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Petition für Nacktheit in freier Natur

In diesem Forum werden Rechtsfragen bezüglich der FKK diskutiert. Bitte beachtet, daß dies absolut unverbindlich ist.
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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Liberté 53 » Sa 10. Sep 2022, 20:00

regenmacher hat geschrieben:
Liberté 53 hat geschrieben: zweitens ginge es natürlich nicht um ein Verbot dieser schrecklichen Sprache, sondern umgekehrt darum, sie nicht vorzuschreiben
Nach meinem Wissensstand kann niemand Änderungen der Sprache vorschreiben bzw. die Verwendung selbiger - im Sinne des Strafrechts oder des Ordnungsrechts - unter Strafe stellen. ----
regenmacher
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Wenn der Herr vielleicht sein Wissen auffrischen möchte:
Nicht nur, dass Stellenanzeigen zwingend den Hinweis (m/w), heutzutage auch oft m/w/d enthalten müssen, sondern auch, dass Klagen gegen den Arbeitgeber, der eben diese genderei benutzt, abgewiesen werden, dass es Moderatoren und Journalisten oft nicht mehr frei steht, ob sie sowas sagen wollen, sondern das vom Arbeitgeber vorgeschrieben bekommen und bei Nichtbeachtung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, nein, allein die Erfahrung lehrt, dass Mehrheitsverhalten meist auch zu entsprechenden Vorschriften führt. OIch sage nur: Wehret den Anfängen, solange es noch geht! Überzeugungstäter natürlich ausgenommen.

Aber das kümmert große Geister ja nicht, die stehen da drüber und qualifizieren ab....

Im übrigen : Noch nie etwas von der Strafbarkeit von "Hassreden" gehört? Und was Hass ist, bestimmt der Betroffene bzw. die StA. Man darf schon lange nicht mehr reden, wie man denkt.

 
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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Konrad R. » Sa 10. Sep 2022, 20:06

Ich kann es mir auch nicht vorstellen. Leider versteht nicht jeder, dass ein Erfolg der Petition ein Schuss nach hinten wäre.

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von regenmacher » Sa 10. Sep 2022, 22:13

Liberté 53 hat geschrieben: Wenn der Herr vielleicht sein Wissen auffrischen möchte: Nicht nur, dass Stellenanzeigen zwingend den Hinweis (m/w), heutzutage auch oft m/w/d enthalten müssen,
Bezüglich des sicherlich nicht alltäglichen Beispiels "Stellenanzeigen" kann eine nicht geschlechtsneutrale Formulierung tatsächlich ein Ordnungsgeld nach sich ziehen. Das die Stellenanzeigen gendergerecht erstellt werden müssen, ergibt sich meines Erachtens übrigens bereits aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 1 AGG). Aber - ganz anders als behauptet - müssen Stellenanzeigen nicht den Hinweis (m/w/d) enthalten. Wenn ein Arbeitgeber das "M/W/D" in der von ihm verfassten Stellenanzeige - aus welchen Gründen auch immer - unbedingt vermeiden will, dann hat er reichlich viele Möglichkeiten. Für sprachlich etwas "einfach gestrickte" Arbeitgeber gibt es sogar zahlreiche Vorlagen dazu im Netz.

Bezüglich Journalisten: In der Tat hat der Arbeitgeber das Recht, seinen Redakteuren die verwendete Sprache und deren Schreibweise (alte, neue, oder eine ganz neue Rechtschreibung) vorzuschreiben. Das ist im Prinzip auch ganz richtig so, denn das Arbeitserzeugnis "gehört" nicht dem Redakteur, sondern seinem Arbeitgeber, der ihn dafür entlohnt. Hier hat der Arbeitgeber also durchaus das Recht, seinen Redakteuren z.B. geschlechtsneutrale Formulierungen in den von ihnen gefertigten Artikeln abzuverlangen. Das aber ist weder strafrechtlich noch ordnungsrechtlich sondern allenfalls bezüglich des Arbeitsvertrages von Bedeutung.
Liberté 53 hat geschrieben: Noch nie etwas von der Strafbarkeit von "Hassreden" gehört? Und was Hass ist, bestimmt der Betroffene bzw. die StA. Man darf schon lange nicht mehr reden, wie man denkt.
Auch das ist so nicht richtig. Was Hassrede ist, entscheidet nicht der Betroffene und auch nicht die StA - sondern das Gericht, welches letztlich über die Anwendung des Strafgesetzbuchs entscheidet.
Liberté 53 hat geschrieben: Man darf schon lange nicht mehr reden, wie man denkt.
Das durch Reden Straftatbestände erfüllt sein können, ist nichts Ungewöhnliches. Wenn ich denke: 'Hugo ist ein Blödmann', dann ist damit noch kein Straftatbestand erfüllt. Wenn ich aber sage: "Hugo ist ein Blödmann", dann kann dadurch durchaus der Straftatbestand "Beleidigung" erfüllt sein. Falls du mir nicht zustimmen solltest, dann ersetzte gedanklich 'Hugo' durch 'Liberté 53' und deine Meinung wird sich schlagartig ändern.
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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von regenmacher » Sa 10. Sep 2022, 22:20

