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Petition für Nacktheit in freier Natur

In diesem Forum werden Rechtsfragen bezüglich der FKK diskutiert. Bitte beachtet, daß dies absolut unverbindlich ist.
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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von hajo » Di 3. Mai 2022, 14:08

thom94 hat geschrieben:Tut mir Leid, dass ich euch da widersprechen muss.
Sobald man eine Anzeige bekommt ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man eine Strafe bekommt. ...
Gesetzlich ist nirgends verankert wie das genau zu regeln ist und was dann unter Erregung öffentlichen Ärgernisses fällt.

Das stimmt einfach nicht:
§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
(Hervorhebung durch mich.)

Hierzu siehe.

Oder auch hier.

Das Netz ist voll von Erläuterungen.

Hierzu auch die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.

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Re:

Beitrag von Phragmites » Di 3. Mai 2022, 18:03

thom94 hat geschrieben:… Und es geht auch um das Ansehen des FKK …


der FKK :!:

 
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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Naturliebhaber » Fr 2. Sep 2022, 22:05

eigentlich brauchts zu diesem Thema keine Petition, sondern eher zu den Gegnern des nackten Daseins eine ordentliche, sachdienliche Argumentation unsererseits. Klar ist ne Petition kein Fehler auf dem Weg, die Gesellschaft auf die Daseinsberechtigung des Naturismus (ehemals ,,FKK") einzustellen, jedoch kommt es immer bei Naturismusaktivitäten auf jeden Einzelnen an, wie er bei Begegnungen von Textilfetischisten oder der Pol. reagiert. Spät. wenn er ,,gelbe Brief" in seinem Briefkasten liegt und darin steht: ,,...hat sich belästigt gefühlt..." , sollten bei Jedem die Sinne aktiv werden. Warum?
Klar ist ne Belästigung ordnungswidrig, meist sogar strafbar und das auch zu Recht! Ist aber auch ein Gefühl strafbar, egal welcher Art? Vielleicht im Islam, aber sonst nirgend auf der Welt ist ein erzeugtes oder ein eig. Gefühl nicht strafbar! Eine Belästigung ist es regelmäßig nur dann, wenn ihr eine belästigende Handlung einhergeht. Nacktsein an sich ist nämlich keine Handlung, sondern ein Zustand, von der keinerlei Gefahr ausgeht, nicht mal für Kinder. Auch dann nicht, wenn das von einigen ,,besorgten", schief gewickelten Leuten ab und an mal behauptet wird.
Wichig ist es bei naturistische Unternehmungen jeder Art, folgende Regeln einzuhalten:
Keine öffentlichen Ortschaften, Straßen, Plätze, Einrichtunen nutzen
Meiden von größeren Menschenansammlungen
Nutzung von gastronomischen Einrichtungen/Biergärten nach vorherig. telefon Anfrage, ansonsten gilt das Hausrecht.
Warum schreibe ich das?
Seit zwei Jahren lebe ich wieder in Mitteldeutschland/Sachsen und endlich kann ich meine naturist. Lebenseinstellung wirklich leben und in vollen Zügen auch genießen. Aber erst, nachdem ich mich der Polizeibehörde und folglich auch der Ordnungsbehörde geöffnet habe, indem ich denen genau DAS erklärte, allerdings noch etwas ausführlicher. Endlich kennen sie mich (auch aus vielen Fernsehreportagen), aber auch, weil der ,,Freundeskreis der sächsischen Naturisten 2008" sein ,,Unwesen" in des Sächischen Schweiz betreibt, den ich 2008 gegründet habe. Kein Nacktwanderer bräuchte Angst davor zu haben, angezeigt zu werden, nur weil er anders bekleidet ist als die Anderen. Aber ,,Arsch in der Hose" sollte er dennoch haben, nicht nur beim Nacktsein. Der täglich Alltag fordert es: Ich bin Ich

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Waldindianer » Sa 3. Sep 2022, 15:03

Ich habe heute ebenfalls die Petition unterzeichnet, auch wenn ich befürchte, dass diese Petition bei den zuständigen Mitgliedern des Petitionsausschusses vom Deutschen Bundestag nicht zum gewünschten Erfolg führen wird, falls diese Petition überhaupt die erforderliche Anzahl von Unterzeichner/innen erreicht.

