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Mietvertrag mit FKK-Verbot ?

BeitragVerfasst: Mi 25. Mai 2022, 22:21
von ad peter
Hat der Vermieter einer Wohnung oder gar Haus das Recht, im Mietvertrag reinzuschreiben, dass FKK bzw. Nacktheit in/m Garten/Terrasse/Balkon verboten werden kann? Es gibt sonst gerne Einschränkungen wie Haustierverbot und so.

Diese Frage hatte ich in einem anderen Thread vor einem Jahr schon mal gestellt. Aber eine direkte Antwort ist leider ausgeblieben.

Re: Mietvertrag mit FKK-Verbot ?

BeitragVerfasst: Do 26. Mai 2022, 09:34
von Lewi58
Eigentlich dürfte das nicht sein. Das wäre ein Eingriff in Deine Persönlichkeitsrechte,
In der Wohnung kann Dir das niemand verbieten.

Was Terrasse, Balkon und Garten betrifft, so ist es auch dort erlaubt nackt zu sein. Möglicherweise muss für einen Sichtschutz gesorgt werden, damit sich Nachbarn nicht gestört werden.

Das ist natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft, aber in diese Richtung geht das, was ich im Internet dazu gefunden habe.

Re: Mietvertrag mit FKK-Verbot ?

BeitragVerfasst: Do 26. Mai 2022, 15:52
von Konrad R.
Es geht aber hier nicht um das Nacktsein in bezug auf einen evtl. notwendigen oder nicht notwendigen Sichtschutz ggü. Dritten. Der Aufenthalt in der Wohnung, bzw. auf dem Balkon ist anders zu sehen, als der im Garten. Ob dieser überhaupt möglich ist, ist eine Vertragsfrage.
Aber überlassen wir das besser den Juristen.

Re: Mietvertrag mit FKK-Verbot ?

BeitragVerfasst: Do 26. Mai 2022, 17:09
von Eule
Diese Frage halte ich für ausgesprochen schwierig. Hier wäre eine Auskunft beim Mieterverein oder einem in Mietrechtsfragen spezialisierten Rechtsanwaltes einzuholen. Ohne genaue Kenntnis vom konkreten Mietvertrag und der rechtlichen Bestimmungen des Mietrechtes werde ich keine Vermutung äußern. Der Teufel dürfte hier in der Tat im Detail liegen.

Re: Mietvertrag mit FKK-Verbot ?

BeitragVerfasst: Do 26. Mai 2022, 17:40
von Jochen
Eule hat geschrieben:Der Teufel dürfte hier in der Tat im Detail liegen.

Und in einer eventuellen Hausordnung und der Frage, ob sich andere Mieter beschweren. Aber du hast völlig Recht: kompetent beantworten kann das nur ein Jurist mit Kenntnissen und Erfahrung im Mietrecht.

LnG Jochen

Re: Mietvertrag mit FKK-Verbot ?

BeitragVerfasst: Fr 27. Mai 2022, 07:49
von FNW ♫
Also in unserem - zugegeben kleinen - Land stellte wohl ein solches Verbot einen unrlaubten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mieter dar, zumal es umgeklehrt auch keine staatlich verordnete Bekleidungsvorschrift gibt.
Solcherlei Klauseln wären automatisch ungültig.
Ich habe trotz vieler Verträge, die ich sah, bisher nie eine ähnliche Klausel geslesen.
Mit welcher Begründung hätte sich ide auch dahin verirrt?
Ich denke, das wird für DE ähnlich gelten, immerhin sind beide Staaten in der EU, und auch dort sehe ich nirgendwo eine explizite "Nacktphopbie", nicht mal mehr - wie früher - in Griechenland. Solcherlei Verträge wären in diesen Punkten also nichtig, sohin wäre es nicht einmal erforderlich, diese Klausel gesondert zu beeinspruchen.
Für den Alltag gilt: Wer nicht provoziert, lebt in Frieden.
Eineentspanntes WE wünschen wir Euch!
V

Re: Mietvertrag mit FKK-Verbot ?

BeitragVerfasst: Fr 27. Mai 2022, 11:15
von ynda
Garten evt schon, Terrasse und Balkon nur dann, wenn diese sehr leicht einsehbar sind. Muss sich jemand "verrenken"
um zu sehen was es auf der Terrasse oder dem Balkon zu sehen gibt, dann steht es mir frei dort nackt zu sein.
So jedenfalls in Kurzform in aller Regel die Rechtsprechung bei diversen Rechtsstreitigkeiten zu diesem Thema.
Also, fällt einem unbedarften Bürger deine Nacktheit auf dem Balkon/Terrasse sofort ins Auge, ist der Anblick gar fast
unvermeidlich, dann droht evt Ärger. Muss der gleiche Mensch die Hauswand, die Balkone "absuchen", die Lücke im Zaun,
das Loch in der Hecke suchen, sich irgendwie verrenken, um was zu sehen, sein Problem!

Re: Mietvertrag mit FKK-Verbot ?

BeitragVerfasst: Fr 27. Mai 2022, 13:58
von Fkkfranke
Wahrscheinlich kommt kein Vermieter auf so eine Idee.
Gehört habe ich von sowas noch nie.

Re: Mietvertrag mit FKK-Verbot ?

BeitragVerfasst: Fr 27. Mai 2022, 17:24
von ad peter
Wenn ich aber bei der Wohnungs- bzw. Haussuche gegenüber dem Vermieter bzw. Makler erwähne, dass ich gerne ohne rumlaufe, kann es passieren, dass ich nicht genommen werde. Ich schau auch immer ob der Garten/Terrasse/ Balkon mit Nacktheit vereinbar ist.

Re: Mietvertrag mit FKK-Verbot ?

BeitragVerfasst: Fr 27. Mai 2022, 23:08
von www
Ein Miet-Vertrag wird immer (meistens) zwischen zwei Parteien geschlossen.
Wenn der Vermieter dieses Passus haben möchte, würde ich auf mind. 100,- Euro Mietminderung bestehen!

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