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Diskussion Def Gesellschaftsordnung-grob ungehörige Handlung

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Diskussion Def Gesellschaftsordnung-grob ungehörige Handlung

Beitrag von theophanes89 » Fr 5. Jan 2024, 16:36

Hallo zusammen,
ich frage mich, wie die im OWiG (https://dejure.org/gesetze/OWiG/118.html) genannten Teilsätze:
"grob ungehörige Handlung",
"Belästigung- "oder Gefährung-" der Allgemeinheit",
"beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung"

an aktuelle (freiere) gemeinschaftliche Grundsätze angepasst und definiert bzw. verbreitet werden können und möchte hierzu eine Diskussion anregen.
Da diese Teilsätze dehnbar sind, wäre es sicher für viele FKKler nützlich hierzu Aufklärung zu betreiben insbesondere damit wieder mehr Weltnacktradeltage stattfinden können und damit die Rechtssicherheit und Verständnis rund um FKK in der Gesellschaft zumindest erhöht wird.
Insbesondere zu dem Unterschied Geschlechtsteile unter einem Minislip vor den Blicken anderer zu verstecken und das nicht zu tun bedarf sicher einer gesellschaftlichen Neubewertung. bzw auch die Aussage in manchen gerichtlichen Urteilen: "Berührung des Schamgefühls der Allgemeinheit" und wie bzw wann warum dieses Schamgefühl verletzt wird und wann warum nicht.

Diese Neubewertung könnten wir mal vorschlagsweise durchführen und verbreiten und dann darum bitten, diese auf einem ähnlichen Niveau, auf welchem wir argumentieren zu entkräften oder zu kritisieren.
Vielleicht reicht es dazu schon im großen Teil, wenn eine aussagekräftige und aktuelle Studie zitiert wird.
Insbesondere könnte dies im Zusammenhang von gesellschaftlichen Standarts wie nackte Brunnenfiguren, FKK-Bereiche und inwieweit die FKK Tradition von früher bei teilen der Gesellschaft noch positiv in Erinnerung ist geschehen und welche Elemente der Gesellschaft eher für FKK und welche dagegen sprechen im Vergleich zu anderen Ländern mit ähnlicher Kultur.

Tun möchte ich dies, weil mir aufgefallen ist, dass in Deutschland immer weniger richtige Nacktradelproteste stattfinden und dass ich eher der Meinung bin, dass Gerade das verhüllen von Geschlechtsteilen ein unfreiwilliges und scham auslösendes Konfrontieren ist.

https://ra.de/urteil/vg-karlsruhe/6-k-105805-2005-06-02
"An Orten, an denen die Begegnung mit nackten Menschen nicht zu erwarten sei, berühre das Schamgefühl in besonderer Weise" ist so eine gerichtliche Feststellung, die meiner bescheidenen Meinung nach einer unbegründeten Definition vom Begriff "Schamgefühl" und von zu wenig Aufklärung in der Gesellschaft herrührt.
Was haltet ihr von einer kritischen Neubewertung der Definition?

Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an einen Aufruf über eine Doktorantin hier im Forum, die nach Teilnehmern für eine Befragung/ Studie gesucht hat.
In den verschiedenen Medien dürfte bei Befragungen tendenziell die antworten eher in die Positive als in die negative Richtung gehen. So zumindest meine unbegründete Beobachtung.

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