr 2022, 23:53

Wir können manche Vereine verstehen das sie keine Single Männer aufnehmen wollen. Es haben sich einfach zu viele Single Männer daneben benommen.
Bei manchen setzt halt der Verstand bei den drei Buchstaben FKK komplett aus. Und alle Single Männer leiden jetzt darunter.

Die Mitglieder des Vereins haben halt per Antrag beschlossen keine Single Männer aufzunehmen. Die sagen zu den Männer halt dann verklag uns doch. Wissentlich das das niemand machen würde.

Wenn man will, geht alles. Halt müssen es auch alle wollen.

Bei uns würde niemand als Tagesgast aufs Gelände kommen ohne das wir seine Daten vom Personalausweis abschreiben. Das hält wenigstens schon mal ein paar Spinner ab. Wer wirklich FKK liebt, dem ist das egal.

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Re: Abgelehnt

Beitrag von ynda » Fr 8. Apr 2022, 00:25

Irgendwie kann ich die Vereine verstehen, zumal ich mir auch durchaus der "Fehlleistungen" einiger Geschlechtsgenossen
bewusst bin. Und mit dem Wissen, das nur sehr wenige Einzelpersonen in FKK-Vereinen sind, hab ich noch zusätzlich zu
meinen sonstigen persönlichen Abneigungen gegenüber Vereinen keine Lust einem FKK-Verein beitreten zu wollen.
Es erfüllt mich also nicht mit Trauer ausgeschlossen zu bleiben ;)

 
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Re: Abgelehnt

Beitrag von riedfritz » Fr 8. Apr 2022, 06:32

Lewi58 hat geschrieben:Gemeinnützigkeit ist nicht gleich Gemeinnützigkeit.
Gemeinnützigkeit hängt auch nicht damit zusammen, ob ich jeden auf den Platz lasse, sondern davon ob ich ein "gemeinütziges" Ziel in der Satzung habe! Das ist lediglich eine Festsetzung, die das Verhältnis zwischen Verein und Finanzamt regelt.
nackt und frei hat geschrieben: Darf ein alleinstehender Mann nicht Spaß an der Freikörperkultur erleben.
Bedarf es hierzu der Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Partnerschaft?

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