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Nackt zuhause

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Nackt zuhause

Beitrag von Mark11 » Sa 26. Dez 2020, 08:54

Guten Morgen,
ich hätte eine rechtliche Frage......meine Freundin und ich sind umgezogen. Wir wohnen jetzt im Erdgeschoss mit einer Trasse vor dem Hauptfenster, Fenster ist genauso groß wie die Haupttür der Wohnung, und das ist unsere einzige Möglichkeit, das natürliche Licht von draußen zu genießen. Wir sind natürlich gerne nackt zuhause und z.B. wenn sie in der Küche ist, dann ist sie auch nackt und ich helfe ab und zu auch nackt. Wir möchten nicht die ganze Zeit die Rollos runterlassen, da fühlt man sich wie gefangen. Die Küche ist gleich gegenüber dem Hauptfenster (wir benutzen das manchmal auch als Eingang und Ausgang). Früher waren wir auf 2. Stock und dieses Problem hatten wir gar nicht.

Nun ist meine Frage was ist die Rechtsgrundlage wenn jemand einen Blick da reinwerfen sollte und uns nackt sieht? kann jemand sich beschweren z.B? schöne nackte Feiertage wünsche ich euch :)

 

Re: Nackt zuhause

Beitrag von Sousa2011 » Sa 26. Dez 2020, 10:22

hallo zusammen
Ich lebe auch meist nackt zuhause und geniesse das sehr. Ich gehe davon aus, das ist kein Problem niemand kann das verbieten.
Es muss ja keiner hinein sehen? ich lass mir das jedenfalls von niemandem verbieten.

 
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Re: Nackt zuhause

Beitrag von Vowi » Di 29. Dez 2020, 15:01

So lange ihr nicht zur Erbauung der Öffentlichkeit nackt am Fenster posiert, gibt es keine Rechtsgrundlage in eure Privatsphäre einzugreifen. Ich wohne auch unten, bin zu Hause fast grundsätzlich nackt und in 12 Jahren hat sich noch keiner beschwert.

 
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Re: Nackt zuhause

Beitrag von PundV » Di 29. Dez 2020, 15:09

Vowi hat geschrieben:So lange ihr nicht zur Erbauung der Öffentlichkeit nackt am Fenster posiert, gibt es keine Rechtsgrundlage in eure Privatsphäre einzugreifen. Ich wohne auch unten, bin zu Hause fast grundsätzlich nackt und in 12 Jahren hat sich noch keiner beschwert.


Richtig. Die Wohnung ist sozusagen heilig. Nackt in der Wohnung ist kein Problem, zumindest nicht wenn ihr dauernd am Fenster seid und darauf warten, dass jemand hineinschaut. Auch im Garten ist in der Regel kein Problem, auch wenn er einsehbar ist. Das müssen die Nachbarn dulden. Ausnahmen sind nur, wenn z.B. eine größere "Öffentlichkeit" Einblick hat.

 
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Re: Nackt zuhause

Beitrag von Mark11 » Do 31. Dez 2020, 15:57

Dankeschön für eure Antwort und guten Rutsch ;)

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Re: Nackt zuhause

Beitrag von regenmacher » Sa 27. Feb 2021, 17:42

In diesem Zusammenhang darf ich aus einer Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags aus dem Jahre 2005 zitieren, in der der Frage nachgegangen wurde, welche "rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück" existieren.

( https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf )

Wiss Diesnst Deutscher Bundestag hat geschrieben:Beachtlich für die Erfüllung des §118 OWiG ist der Begriff der Allgemeinheit. Hierfür kommt es nur auf die Beeinträchtigung einer unbestimmten, individuell nicht abgrenzbaren Personenmehrheit an.

Wie der weitere Test darlegt, sind Nachbarn eine individuell abgrenzbare Personenmehrheit und somit ist §118 Owig schon allein deshalb hier nicht anwendbar, weil es sich bei den Nachbarn nicht um eine Allgemeinheit im Sinne des §118 OWiG handelt.

Anmerkung: Unabhängig von der rechtlichen Frage kann es hilfreich sein, mit den Nachbarn zu reden, wenn die Gefahr besteht, dass diese die Nacktheit missverstehen könnten. Reden hilft fast immer - aber bitte nicht nach einer "Genehmigung" der Nachbarn fragen. Das könnte irrige Vorstellungen über die juristische Lage wecken.


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