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Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.7.18

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Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von Nudi » Di 13. Feb 2018, 11:20

Bummler hat geschrieben:
riedfritz hat geschrieben:Fahrerlaubnisklassen dienen dazu, daß ein Rollerfahrer nicht ungestraft 50 oder 60 Leute mit dem Bus chauffiert!


Dagegen habe ich ja überhaupt nichts. Aber wenn mein Junior (ich darf es ja) z.B. einen Anhänger an seinen Benz hängen will, dann muss er folgendes beachten:

Anhängerführerschein
Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt. Zum 19.01.2013 wurde zudem eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 neu eingeführt, die überwiegend für das Führen von kleineren Wohnwagengespannen interessant ist. Sie kann erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es keiner Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.


Alles klar? Nein? Das bedeutet, dass ich beim Umzug den Hänger anhängen muss, während er den Transporter fahren darf.


Haste recht, welche Sau blickt da noch durch? Da bin ich aber froh dass ich noch den "alten Lappen" habe. (Kl. 1+2) damit darf ich alles fahren, ausser Personenbefördereung, also Busse. :-) - Für die Schweizer: Ich meine Personenbeförderung, nicht Busse die man zahlt... :-)

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Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von ostfriesenpaar » Di 13. Feb 2018, 13:00

Bummler hat geschrieben:Welche Ausstattung hat das Tablet? Ich habe mir zwar mal so ein Teil gekauft, aber benutze es nur sehr selten. Nur über WLAN. Aber die Sache mit den Zeitungsabbos scheint mir sinnvoll, ich habe gerade zwei Zeitschriften abbestellt, weil sie doch sehr überladen waren mit Berichten, die mich nicht interessiert haben. Bei dem Preis von 10 € / Monat auch noch mehrere Zeitungen zu bekommen, das scheint sehr gut zu sein.
Zur Zeit nutzen wir jeder ein Huawei Mediapad mit 7 Zoll Bildschirm.
Betriebssystem Android.

Vorher hatten wir ein Samsung mit 10 Zoll. Das war uns zu groß und unhandlich, ist allerdings zum Fernsehen viel besser.

Bei uns läuft auch alles über WLAN. Allerdings besitzen wir für unterwegs einen mobilen Router mit einer Sim Karte, falls irgendwo kein WiFi zu bekommen ist.

Die Zeitungs App heißt "Readly"
https://de.readly.com/ppc3f1?gclid=CjwK ... o4QAvD_BwE

"Mit Readly können Sie 2.600 Magazine mit 66.500 Ausgaben in einer App lesen."

"Unbegrenzter Zugriff"

"Alle Zeitschriften im Preis von €9,99/Monat inklusive. Bequem auf Smartphone, Tablet & PC lesen."

"Jederzeit kündbar"

"Keine Verpflichtungen! Sie können Ihre Readly Mitgliedschaft monatlich kündigen."

 

Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von Ralf-abc » Di 13. Feb 2018, 14:03

ostfriesenpaar hat geschrieben:Da muss ich dir widersprechen. Eine WLAN oder Funkverbindung benötigt man nur für die wenigen Sekunden, in denen die Zeitungen aufs Tablet geladen werden.


Also morgens vor dem Frühstück erst mal in den Keller gehen (da hängt meine Fritzbox), den WLAN anschalten, 2 Tablets anschalten, die Zeitung runterladen und den WLAN wieder ausschalten. Und dann immer schön aufpassen, dass die Geräte nicht irgend wo rumliegen (da Haushalt mit Kleinkind).
Nee, das ist echt nicht meine Welt.
Dann lieber zur Haustür, die Zeitung reinholen und gut ist.

Ich nutze diese moderne Technik ganz bewusst nur dann, wenn sie mir wirklich einen Zeit- oder Komfortvorteil bringt. Bei allem anderen darf es gerne weiterhin analog sein.