Grund meiner Unterzeichnung der Petition ist die Tatsache, dass einerseits Nacktheit in der freien Natur (auch Nacktwandern) nicht ausdrücklich verboten ist, aber dennoch von der Polizei im Osnabrücker Land als Straftat eingeordnet wird.

Am Mittwoch, den 31.08.2022 war ich wieder einmal nacktiv (allein) im Teutoborger Wald unterwegs im Gebiet von Melle (Niedersachsen) und Borgholzhausen (NRW). Nach Ende meiner Nacktwanderung (16 km) hatte ich soeben meine Shorts übergezogen und wollte die Heimfahrt mit dem PKW antreten, als mich eine Polizeistreife auf dem Wanderparkplatz gestoppt hatte und mir nach Feststellung meiner Personalien deutlich zu verstehen gab, dass Nacktwandern eine Straftat sei und solcherlei Aktivitäten von mir zukünftig zu unterlassen sind, wenn ich strafrechtliche Konsequenzen für mich vermeiden will.

Gegen Ende meiner Nacktwanderung begegnete ich zwei jungen Frauen, welche mit ihren vier freilaufenden Hunden entlang des relativ schmalen Wanderweges zwangsläufig an mir vorbei mussten und deshalb ihre vier Hunde zurückhalten mussten. Von ihnen wurde offensichtlich der Polizei-Notruf 110 angewählt.

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Seelöwe » Sa 3. Sep 2022, 15:13

Hast du mal gefragt, gegen welches Paragraf des Strafgesetzbuches du (angeblich) verstoßen hast?

Grüße aus der Nähe vom Seelöwen

 

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Wäller » Sa 3. Sep 2022, 16:46

@Waldindianer
Du bist seit 6 Jahren hier im Forum angemeldet. Dass Nacktwandern eben keine Straftat ist, wird hier so oft geschrieben, dass man es auch mitbekommt, wenn man hier nur gelegentlich liest. Wer regelmäßig nackt wandert, sollte diese Rechtslage eigentlich so weit auswendig kennen, dass der er so ein paar kleinen Streifenpolizisten diesbzgl. Nachhilfe geben kann.

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von TaunusFKKler » Sa 3. Sep 2022, 18:25

Erledigt, aus dem Grund das ich auch gern nackt bin draußen und keine Probleme haben will. Was ich bisher auch noch nie hatte

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Waldindianer » Sa 3. Sep 2022, 18:38

@ Seelöwe
@ Wäller

Weil ich bereits seit sechs Jahren auch an den WNT (Westfälische Naturisten-Tage) teilnehme, ist mir sehr wohl bekannt, dass Nacktwandern auf ruhigen Wald- und Wanderwegen keine Straftat ist. So hat es auch vor mehr als zehn Jahren die NOZ (Neue Osnabrücker Zeizung) veröffentlicht:

https://www.noz.de/lokales/melle/artikel/wandern-in-der-luftbadehose-nacktwandern-erfreut-sich-zunehmender-beliebtheit-23934760

In einem Presseartikel aus dem Jahr 2016 werden intolerante Bürger/innen dazu aufgefordert, die 110 anzurufen.

https://www.noz.de/lokales/bad-iburg/artikel/naturistentage-am-teuto-ueberraschende-begegnung-nacktwanderer-im-freden-22626590

Aus diesem Grunde ziehe ich es persönlich vor, bei Polizei-Kontakten eher zurückhaltend zu sein und nicht die Polizeistreife zu belehren, denn man weiß ja nicht, wie diese dann reagieren ...

Es ist auch ein Unterschied, ob ein Naturist allein unterwegs ist oder sich "im Schutz der Gruppe" befindet. Von mehreren der an den WNT teilnehmenden Naturisten ist mir bekannt, dass sie nicht die Nerven hätten, sich allein ganz nackt in die Natur zu begeben.

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Waldindianer » Mo 5. Sep 2022, 09:45

Nachtrag zu meinem Beitrag vom 03.09.2022:

Offensichtlich hatte die Polizeistreife harmloses Nacktwandern mit Exhibitionismus (§ 183 StGB) gleichgesetzt.

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Seelöwe » Mo 5. Sep 2022, 10:06

Dann wissen die Beamten ja jetzt besser Bescheid, hoffe ich.
Grüße vom Seelöwen

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