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DEMO in Freiburg?

BeitragVerfasst: Mo 20. Apr 2026, 06:11
von Bingo
DEMO in Freiburg? Lieber nicht!

Diese geplante Idee:
Demo-Nacktwanderung Freiburg – Weltnaturistentag 2026

ist abträglich dem Recht gemäß Art. 2 Grundgesetz auf öffentliche Nacktheit soweit diese sozialverträglich praktiziert wird. Es soll im Freiburger Wald auf einer Strecke von 2,5 km auf- und abgegangen werden. Hier könnte es sein:

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Am sogenannten „Weltnaturistentag“, der nicht nur rechtlich völlig bedeutungslos ist. Der erklärte Tenor der Veranstaltung: „Kritischer Blick auf § 118 OWiG“.

Wir müssen weder in einer „Veranstaltung“ im Wald für unser Recht auf öffentliche Nacktheit demonstrieren – das Recht macht faktisch keiner streitig, noch die Öffentlichkeit mit einer solchen Demonstration kritisch auf den § 118 OWiG hinweisen. Was weiß denn die Allgemeinheit von dem § 118 OWiG? Mit der Problematik dieser Rechtsnorm sollte man nicht auf eine Demonstration gehen. Schon gar nicht in den Wald.

Wir sollten diese Freiheit auf öffentliche Nacktheit häufig und sichtbar nutzen und durch ein offenes Leben dieser Freiheit für weitere Toleranz werben. Als „Demonstration“ kann dann so eine subjektive Haltung verstanden werden. Die erwähnte Demonstration im Freiburger Wald ist völlig überflüssig, nicht zielführend, ggf. kontraproduktiv!

Re: DEMO in Freiburg?

BeitragVerfasst: Mo 20. Apr 2026, 14:18
von eisbaer
Die Demo wird nicht die Welt verändern, aber wenn sie ein bisschen Medienecho hervorruft, kann ich das nur gut finden. Was daran kontraproduktiv sein könnte, erschließt sich mir nicht.

Re: DEMO in Freiburg?

BeitragVerfasst: Mo 20. Apr 2026, 16:31
von Bingo
@ Eisbär

Jede Nacktwanderung – wo auch immer – ist die „Demonstration“, dass nacktes Wandern auf den Wegen im Wald und über die Felder rechtens ist. Wer diesen Standpunkt nicht vertritt, müsste sich fragen lassen, warum er Unrechtes tut. Zum nackten Wandern muss nicht das Versammlungsrecht genutzt werden und man sich im Rahmen einer Demonstration von der Administration eine solche mit Auflagen genehmigen lassen.

Es ist doch bekannt hier im Forum, dass ununterbrochen in der warmen Jahreszeit deutschlandweit nackt gewandert wird. Wie kann man auf den Gedanken kommen, im Freiburger Wald müsse für das nackte Wandern auf ca. 2,5 km im Rahmen einer Demonstration eine Genehmigung gemäß Versammlungsrecht beantragt werden! Für mich ist dieser Vorgang großer Unsinn, der nicht bekannt werden sollte. Er könnte „Schule machen“.

Oder soll tatsächlich auf der fraglichen Demonstration vornehmlich über den § 118 OWiG "diskutiert" werden? Wäre das nicht auch "Unsinn"?

Re: DEMO in Freiburg?

BeitragVerfasst: Mo 20. Apr 2026, 18:48
von Trixi
eisbaer hat geschrieben:... aber wenn sie ein bisschen Medienecho hervorruft, kann ich das nur gut finden.

Warum auch nicht.

eisbaer hat geschrieben:Was daran kontraproduktiv sein könnte, erschließt sich mir nicht.

Das wird hier keiner verstehen. Das ausgerechnet in einem FKK Forum ein Mensch, der immerzu und in Fettschrift nach Toleranz brüllt, die Bemühungen von Nacktwanderfreunden schlecht redet und damit seine Intoleranz zeigt, ist schon sehr auffällig. Aber diesen Miesepeter kennt man ja nicht anders.

Gleiches versuchte er auch bei den Planungen und Informationen von GnG bezüglich Kulturerbe.

Und so etwas nennt sich toleranter FKKler. :roll:

Re: DEMO in Freiburg?

BeitragVerfasst: Di 21. Apr 2026, 08:33
von Bingo
Wenn doch im Wald von Freiburg demonstriert wird:

Bitte die „Diskussion um den § 118 OWiG“ streichen. Ersatzweise Rabatt auf die Krankenkassenbeiträge fordern! Selbst die BARMER-Krankenkasse schreibt:
Ein Hoch auf die Nacktheit: Warum nackt sein gut für Körper und Psyche sein kann – hier nachzulesen:

https://www.barmer.de/gesundheit-verste ... it-1070820

Re: DEMO in Freiburg?

BeitragVerfasst: Di 21. Apr 2026, 20:04
von Trixi
Für alle die interessiert sind.


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Re: DEMO in Freiburg?

BeitragVerfasst: Fr 24. Apr 2026, 05:43
von Bingo
Das mutmaßliche, annoncierte Thema der „DEMO“ - § 118 OWiG – kann man im Wald auf einer DEMO nicht bewältigen. Aber selbstverständlich - wenn es denn sein muss - natürliche Nacktheit vorführen! Und wenn man erklärt, dass diese Nacktheit nicht die „Allgemeinheit belästigen kann“, wird kaum einer widersprechen wollen.
Nacktheit – wie auch z. B. Musik und vieles andere, was nicht ausdrücklich verboten ist – kann sowohl die Allgemein belästigen als auch nicht belästigen. Redliche Nacktheit ist gemäß Art.2 Grundgesetz – Handlungsfreiheit - erlaubt, wenn sie sozialadäquat praktiziert wird. Und gleiches gilt für die Musik und vieles andere.
Den Nackten auf der DEMO sei empfohlen, so zu singen, wie es die Allgemeinheit nicht belästigen kann. Es macht die Nacktheit vielleicht noch sympathischer. Aber bitte keine Diskussion über den § 118 OWiG!

Eine Empfehlung als Extra:

Ein Credo für alle Freunde der Freude an der Nacktheit im öffentlichen Raum:

https://drive.google.com/file/d/1K-tRyv ... sp=sharing