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Was muss beim Nacktwandern/-radeln bedeckt sein

BeitragVerfasst: Sa 20. Mär 2021, 13:13
von nonudo
Sorry, vielleicht wurde das hier im Forum schon mal behandelt. Ich habe es nicht gefunden.

Was muss (außerhalb von Nacktwanderwegen und nicht mitten in der Stadt) nach aktueller Rechtssprechung beim Mann bedeckt sein, um eine OWi-Anzeige zu vermeiden? Genügt ein String, der den Po vollkommen frei lässt?

Re: Was muss beim Nacktwandern/-radeln bedeckt sein

BeitragVerfasst: Sa 20. Mär 2021, 13:36
von Jochen
nonudo hat geschrieben:Was muss (außerhalb von Nacktwanderwegen und nicht mitten in der Stadt) nach aktueller Rechtssprechung beim Mann bedeckt sein, um eine OWi-Anzeige zu vermeiden? Genügt ein String, der den Po vollkommen frei lässt?

Das ist meines Erachtens unerheblich. Wenn sich die Allgemeinheit belästigt fühlt und das Ordnungsamt sich der Auffassung anschließt, kann es nach § 118 OWiG "eine grob ungehörige Handlung sein, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen."
Nachdem, was ich so gelesen habe, wird das je nach Region sehr unterschiedlich gehandhabt. Von Einstellung bis zu 4-stelligen Bußgeldern habe ich alles gelesen.

LnG Jochen


Kleider machen Leute - FKK macht Menschen

Re: Was muss beim Nacktwandern/-radeln bedeckt sein

BeitragVerfasst: Sa 20. Mär 2021, 22:56
von Johnny
@nonudo:
Nix muß bedeckt sein, wenn du außerhalb geschlossener Ortschaften und nicht gerade in hochfrequentierten Gegenden in der Natur unterwegs bist. Von Textilträgern, die das Nacktwandern/radeln nicht so toll finden, kannst du dir dennoch eine OWiG- Anzeige einhandeln, macht aber nix. Im vergangenen Jahr wurde ich zum dritten Mal angezeigt, und das innerhalb der letzten 11 Jahre bei je nach Wetter bis 2016 jährlich ca. 700-800 und danach bei ca. 1200-1400 jährlich nackt gewanderten Kilometern, davon etwa 2/3 solo . Die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige ist also verschwindend gering. Ende Juli 2020 ''begrüßten'' mich bei meiner Rückkehr am Parkplatz gleich 3 Polizisten, von einem bescheuerten Textilträger alarmiert. Und diesmal versuchte man es gar, mir ''Erregung öffentlichen Ärgernisses'' zu unterstellen. Aufgrund meinen rechtlichen Argumentationen im Rahmen der Anhörungen wurden alle 3 Verfahren erwartungsgemäß eingestellt.
Du bist ja nun schon lange Mitglied in diesem Forum , da sollten dir auch die Seiten von http://www.natury.de bekannt sein, schon oft wurde auf diese hingewiesen. Dort wird auch über die rechtliche Seite beim Nacktwandern/radeln ausführlich informiert.

Re: Was muss beim Nacktwandern/-radeln bedeckt sein

BeitragVerfasst: Sa 20. Mär 2021, 23:28
von Johnny
Jochen hat geschrieben:Nachdem, was ich so gelesen habe, wird das je nach Region sehr unterschiedlich gehandhabt. Von Einstellung bis zu 4-stelligen Bußgeldern habe ich alles gelesen.
Von einem womöglich auch berechtigtem 4-stelligen Bußgeld, es betraf einen nackten Spaziergänger, der auffällig lange an einem Bahnhof verweilte, ist mir nur von diesem Vorkommnis bekannt:
https://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Spli ... -Klotzsche
Es war auch ein Thema in dieser Rubrik.

Re: Was muss beim Nacktwandern/-radeln bedeckt sein

BeitragVerfasst: So 21. Mär 2021, 09:35
von Jochen
Johnny hat geschrieben:Du bist ja nun schon lange Mitglied in diesem Forum , da sollten dir auch die Seiten von http://www.natury.de bekannt sein, schon oft wurde auf diese hingewiesen.

Donnerwetter! Die Seite war mir natürlich von früher bekannt. Aber die wurde ja dramatisch erweitert und ist super! Vielen Dank für den Tipp, Johnny!

LnG Jochen



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Re: Was muss beim Nacktwandern/-radeln bedeckt sein

BeitragVerfasst: So 21. Mär 2021, 22:17
von www
Vielleicht erinnert sich da noch jemand an den "Siggi"?
Der wurde damals gerichtlich dazu aufgefordert ein "Lätzchen" zu tragen.
Die Maße wurden in cm vorgegeben. Eigenartiger Weise war nur der vordere Bereich bedeckt. An den Seiten konnte man dennoch einiges erkennen. Die gerichtliche Entscheidung kam glaube ich aus Nürnberg.
Der Hintern jedoch brauchte nicht bedeckt zu werden.

Re: Was muss beim Nacktwandern/-radeln bedeckt sein

BeitragVerfasst: Mo 22. Mär 2021, 06:00
von ad peter
www hat geschrieben:Vielleicht erinnert sich da noch jemand an den "Siggi"?
Der wurde damals gerichtlich dazu aufgefordert ein "Lätzchen" zu tragen.
Die Maße wurden in cm vorgegeben. Eigenartiger Weise war nur der vordere Bereich bedeckt. An den Seiten konnte man dennoch einiges erkennen. Die gerichtliche Entscheidung kam glaube ich aus Nürnberg.
Der Hintern jedoch brauchte nicht bedeckt zu werden.

An den kann ich mich erinnern. Ich erinnere mich auch an Peter N. von Wald-FKK (-Forum). Der hatte immer auch ein Söckchen um sein Schniedel und Säckchen angehabt und anhaben müssen.