Konrad R. hat geschrieben:Ich kann es mir auch nicht vorstellen. Leider versteht nicht jeder, dass ein Erfolg der Petition ein Schuss nach hinten wäre.
Ein Erfolg der Petition ist nicht mehr nötig, da die aufgestellte Forderung bereits erfüllt ist. Wenngleich der Ersteller der Petition nicht dieser Meinung ist, so sind es doch die Gerichte, denen ich verständlicherweise in diesem Punkt auf keinen Fall widersprechen will.

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Liberté 53 » Mo 12. Sep 2022, 12:39

regenmacher hat geschrieben: Bezüglich des sicherlich nicht alltäglichen Beispiels "Stellenanzeigen" kann eine nicht geschlechtsneutrale Formulierung tatsächlich ein Ordnungsgeld nach sich ziehen. Das die Stellenanzeigen gendergerecht erstellt werden müssen, ergibt sich meines Erachtens übrigens bereits aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 1 AGG). Aber - ganz anders als behauptet - müssen Stellenanzeigen nicht den Hinweis (m/w/d) enthalten.

Bezüglich Journalisten: In der Tat hat der Arbeitgeber das Recht, seinen Redakteuren die verwendete Sprache und deren Schreibweise (alte, neue, oder eine ganz neue Rechtschreibung) vorzuschreiben. Das ist im Prinzip auch ganz richtig so, denn das Arbeitserzeugnis "gehört" nicht dem Redakteur, sondern seinem Arbeitgeber, der ihn dafür entlohnt. Hier hat der Arbeitgeber also durchaus das Recht, seinen Redakteuren z.B. geschlechtsneutrale Formulierungen in den von ihnen gefertigten Artikeln abzuverlangen. Das aber ist weder strafrechtlich noch ordnungsrechtlich sondern allenfalls bezüglich des Arbeitsvertrages von Bedeutung.

Irgendwie habe ich den Eindruck, der Herr will alles falsch interpretieren, er gesteht zu, um dann zu widersprechen: Abgesehen, dass seine Kritik an meinem Beispiel sowieso nur "nebenbei" war und so vom Thema weggeführt hat, bringt er selbst abstruse Vergleiche und widerlegt hier Behauptungen, die ich nicht gemacht habe: Bei der Frage, ob genderrichtig sprechen oder schreiben vorgeschrieben werden kann und ob man dagegen eine - aussichtslose- Petition eröffnen sollte, hat er alles eingeräumt; dass "Hassreden" zunächst einmal von den Betroffenen als solche so empfunden werden, bevor strafrechtlich ermittelt wird, dürfte der Regelfall sein, dass die StA die Sache zu den Akten legt, soll auch vorkommen. Dass am Ende das Gericht entscheidet braucht als Selbstverständlichkeit nicht erwähnt zu werden, man kann aber wie der Herr auch ellenlange Abhandlungen als "Wissenschaftlicher Dienst" dieses Forums schreiben.

Solange sich der Herr mit seinen "Streiflichtern" einen gewissen Namen gemacht hat, war alles gut. Schuster, bleibe er bei seinen Leisten. Ich habe es satt.


Liberté 53 hat geschrieben: Noch nie etwas von der Strafbarkeit von "Hassreden" gehört? Und was Hass ist, bestimmt der Betroffene bzw. die StA. Man darf schon lange nicht mehr reden, wie man denkt.
Auch das ist so nicht richtig. Was Hassrede ist, entscheidet nicht der Betroffene und auch nicht die StA - sondern das Gericht, welches letztlich über die Anwendung des Strafgesetzbuchs entscheidet.
Liberté 53 hat geschrieben: Man darf schon lange nicht mehr reden, wie man denkt.
Das durch Reden Straftatbestände erfüllt sein können, ist nichts Ungewöhnliches.

Hört, hört, siehe oben

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von hajo » Mo 12. Sep 2022, 19:04

Na ja.
Zumindest bekomm ich einen Eindruck davon, was eine "Hassschreibe" sein könnte...

