nordnackt hat geschrieben:
Der Einwurf bzw. die hieraus gezogene Schlussfolgerung ist leider nicht richtig. Für eine Straftat bedarf es hier nicht zwingend einer sexuellen Handlung.
Das habe ich noch nicht verstanden.
Das Gericht ist nach dem Eindruck aus der Hauptverhandlung also mit einem vernünftigen Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige und nicht nur denktheoretisch mögliche Zweifel nicht mehr aufkommen (§ 261 StPO), davon ausgegangen, dass der Mann sich einer Straftat - wahrscheinlich einer exhibitionistischen Handlung nach § 183 StGB - schuldig gemacht hat.
Das Problem für mich ist die fehlende Abgrenzung. Die Zeitung hat ja auch nichts weiter gemacht als verkürzt, was letztendlich dazu führt, dass nicht sexuelle Handlungen tabuisiert werden, sondern öffentliche Nacktheit.
Auch wenn der Typ einen Schuss weg hat, DAS kann ich nicht gut finden.
Es wird doch hoffentlich allen hier klar sein, dass es ...nicht im Ansatz um Freikörperkultur ging, sondern um die ... Rechtfertigung ganz anderer Hintergründe.
Nur sind die anderen Hintergründe nicht kommuniziert, sondern die Nacktheit.
Ein solcher Spinner, der sich auf FKK beruft, verhält sich letztlich nicht anders als ein Bumsschuppen, der an seine Rammelbutze das Werbeschild "FKK" nagelt. Der wesentlich Unterschied besteht wohl in der Leuchtschrift.
Dem Spinner kann ich das nachsehen, denn er ist ja der Vollpfosten, da sind wir uns einig. Dem Boulevardblatt kann ich das schon nicht nachsehen und dem Richter auch nicht. Wenn für ihn sexuelle Hintergründe da sind, also diese Aktion aus sexuellem Interesse erfolgte, dann soll er doch auch kommunizieren, das nicht die Nacktheit der Hintergrund für die Strafe ist.
So ist die Darstellung einfach nur ärgerlich.
Klar hat der Richter ein Problem: Den Nachweis der sexuellen Intention ohne sexuelle Handlung und ohne Erektion.
Der Einfachheit halber hat er die Gleichung nackt=Sex genützt, die ja allenthalben tief verwurzelt ist und fertig ist der Fall.
Jedenfalls scheint mir das so.