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Nackte Radfahrer vor Gericht - Pressebericht - kein Bußgeld

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Re:

Beitrag von Phragmites » Mi 7. Mär 2018, 06:53

…Der Zeuge filmt sie also zum Beweis mit dem Handy…

es wäre einen Versuch wert gewesen, gegen diesen Täter Anzeige zu erstatten

 
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Re: Nackte Radfahrer vor Gericht - Pressebericht - kein Buß

Beitrag von norbert » Mi 7. Mär 2018, 11:31

http://natury.de/index.php/de/#kamenz-0305

Helmut hat das Thema jetzt auch auf seiner Seite öffentlich gemacht.

 
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Re: Nackte Radfahrer vor Gericht - Pressebericht - kein Buß

Beitrag von toto111b » Do 8. Mär 2018, 18:58

Und doch verstehe ich Andrea und Roberto nicht. Denn es bleibt der Beigeschmack etwas Unrechtes getan zu haben. Auch wenn der Richter gnädigerweise darüber hinweg sieht.
Dabei haben Andrea und Roberto doch wahrhaftes Netzwerk an Unterstützern. Allein alle sächsischen nackten Wanderer und nackten Radler der Sächsischen Nacktwanderwochen hätten sie doch als Zeugen und Unterstützung heranziehen können. Das wäre doch mal eine schöne Gerichtsverhandlung geworden wenn der Gerichtssaal vor lauter naturistischen Sympathisanten aus allen Nähten geplatzt wäre. Untermauert mit Videobeweisen aus den Nacktwander- und Radtouren der letzten Jahre bei denen es nie zu einer Anzeige kam, hätte wohl auch das empörte Papalein einsehen müssen, das er so ziemlich allein mit seinen prüden Ansichten dasteht. So fühlt er sich noch im Recht.
Und überhaupt. Was ist Öffentlichkeit bei einem Erregung Öffentlichen Ärgernises. Ist das ein einzelner Mitbürger oder beginnt das ab zwei oder drei Mitbürger. Und wieso verbietet niemand die das Halten von Hunden was viele in der Öffentlichkeit verärgert. Und die Bundesliga lauten und Stau verursachenden Fußballspiele. Und die Open Air Musikfestivals, Und die Wein- und Stadtfeste. Und die lauten Motorräder. Und, Und Und. Wäre doch mal ne Diskusionsgrunglage.
Also ein Aufruf an alle. Kommt jemand mal in die unangenehme Lage wegen seiner Kleidungform vor Gericht erscheinen zu müssen, dann holt euch hier Unterstützung aus dem Forum. Nur wer sich auch gegen seine Diskriminierung wehrt wird eine Veränderung herbei führen können.
LG, ToB.

 
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Re: Nackte Radfahrer vor Gericht - Pressebericht - kein Buß

Beitrag von riedfritz » Do 8. Mär 2018, 19:02

@Toto:
Hättest du doch dien Widerstand organisiert! Der Aufwand hätte sich bei dem "Streitwert" wirklich gelohnt. :mrgreen:

Viele Grüße,

Fritz

 
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Re: Nackte Radfahrer vor Gericht - Pressebericht - kein Buß

Beitrag von norbert » Do 8. Mär 2018, 20:12

Ich vermisse hier eher eine Stellungnahme vom DFK.
Nicht wegen dem Streitwert, sondern wegen der unsachlichen Presse.
Oder dürfen die jetzt Nacktwanderer und Nacktradfahrer als Nacktflitzer bezeichnen? Das überschreitet aus meiner Sicht die Grenze zu Fakenews.

Wiki:
Als Flitzer bezeichnet man Menschen, die auf öffentlichen Veranstaltungen oder Plätzen durch das Geschehen laufen, um die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, wobei sie häufig ganz oder teilweise unbekleidet sind. ...

Das trifft also nicht Ansatzweise zu.

 
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Re: Nackte Radfahrer vor Gericht - Pressebericht - kein Buß

Beitrag von toto111b » Fr 9. Mär 2018, 00:45

@ Riedfritz

Als ob es hier um den finanziellen Streitwert geht. :?: :idea: :!: Und ja, hätte ich davon gewusst, wäre es zu mindestens möglich gewesen unterstützend aktiv zu werden

ToB.

 
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Re: Nackte Radfahrer vor Gericht - Pressebericht - kein Buß

Beitrag von Calcit » Fr 9. Mär 2018, 10:33

Bei manchen stirbt die Hoffnung zuletzt:
Norbert, 20180309 19:12UTC, hat geschrieben: Ich vermisse hier eher eine Stellungnahme vom DFK.
Nicht wegen dem Streitwert, sondern wegen der unsachlichen Presse. ...
Ich habe es aufgegeben auf eine Stellungnahme des DFK zu hoffen zum leidigen Thema, daß Behörden zu häufig einfache Nacktheit als Störung der öffentlichen Ordnung und / oder Sicherheit einstufen und von dieser Grundlage ausgehend zum Polizeigesetz greifen und einfache Nacktheit an traditionellen Badestellen verbieten mit Bußgeldandrohung.

