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WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

BeitragVerfasst: Mo 6. Okt 2025, 19:59
von Ralf Sprenger
Hallo zusammen,

die Taunus-Nackt-Mountainbike-Gruppe hat für den 09.08.2026 eine nackte Fahrrad-Demo durch Berlin angemeldet und unser Termin steht seit heute offiziell im Kalender der Demonstrationen der Polizei Berlin.

Wir gehen davon aus, dass die Route, die etwa 40 km quer durch Berlin führt, auch in den Bereichen des befriedeten Bezirks genehmigt wird. Hier steht die Rückmeldung noch aus.

Wir würden uns freuen, wenn wir eine schöne, nackte Tour für Toleranz, Selbstakzeptanz, Nachhaltigkeit und Vielfalt erleben!

Nackte Grüße
Ralf

Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

BeitragVerfasst: Mo 6. Okt 2025, 22:10
von NaturKraxler
:D "Berlin, Berlin, ich fahre nach Berlin" (2026) 8-)

Wow, dass es eine WNBR doch auch mal in D gibt! :mrgreen:

Danke euch für diese Initiative!
Da möchte ich doch gerne bestmöglich daran teilnehmen - ist sicher was gaaanz anderes, als alleine und nackt durchs einsame Gebirg' zu kraxeln... ;)

Als süddeutsches "Greenhorn": Was ist eigentlich mit "Bereichen des befriedeten Bezirks" gemeint?

PS: Wären als Radl-Alternative ggfs. auch "Inliner" zugelassen?

Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

BeitragVerfasst: Di 7. Okt 2025, 05:36
von Ralf Sprenger
Hi NaturKraxler,
die befriedeten Bezirke bezeichnen die Straßen rund um den Bundestag und Bundesrat.
Inliner werden nicht zugelassen sein, auch keine Scooter. Die Strecke ist etwa 46 km lang und führt einmal quer durch Berlin.
Start und Ziel sind gut per Bahn erreichbar.

Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

BeitragVerfasst: Di 7. Okt 2025, 20:06
von FKKAndi
Wow, eine tolle Initiative. Ich bin begeistert. Ich werde es mir im Kalender 2026 rot anstreichen und hoffentlich teilnehmen.
Ich drücke die Daumen, dass auch noch die letzten Unsicherheiten beseitigt werden. Und dann braucht es nur noch gutes Wetter...

Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

BeitragVerfasst: Di 7. Okt 2025, 23:31
von HTJ
Seid ihr sicher, daß das genehmigt wird? Ich dachte, nackt radfahren wird regelmäßig verboten durch Gerichte in Deutschland.

Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

BeitragVerfasst: Mi 8. Okt 2025, 06:07
von Ralf Sprenger
Also die Demo steht im Kalender.
Nachdem ich den Antrag eingereicht habe, wurde ich von der Polizei gebeten, die Bezirke Kreuzberg, Wedding und Neu-Köln wegen des hohen muslimischen Anwohner-Anteils nicht direkt zu durchfahren, also habe ich die Route entsprechend angepasst.

Ob gegen den WNBR Berlin gerichtlich vorgegangen wird, kann ich nicht sagen.

Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

BeitragVerfasst: Mi 8. Okt 2025, 17:29
von Hannes 2.0
Viel Glück!!
Ich finde es klasse, dass Ihr das organisiert.
Wenn es in meinen Terminplan passt, wäre ich auch gerne dabei!

WNBR und Nackttanz stehen noch auf meiner Bucket-List. :)

Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

BeitragVerfasst: Mi 8. Okt 2025, 21:15
von regenmacher
HTJ hat geschrieben:Seid ihr sicher, daß das genehmigt wird?
Ganz generell und nicht nur aus juristischen Gründen sehr, sehr wichtig: Bekanntlich ist eine Genehmigung nicht nötig. Was es in solchen Fällen aber schon geben kann : (a) Die Verhängung von Auflagen oder (b) im Extremfall sogar ein Verbot. Beides hat es hier schon gegeben. Um so etwas zu vermeiden, empfiehlt es sich, rechtzeitig und mit gutem Willen Kontakt zu den Behörden aufzunehmen, was hier ja wohl auch schon geschehen ist. (Typisch allein schon deshalb, um die Frage nach Wegstrecke, Datum/Uhrzeit, Zahl der vermutlich Teilnehmenden mit den Behörden zu klären)

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Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

BeitragVerfasst: Mi 8. Okt 2025, 21:20
von regenmacher
Ralf Sprenger hat geschrieben: Ob gegen den WNBR Berlin gerichtlich vorgegangen wird, kann ich nicht sagen.
Das kann erst geschehen, wenn die zuständige Behörde Auflagen verhängt oder ein Verbot erlässt und daraufhin von den Veranstaltern gegen die Verwaltungsanordnung geklagt wird. Ob sich also irgendein Gericht darum kümmert, liegt allein in der Hand der Veranstalter des WNBR. Faustregel: Bei Ordnugswidrigkriten kommt zuerst die Verwaltung ins Spiel, bevor sich ein Gericht damit befassen darf. Das liegt auch daran, weil den Verwaltungen im Ordnungsrecht regelmäßig "Opportunität" zusteht, sie also frei darüber entscheiden dürfen, ob gegen ein Verstoß gegen das Ordnungsrecht vorgegangen wird. Ein Gericht würde der vorgeschalteten Verwaltung mit einer Entscheidung diese Recht wegnehmen.

Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

BeitragVerfasst: Mi 8. Okt 2025, 22:43
von tobifu
Bin jedenfalls gespannt, ob das klappt! :)
Hab den Termin jedenfalls schon mal im Kalender vorgemerkt.
Danke für die Orga!