Dazu:
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__23.html hat geschrieben:(Es) begründete der Bundesgerichtshof seine Entscheidung nachvollziehbar. Er erkennt zwar an, dass im Bereich der Gesetzgebung und Verwaltung das Ziel verfolgt werde, die Gleichstellung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) auch sprachlich zum Ausdruck zu bringen (vgl. nur § 4 Abs. 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes). Allerdings sei nach Ansicht des BGH die Gesetzessprache dennoch weiterhin so angelegt, dass „bei Äußerungen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen grundsätzlich vom allgemein üblichen Sprachgebrauch, der das sogenannte generische Maskulinum umfasst, auszugehen“ sei. Dies zeige sich schließlich in zahlreichen Gesetzen, bei denen die Personenbezeichnungen im Sinne des generischen Maskulinums verwendet werden. Der BGH nennt dazu beispielsweise zunächst die folgenden Artikel im Grundgesetz:

Art. 7 Abs. 3 Satz 3 GG
Art. 13 Abs. 2 und 3 Satz 3 GG
Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG
Art. 16a Abs. 3 Satz 2 GG
Art. 34 Satz 1 GG
Art. 36 GG
Art. 40 GG

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von regenmacher » So 20. Nov 2022, 21:57

Liberté 53 hat geschrieben:Irgendwie habe ich den Eindruck, der Herr will alles falsch interpretieren, er gesteht zu, um dann zu widersprechen: Abgesehen, dass seine Kritik an meinem Beispiel sowieso nur "nebenbei" war und so vom Thema weggeführt hat, bringt er selbst abstruse Vergleiche und widerlegt hier Behauptungen, die ich nicht gemacht habe
Vergleiche hinken immer, denn es sind eben nur Vergleiche – und bilden daher nur Teilaspekte ab.
Also zurück zur Petition, die sich für eine Legalisierung der „Nacktheit in freier Natur“ einzusetzen will, dann aber gnadenlos Strafrecht mit Ordnungsrecht wild durcheinander wirft. Im schnellen post wäre das ja noch verzeihlich (das passiert auch dem „Herrn“ gelegentlich), aber nicht in in einer - sozusagen "offiziell" - eingereichten Petition.

Ich will - da mit mir im Gleichgewicht - nicht nur Kritik anbringen, sondern schnell ein aktuelles Beispiel aus Kanada für eine aus meiner
Sicht deutlich besseren (zumindest ohne juristische Fehler) FKK-Petition anführen:

https://petitions.ourcommons.ca/en/Peti ... ion=e-3999

Die Petition bezieht sich richtigerweise auf den §174 des kanadischen Strafgesetzbuchs, der tatsächlich dort schon gegen einfache Nacktheit (FKK) angewandt wurde. Nach kanadischem Recht muss die Petition von einem Abgeordneten / einer Abgeordneten (um dich etwas zu ärgern, gender ich) "gegengezeichnet" werden, was hier dankenswerterweise durch Elizabeth May (von den "Grünen") geschah.

Damit kein Missverständnis entsteht: Die aktuelle kanadische Petition wird aus juristischer Sicht vordergründig ausgehen wie das „Hornberger Schießen", aber allein dadurch, dass das Thema politisch im kanadischen Parlament "aufs Plakat" kommt, ist bereits etwas gewonnen.
Auf mittlerer Sicht (5-10 Jahre) werden dann daraus hoffentlich auch konkrete juristische Verbesserungen ableitbar sein.

Liberté 53 hat geschrieben:Dass am Ende das Gericht entscheidet braucht als Selbstverständlichkeit nicht erwähnt zu werden, man kann aber wie der Herr auch ellenlange Abhandlungen als "Wissenschaftlicher Dienst" dieses Forums schreiben.
Wie schräg bist du denn drauf ?
(a) „der Herr“ legt Wert darauf, nur externes Mitglied dieses Forums zu sein.
(b) „der Herr“ ist hier nicht der "Wissenschaftliche Dienst", sondern wenn „der Herr“ hier vom "Wissenschaftlichen Dienst" schreibt, dann ist damit der "Wissenschaftliche Dienst" des Deutschen Bundestages gemeint, der - wie ausführlich dargestellt – in einer veröffentlichten Schriftsache zur Frage eines (meiner Erinnerung nach) CSU-Abgeordneten, dessen Name mir schon wieder entfallen ist, festgestellt hat, dass einfache Nacktheit allenfalls ordnungsrechtlich belangt werden kann. Der Ausschluss vom Strafrecht bezüglich einfacher Nacktheit ist ja auch nicht neu. Er galt bereits zu Zeiten Peter Niehenkes. Ich muss das wissen, denn ich saß seinerzeit im Gerichtsaal eines Freiburger Obergerichts als in einem der zahlreichen Verfahren verhandelt wurde. Damals endete das übrigens mit einem Erfolg.

