Diese Diskussion ist müssig, weil Polizeiangelegenheiten Ländersache sind und deswegen die Behandlung von Ordnungswidrigkeiten in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Zumindest in Bayern ist auf den Autobahnen ausschließlich die Autobahnpolizei und kein Ordnungsamt zuständig.Sachsenrheini hat geschrieben:Da gibt es auch andere Rechtsauffassungen dazu. Die Polizei ist m.E. sehr wohl für den ruhenden Verkehr zuständig, sofern dieser andere behindert oder gar gefährdet. Insbesondere ist der Regelfall dann abzuschleppen. Du kannst ja mal versuchen auf der rechten Fahrspur einer BAB zu parken und dich dann darauf berufen, dass nur das Ordnungsamt befugt sei, dich zur Weiterfahrt aufzufordern.
Volker100 hat geschrieben:Und wasa hat das jetzt mit dem Ausgangstext zu tun????????????????
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