Verstehen kann ich das Schweigen des DFK, als Verband von Vereinen hat er deren Interesse zu vertreten, für die dieses Problem von Freilandnaturisten irrelevanter ist als eine Diskussion über günstige Bezugsquellen von Thujaheckendünger. Erfreulich wäre zwar Rückendeckung für alle Einfachnackten durch eine Organisation, aber das ist zuviel des Optimismus.

Wie bei den Badestellen schimmert auch hier im Fall der Radfahrer mit der richterlichen Ermahnung, künftig solches Verhalten zu unterlassen, die Argumentation durch, daß das Opfer der wahre Täter ist, weil es durch seine Anwesenheit einen Gewalttäter zu dessen Übergriff genötigt hat. Damit hat das Opfer die öffentliche Ordnung gestört. So wäre z.B. der sonst so liebe zum Gewalttäter Gewordene lieb geblieben, hätte nicht der als Streithammel empfundene Zusammengeschlagene durch Durchqueren eines abendlichen Parks die dortige harmonische Dealerszene belästigt, d.h. eine unzulässige Störung der Allgemeinheit vorgenommen.

Nichts ist bisher zu finden, daß in diesem Fall die offizielle Justiz sich von der Gewalttätigkeit der Vigilantenjustiz distanziert, der bewußte Eingriff in die Verkehrssicherheit war unverhältnismäßig und dadurch ein Akt von Gewaltanwendung:
Radfahrer an Amtsgericht hat geschrieben: ... Einer der Verfolger verlangte unterwegs, daß wir uns anziehen sollten. Weil wir aber weiterfuhren, schoß er in "Langes Gäßchen" mit seinem BMX zwischen uns ... Die einzigen Mitglieder der Gesellschaft, die tatsächlich an diesem Tag belästigt wurden, waren wir beide - durch Geschrei und Verfolgung, durch das "in den Fahrweg hinein kreuzen", durch einen "fast Zusammenstoß" der Fahrräder, durch Erstellen unerlaubten Videomaterials während seines "Manövers" ... - die Handlungen des Herrn [XY] waren in hohem Maße gefahrenträchtig, mindestens aber "grob ungehörig" ...
http://natury.de/images/berichte2018/20 ... gnahme.pdf

Es gab also mal wieder eine eindeutige Störung nicht nur der öffentlichen Ordnung, sondern auch der öffentlichen Sicherheit, erinnernd an die "The Sun-Bathing Riots" von 1930 bei Welsh Harp / Brent Reservoir / London, oder neuer, der diesjährige Ärger in Calgary, als ein Nacktbadetermin im Hallenbad wegen Gewaltdrohungen abgesagt wurde. Ein ganz frisches Beispiel für Schützen der öffentlichen Ordnung durch Erzwingen von Kleidungsvorschriften kommt aus dem Iran, wo eine Frau 2 Jahre Haft, davon 21 Monate auf Bewährung, plus Forderung nach psychiatrischer Behandlung bekam für die unsittliche Entblößung ihres Kopfes:
BBC, 20180308, hat geschrieben: Iran jails woman for removing headscarf in public
The woman ... was found guilty of "encouraging moral corruption", Tehran prosecutor Abbas Jafari-Dolatabadi said. He added that 21 months of the woman's sentence had been suspended and that she was in need of medical treatment. ... She is "in need of long-term medical treatment and has to be seen by a psychiatrist", Mr Jafari-Dolatabadi said. ...
http://www.bbc.com/news/world-middle-east-43329896

Da können die Traditionalisten von Kamenz durchaus mithalten mit denen in Teheran.

 
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Re: Nackte Radfahrer vor Gericht - Pressebericht - kein Buß

Beitrag von riedfritz » Fr 6. Apr 2018, 10:35

Calcit hat geschrieben:Ein ganz frisches Beispiel für Schützen der öffentlichen Ordnung durch Erzwingen von Kleidungsvorschriften kommt aus dem Iran, wo eine Frau 2 Jahre Haft, davon 21 Monate auf Bewährung, plus Forderung nach psychiatrischer Behandlung bekam für die unsittliche Entblößung ihres Kopfes:
Da stellst Du aber eine Verbindung her, die weder vom Sachverhalt noch von der Strafe her mit Kamenz in Zusammenhang zu bringen ist. Als Frau im Iran 3 Monate in den Knaswt....

Die Kamenzer Nacktradler hätten gegen den "Störer" oder "Verfolger" vielleicht mal Strafanzeige stellen sollen.

Viele Grüße,

Fritz

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