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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Di 10. Okt 2023, 13:20
von Seelöwe
Zett hat geschrieben:…Wieviel Personen müssen es denn Deiner hochwichtigen Meinung nach sein, damit man eine Petition einreichen darf? … (schreien gelöscht)

Auf Bundesebene (Grundgesetz) sollten es mindestens so einige 10.000 oder besser weit über 100.000 sein, damit nur ansatzweise Aussicht auf Gehör / Erfolg besteht!
Grüße vom Seelöwen.

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Di 10. Okt 2023, 14:33
von riedfritz
…Wieviel Personen müssen es denn Deiner hochwichtigen Meinung nach sein, damit man eine Petition einreichen darf? … (schreien gelöscht)
Es kommt nicht auf die Anzahl der Unterzeichner, sondern die Sinnhaftigkeit an. Wenn das Problem irgendjemand auf den Nägel brennen würde, käme die Unterstützung von selbst.

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Di 10. Okt 2023, 15:38
von Konrad R.
Eine Petition an den Bundestag kann jeder, auch alleine, einreichen!

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Di 10. Okt 2023, 22:07
von Zett
Ab 50.000 Unterzeichnern soll sich wohl der Bundestag damit beschäftigen müssen. Spielt aber erstmal keine Rolle. Entscheidend ist doch, dass ein (weiterer) Stein ins Rollen gebracht wird, dass ein Denkanstoß stattfindet. Gerade in Hinblick auf das, was in der Begründung steht - und damit für jeden (!) wichtig ist.

Wie ich bereits schrieb: Vor hundert Jahren wäre die Hälfte der Bevölkerung eingesperrt worden, wenn sie so herumgelaufen wären, wie dies heute üblich ist. Und in hundert Jahren werden sich die Menschen fragen, wie es sein konnte, dass wir uns noch überlegen müssen, was wir anziehen dürfen und ob wir nackt sein dürfen.

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Di 10. Okt 2023, 22:21
von Konrad R.
Wenn Du mit einer Petition Veränderungen erreichen willst, solltest Du Dich schon näher mit dem Verfahren auseinandersetzen.
Jede Petition landet zunächst einmal vor dem Petitionsausschuß des Bundestages. Ab einem Quorum von 50.000 erhält der Petent ein Rederecht vor diesem Ausschuß.
Reichst Du Deine Petition bald ein oder wartest Du auf die og. Anzahl von Unterstützern?

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Mi 1. Nov 2023, 11:45
von dario94
Hab auch mal unterschrieben, ist eine tolle Sache!

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Do 9. Nov 2023, 06:40
von Zett
Selbst wenn Online-Petitionen länger brauchen, um zum Erfolg zu führen, bringen sie Menschen an den Verhandlungstisch, die sonst wahrscheinlich überhört würden und setzen Themen, die zuvor keine Rolle gespielt haben. (https://www.focus.de/digital/experten/g ... 08139.html)

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Mo 15. Jan 2024, 07:35
von CHICO
Ist zu dem bedauerlichen Thema „Grundgesetzänderung Art. 2“ nicht diese grundsätzliche Meinung bekannt?:

Die Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes gelten als unabänderlich. Das bedeutet, sie lassen sich auch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nicht aushebeln.

„WENN DU BEMERKST, DASS DU EIN TOTES PFERD REITEST, STEIG AB!“
(Möglicherweise ein altes Sprichwort der Lakota-Indianer)

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Mo 15. Jan 2024, 21:15
von regenmacher
Ich will nicht für die Petition sprechen, weil ich keinen Sinn in ihr sehe, aber in
CHICO hat geschrieben:Ist zu dem bedauerlichen Thema „Grundgesetzänderung Art. 2“ nicht diese grundsätzliche Meinung bekannt?:
Die Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes gelten als unabänderlich.

verwendest du ein gegenüber dem originalen Zitat entscheidend veränderten Text. Im Original des Deutschen Bundestages (https://www.bundestag.de/parlament/aufg ... rundgesetz) heißt es:

"... Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich ..."

d.h. Die Grundsätze sind unabänderlich, nicht aber die Formulierung. Das ist ein deutlicher Unterschied, denn es ermöglicht Ergänzungen, welche natürlich nicht den niedergelegten Grundsätzen widersprechen dürfen.

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Di 16. Jan 2024, 06:53
von CHICO
@Regenmacher

Vorsicht mit vermeintlicher Besserwisserei.
Mein Zitat ist nicht ein „entscheidend veränderten Text.“ Genau, wie von mir formuliert, ist der Satz gefallen. Im Zusammenhang mit den Formulierungen des Herrn Spahn zur Remigration.

An der Richtigkeit dieser „Meinung“ habe ich auch großen Zweifel. Darum die Formulierung von mir: „Ist zu dem bedauerlichen Thema „Grundgesetzänderung Art. 2“ nicht diese grundsätzliche Meinung bekannt?:“