Auch wenn ich davon ausgehe, dass FKK in der eigenen Wohnung erlaubt ist, könnte mich das in rechtliche Probleme bringen(Erregung öffentlichen Ärgernisses, Minderjährige etc.)? Danke für eure Tipps!
Ich will doch wohl stark hoffen, dass du zur "Erregung öffentlichen Ärgernisses" keinen Anlass gibst, denn das wäre - vollkommen zu Recht - ein sehr schwerer Straftatbestand aus dem Sexualstrafrecht. Wenn dem so wäre, dann wärest du hier sicherlich falsch. Das ist auch der Grund, warum dir hier in solch einem Fall niemand eine Antwort geben kann/sollte. Einfaches nacktes Rumsitzen - auch dann, wenn es von Außen einsehbar ist - ist jedenfalls keine Straftat im Sinne des Sexualstrafrechts.
Es kann allenfalls eine "Belästigung der Allgemeinheit" vorliegen. Das klingt ähnlich wie "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist aber etwas ganz, ganz anderes und wird folgerichtig z.B. auch nicht im Strafrecht sondern im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) behandelt.
Hier stellt sich also höchstens die Frage, ob die vom Nachbargebäude sichtbare, einfache Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des §118 OWiG darstellt. Um dies auszuschließen ist es hinreichend, den Kreis der Personen, die sich im Nachbargebäude aufhalten können, zu betrachten. Wenn sich nicht theoretisch jede x-beliebige Person aus eigenem Willen und ohne Hindernisse darin aufhalten könnte (weil es sich z.B. um eine Privatwohnung oder um ein der Allgemeinheit nicht zur Verfügung stehendes Nachbargebäude handelt) ist besagter §118 OWiG nicht anwendbar. Das liegt am Begriff "Allgemeinheit", der im §118 benutzt wird und dessen juristische Bedeutung etwas vom alltäglichen umgangssprachlichen Gebrauch abweicht.
Nebenbei:
Dass Alter der Personen im Nachbargebäude spielt zur Beantwortung der Frage: "Ordnungswidrigkeit oder keine Ordnungswidrigkeit ?" natürlich keine Rolle.
Nebenbei:
Fenster von Wohnungen erscheinen von Außen einfach nur als Fläche - dahinter stehende Gegenstände/Personen sind in der Regel nicht sichtbar. Das hat einfache Gründe: Innerhalb einer Wohnung ist es generell immer deutlich "dunkler" als außerhalb einer Wohnung. Wenn du also in deiner Wohnung keine hellen "Scheinwerfer" in Betrieb nimmst, bist du von Außen nicht sichtbar. Ein einfacher Test : Wenn du von deiner Wohnung in die benachbarte Wohnung hineinschauen und du darin Gegenstände/Personen erkennen kannst, dann kann dein Nachbar in gleicher Weise in deine Wohnung schauen und darin Gegenstände/Personen erkennen.
Nebenbei:
Dies ist keine juristische Auskunft, die ich - als Nicht-Jurist - auch nicht geben dürfte. Aber ein schneller Blick in eine Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages hilft :
https://www.bundestag.de/resource/blob/412710/afd60f74df8791224c66c40fbdb52ff3/wf-vii-g-178-05-pdf-data.pdfregenmacher
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