Diese geplante Idee:
Demo-Nacktwanderung Freiburg – Weltnaturistentag 2026
ist abträglich dem Recht gemäß Art. 2 Grundgesetz auf öffentliche Nacktheit soweit diese sozialverträglich praktiziert wird. Es soll im Freiburger Wald auf einer Strecke von 2,5 km auf- und abgegangen werden. Hier könnte es sein:

Am sogenannten „Weltnaturistentag“, der nicht nur rechtlich völlig bedeutungslos ist. Der erklärte Tenor der Veranstaltung: „Kritischer Blick auf § 118 OWiG“.
Wir müssen weder in einer „Veranstaltung“ im Wald für unser Recht auf öffentliche Nacktheit demonstrieren – das Recht macht faktisch keiner streitig, noch die Öffentlichkeit mit einer solchen Demonstration kritisch auf den § 118 OWiG hinweisen. Was weiß denn die Allgemeinheit von dem § 118 OWiG? Mit der Problematik dieser Rechtsnorm sollte man nicht auf eine Demonstration gehen. Schon gar nicht in den Wald.
Wir sollten diese Freiheit auf öffentliche Nacktheit häufig und sichtbar nutzen und durch ein offenes Leben dieser Freiheit für weitere Toleranz werben. Als „Demonstration“ kann dann so eine subjektive Haltung verstanden werden. Die erwähnte Demonstration im Freiburger Wald ist völlig überflüssig, nicht zielführend, ggf. kontraproduktiv!