Liberté 53 hat geschrieben:Solange sich der Herr mit seinen "Streiflichtern" einen gewissen Namen gemacht hat, war alles gut.
Was soll das denn ?
Die "Streiflichter" in diesem Forum waren der geringste Anteil. In der Tat waren es höchstens kurze, hoffentlich auch der Unterhaltung dienende Notizen über die Projekte mit denen ich beschäftigt war, und auch immer noch bin. Durchschnittlich 2-3 Stunden täglich.
Einige dieser Projekte müssen auch finanziell unterstützt werden. Leider verläuft manches auch "im Sande". Vieles könnte auch die INF übernehmen. Wenigstens in Europa. Ich sollte mit der INF darüber reden. Das ist hier jetzt aber egal - jedenfalls möchte ich nicht für eine Nebensache, wie die "Streiflichter" gelobt werden. Für deutlich wichtiger halte ich die damaligen Nacktwanderungen bei Bonn, die ich verantwortete - um mal ein Beispiel zu nennen, das auch in diesem Forum behandelt wurde. Das ist übrigens gar nicht einmal soooo lange her. Viele Teilnehmer/innen leben noch. Diese Nacktwanderungen in größeren Gruppen wie auch die Nacktwanderungen im Rothaargebirge (frag Horst) und der Einsatz einer damals sehr bekannten Nacktwanderin waren von weitaus größerer Bedeutung für die Entwicklung der „nackten Sache“ als die kurzen Notizen in den „Streiflichtern“.

Liberté 53 hat geschrieben:Schuster, bleibe er bei seinen Leisten. Ich habe es satt.
Keine Sorge - mein zweiter Vornahme ist "Bescheidenheit". Du kannst also ganz sicher sein, dass ich - obwohl kein Schuster - "bei meinen Leisten bleibe". Du hast es satt ? Schreibe ich zu viel ?? Das wäre mir neu, denn bisher habe ich eher das Gegenteil vernommen. Für gewöhnlich werde ich aufgefordert, mich in stärkerem Masse, also nicht nur gelegentlich (wie z.B. hier im Forum), einzubringen.

regenmacher hat geschrieben:Das durch Reden Straftatbestände erfüllt sein können, ist nichts Ungewöhnliches.
Liberté 53 hat geschrieben: Hört, hört, siehe oben
Natürlich können durch Reden (oder Schreiben) Straftatbestände erfüllt sein. Wenn ich z.B. sage/schreibe "Hubert Klosberger ist ein verurteilter Straftäter" obwohl selbiger kein verurteilter Straftäter ist, dann ist damit ein Straftatbestand erfüllt.
Oder (um näher an dem von dir hier eingebrachten Begriff „Hassrede“ zu bleiben): Wenn ich sage/schreibe „Hubert Klosberger muss erschossen/erhängt werden“, dann ist aus meiner Sicht ein Straftatbestand "Hassrede" erfüllt, obwohl es sich nicht um eine Aufforderung zu einer Straftat handelt, was sowieso für sich genommen dann natürlich bereits ein Straftatbestand erfüllt hätte.

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Jochen » Mo 21. Nov 2022, 09:01

regenmacher hat geschrieben:Wie schräg bist du denn drauf ?

Ach, Michael, vergiss ihn. Kleine Hunde pinkeln gern an große Bäume.
Ich hoffe sehr, dass du uns erhalten bleibst!

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Tim007 » Mo 21. Nov 2022, 18:13

regenmacher hat geschrieben:Schreibe ich zu viel ?? Das wäre mir neu, denn bisher habe ich eher das Gegenteil vernommen. Für gewöhnlich werde ich aufgefordert, mich in stärkerem Masse, also nicht nur gelegentlich (wie z.B. hier im Forum), einzubringen.


Ich freue mich darüber, dass Du hier wieder mehr schreibst, Michael.
Deine Beiträge sind wohltuend sachlich. Daher verstehe ich auch die Schärfe Dir gegenüber nicht. Nicht nur die Streiflichter sind für mich "highlights".

Ich habe leider nicht die Zeit, alles durchzulesen. Doch mit Petitionen ist das so eine Sache, ebenso wie mit Klagen. Ich erinnere mich noch an Diskussionen mit Puistola, den ich bei aller Gegensätzlichkeit gemocht habe. Er wollte auch eine rechtliche Klärung und erreichte in einem Fall (nach meiner Erinnerung), dass etwas nicht Wünschenswertes festgeschrieben worden war.

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Bummler » Di 22. Nov 2022, 08:55

Petition hat geschrieben:857 haben unterschrieben. Nächstes Ziel: 1.000.


Da muss man wohl noch ein wenig Werbung machen.

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