 

Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von Nudi » Di 13. Feb 2018, 14:40

.... und was machste mit dem vielen Papier?
(Auf dem Klo nicht zu verwenden, da Hochglanzpapier.) :mrgreen:

Äh, wie kommen wi darauf, ging doch um Verkehr in Frankreich.

 

Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von Nudi » Di 13. Feb 2018, 14:50

micha01 hat geschrieben:
Puistola hat geschrieben:Bei Tempo 80 sind Last- und Personenwagen gleich schnell,
was Überholmanöver erübrigt und den Verkehr verflüssigt.
Gratulation nach Frankreich!


Echt klasse dann hab ich ja überhaupt keine Probleme auf den Landesstrassen in F.
Mein Womo fährt eh nur 80 mit Anlauf. :lol: :lol:
da hab ich dann das Problem nicht, mit dem ständigen vorbei winken. schnellere Fahrzeuge
micha


Da stimme ich euch mal zu; geht mir auch so ...
Mein Womo schafft auch nicht viel mehr, nur werde ich oft noch von Lastern überholt auf der (deutschen) Autobahn, wenn ich 90 fahre . :-( Wenn ich gut drauf bin lass ich sie, denn die haben ungeheuren Zeitdruck.

 

Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von AndreasO » Di 13. Feb 2018, 15:39

Nudi hat geschrieben:Haste recht, welche Sau blickt da noch durch? Da bin ich aber froh dass ich noch den "alten Lappen" habe. (Kl. 1+2) damit darf ich alles fahren, ausser Personenbefördereung, also Busse. :-)


Also m.W. mußt Du für bestimmte schwere LKW (oder waren es größere Anhänger?) aber nach dem 50. Geburtstag alle 5 Jahre ein augenärztliches Gutachten vorlegen.

 

Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von Nudi » Di 13. Feb 2018, 17:27

.... möglich, aber so dicke Dinger fahre ich eher nicht. :-)
Man sollte öfter mal nachfragen. Erst neulich fragte ich einen mir gut bekannten Fahrlehrer ob ich mit meinem alten Lappen ein E-Auto fahren darf. :-) (Denn da steht drin: mit Antreb durch Verbrennungsmotor) Er wusste es nicht.
Ich darf aber. :-)

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Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von ostfriesenpaar » Di 13. Feb 2018, 18:55

Ralf-abc hat geschrieben:Also morgens vor dem Frühstück erst mal in den Keller gehen (da hängt meine Fritzbox), den WLAN anschalten, 2 Tablets anschalten, die Zeitung runterladen und den WLAN wieder ausschalten. Und dann immer schön aufpassen, dass die Geräte nicht irgend wo rumliegen (da Haushalt mit Kleinkind).
Nee, das ist echt nicht meine Welt.
Dann lieber zur Haustür, die Zeitung reinholen und gut ist.

Ich nutze diese moderne Technik ganz bewusst nur dann, wenn sie mir wirklich einen Zeit- oder Komfortvorteil bringt. Bei allem anderen darf es gerne weiterhin analog sein.
Na gut, wenn du dein WLAN nur nach Bedarf einschaltest, wird es wohl zu umständlich.
Aber versuche das später mal deinem(n) Kinder(n) zu erklären, dass sie nur ins Netz dürfen, wenn Papa den Router einschaltet. :o

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Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von ad peter » Di 13. Feb 2018, 19:28

Ich glaube, das Thema WLAN & Co. passt hier nicht! Bitte vielleicht einen neuen Thread eröffnen! :shock: :!:
Danke!

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Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von ostfriesenpaar » Di 13. Feb 2018, 19:31

ad peter hat geschrieben:Ich glaube, das Thema WLAN & Co. passt hier nicht! Bitte vielleicht einen neuen Thread eröffnen! :shock: :!:
Danke!

Na, die Führerscheinregelung passt dann aber auch nicht.
Vielleicht sollten wir uns auch hier lieber über die Definition des FKK Begriffs unterhalten.
:)

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