dieter_gli hat geschrieben:P.P.S. : Ich bin mal gespannt, wie das dieses Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO wird. Eigentlich dürfte dann niemand mehr bei solchen Veranstaltungen digital fotografieren oder filmen, so hab ich das jedenfalls bisher verstanden. Ich glaube aber nicht, dass sich irgendwer darum kümmert.
Ein weit verbreiteter Irrtum, der besonders durch die Kreise der Pressefotografen angefeuert wird, die zurzeit heftigen Wirbel um die DSGVO machen. Die haben überhaupt noch nicht verstanden, dass Bilder mit erkennbaren Personen auch schon nach dem alten Recht (bisheriges BDSG) personenbezogene Daten sind und dem Datenschutz unterliegen. Die Regeln für Presse-Fotos, die nicht mit Gesichtserkennung gespeichert sind, werden keinesfalls schärfer mit der DSGVO (mit Gesichtserkennung gelten viel schärfere Regeln!), im Gegenteil: es eröffnet sich die Chance, ein erhebliches berechtigtes Interesse der verantwortlichen Stelle (also des Verlages etc.) als Berechtigungsgrundlage geltend zu machen (selbstverständlich mit einigen zusätzlichen Anforderungen, die dann zu beachten sind wie Abwägung mit den Risiken für die abgebildeten Personen und Wahrnehmung der Transparenzpflicht nach Art. 13 DSGVO). Das gilt, wenn es sich so durchsetzen sollte, für gewerbliche Fotos. "Eigentlich dürfte dann niemand mehr ..." beinhaltet aber auch die Freizeitfotografen. Im Privatbereich gilt die DSGVO nicht. Für die Veröffentlichung im Internet hat der Privatmann deshalb nur die Möglichkeit der Einholung der Einwilligung, wie das bisher mit dem KUG schon war. Dabei ist egal in wieweit das KUG noch weiter anwendbar ist (ist umstritten) oder die Einwilligung nur auf Basis der DSGVO erfolgt. Die Anforderungen an Einwilligungen sind zwar mit der DSGVO geändert, aber das ist Formsache (Verständlichkeit und Inhalt des Textes). Also ändert sich für den fotografierenden und filmenden Privatmann sehr wenig und für die Presse gibt es neue Chancen.