holgi-w hat geschrieben:Campingliesel hat geschrieben:(...) Aber bei einem öffentlichen Campingplatz ist das nie so, sondern man meldet sich in der Rezeption an und zwar mit Ausweis, weil man ja kurzfristig dort wohnt. (...)
Das liegt aber am Meldegesetz und hängt nicht davon ab, ob ein Campingplatz von einem e. V. oder z. B. einer GmbH betrieben wird.
Ich meinte, daß es bei einem öffentlichen Campingplatz nie so ist, daß es ein verschlossenes Tor gibt, daß nur die Mitglieder mit einem SChlüssel reinkönnen und Gäste klingeln müssen.